Landtag NRW
Petitionsausschuss
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40002 Düsseldorf                                                                                                    15. April 2011

 

Petition zur Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a Landeswassergesetz
in der Alten Hansestadt Lemgo und in Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Damen und Herren,
mehr als 600 Einwohnerinnen und Einwohner der Alten Hansestadt Lemgo und die Wählergemeinschaft/Fraktion Bürger für Lemgo (BfL) wenden sich mit ihrer Unterschrift an den Petitionsausschuss des Landtages NRW mit der Forderung, die Aussetzung bzw. Überarbeitung der derzeitigen Rechtslage zur Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a Landeswassergesetz anzuordnen. Sollte dieses Gesetz dennoch zur Anwendung kommen, erwarten die Unterzeichner eine bürgerfreundliche und kostengünstige Umsetzung.
Gründe hierfür sind:

  • Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung
  • Die Folgekosten für die Hausbesitzer und somit auch für die Mieter sind nicht absehbar
  • Durch die Dichtheitsprüfung können unvermeidbare Folgeschäden entstehen
  • Die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen ist nicht gegeben
  • Für die Stadt Minden steht noch ein Obergutachten Ihres Umweltministerium aus, das richtungsweisend für andere Gebiete, vor allem in Fremdwasserschwerpunktgebieten, sein wird (siehe Antwortschreiben des Präsidenten des Landtages vom 27.10.2010).

Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke