Sitzung des Rates am 14.03.2011
TOP 8.: Dichtheitsprüfung

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit den Satzungen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in Wasserschutzgebieten der Stadt Lemgo bzw. für das Fremdwasserschwerpunktgebiet Wahmbeck soll folgender Antrag behandelt werden.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Alten Hansestadt beschließt, erst dann über Satzungen zur Dichtheitsprüfung zu entscheiden, wenn das Obergutachten, das das zuständige Ministerium für die Stadt Minden (Haddenhausen) in Auftrag gegeben hat, vorliegt, aus dem erkennbar wird, welche Sanierungskosten auf die Bürger zukommen und zumutbar sind und in dem Kriterien und Bewertungsschema herausgearbeitet werden, die landesweit zu mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger führen sollen. Auf das entsprechend anhängige Petitionsverfahren vor dem Landtag NRW wird verwiesen.

Begründung:
Der Petitionsausschuss des Landtags NRW geht davon aus, dass dieses Gutachten und die daraus resultierenden Untersuchungen landesweite Transparenz haben werden, damit den Kommunen die Gelegenheit gegeben wird, angepasste Lösungen anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
W. Sieweke