Änderungsantrag zu TOP 1.1 zur Vorlage 124/2012

Antrag SPD-Fraktion im Schulausschuss am 25.10.2012:

Beschluss der Stiftung Eben-Ezer, den Grundschulstandort Ostschule zu übernehmen

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine „anlassbezogene Schulentwicklungsplanung“ für alle Grundschulen in Lemgo durchzuführen – unter der Prämisse

-         Fall A: Eben-Ezer errichtet die „Inklusive Schule“ am Standort Topehlen-Schule.

-         Fall B: Eben-Ezer errichtet die „Inklusive Schule“ am Standort Ostschule.

Es müssen beide Szenarien einer „Inklusiven Schule“ in Lemgo implementiert werden, insbesondere die Berechnungen der Zügigkeiten mit ihren jeweiligen Auswirkungen auf die anderen bestehenden Lemgoer Grundschulen.

 

Darüber hinaus ist der Elternwille bzgl. der „Errichtung einer Inklusiven Schule“ in konfessioneller Trägerschaft am Standort Ostschule zu ermitteln.

 

Erst nach Vorlage der Ergebnisse soll über einen möglichen Eintritt in die Verhandlungen mit Eben-Ezer bezüglich der Übernahme des Grundschulstandortes Ostschule entschieden werden.

 

 

Begründung:

Bevor die Verwaltung in Verhandlungen mit Eben-Ezer bzgl. der Übernahme des Grundschulstandortes Ostschule tritt, müssen bestimmte Vorbedingungen bekannt sein.

 

Wenn es um die Ostschule geht, sind alle Grundschulen in Lemgo betroffen

Die Zahl der Kinder geht zurück, dennoch sollen die Kleinen keine zu langen Wege zur Grundschule auf sich nehmen müssen. Ausgehend von der ab 2013/14 geltenden „Kommunalen Klassenrichtzahl“ 23 (im Idealfall 22,5) – mit der u.a. ein qualitativ hochwertiges und vor allem wohnortnahes Grundschulangebot in NRW gesichert werden soll – muss die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an den Lemgoer Grundschulen gesenkt werden. Von aktuell zurzeit 15 Eingangsklassen auf 12 im Jahr 2016.

Das bedeutet Schulschließung oder Absenkung der Zügigkeit an einer oder mehreren bestehenden Grundschulen. Bei einer Errichtung einer zweizügigen inklusiven Schule am Standort Ostschule durch die Stiftung Eben Ezer müssten die verbleibenden 10 Züge (vielleicht auch 11) auf die übrigen Grundschulen in Lemgo in kommunaler Trägerschaft verteilt werden, was zur Folge haben kann, dass der Standort einer Grundschule in Lemgo aufgegeben werden muss.

Da die Stadt auf die gesamte Schullandschaft in Lemgo schauen muss und die Schülerströme über die Zügigkeiten steuern kann, muss zuerst die Zügigkeit der einzelnen Grundschulstandorte festgelegt werden, wobei auch zu entscheiden ist, ob an dem Standort Ostschule eine Grundschule in welcher Trägerschaft und welchem pädagogischem Konzept auch immer beibehalten werden soll. Da die “Festlegung der Zügigkeit“ erst nach Vorlage des Schulentwicklungsplanes beschlossen werden kann und da der aktuelle Schulentwicklungsplan als Eckpunktepapier mit der gegenwärtigen Situation nichts mehr zu tun hat, ist für uns eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung als Voraussetzung für eine Verhandlung mit Eben Ezer bezüglich des Teilstandortes Ostschule unabdingbar.

 

Der Elternwille zählt

Im Anschluss an Informationsveranstaltungen für die Eltern der aktuellen und zukünftigen Kinder der Ostschule, auf denen Eben-Ezer darstellt, mit welchem Schulkonzept und Infrastrukturmaßnahmen gestartet werden soll, muss der Elternwille hinsichtlich eines Trägerwechsels dezidiert durch Befragung festgestellt werden, eine Schlussfolgerung basierend allein auf den Anmeldezahlen für das Schuljahr 2014/15, wie von Eben-Ezer geplant, reicht nicht aus. Befragt werden sollen Eltern mit Kindern im Alter von 1 bis 8 Jahren, die im ehemaligen Schulbezirk der Ostschule ihren ständigen Wohnsitz haben. Die Feststellung des Elternwillens vor einer Aufnahme von Verkaufsverhandlungen ist deshalb unverzichtbar, weil bei einem Trägerwechsel die betroffenen Eltern keine echte Wahlfreiheit mehr haben zwischen einer konfessionellen und einer staatlichen Grundschule in ihrem Quartier.

 

Eine Kooperation Eben-Ezer mit der Ostschule ist unserer Meinung nach die beste Lösung

Mit den Erfahrungen der GS-Lehrer/innen von der Ostschule und denen des Lehrpersonals der Topehlenschule sind die besten Voraussetzungen für ein Gelingen der Inklusion gegeben.

Hatte Eben-Ezer im Juli (Protokoll der Sitzung des Schulausschusses am 05.07.12) noch signalisiert, dass eine Kooperation grundsätzlich vorstellbar sei, ist diese Variante jetzt keine Option mehr. Wir fordern, dass dieses Kooperationsmodell bei weiteren Gesprächen berücksichtigt wird.

 

Keine Abstimmung ohne ausreichende Information

Da Eben-Ezer erst ab dem Frühjahr 2013 planen wird und im Schuljahr 2014/15 mit der ersten inklusiven Jahrgangsstufe beginnen will, ist zwar Eile geboten, aber vorher sind die oben angedeuteten Entscheidungen zu treffen. Dabei ist auch zu klären, ob nur pädagogische Argumente zu berücksichtigen sind, sondern auch wirtschaftliche. Zu den wirtschaftlichen Überlegungen gehört auch die Frage, was mit den Gebäuden oder Gebäudeteilen der Schulen, die für die Beschulung der Kinder nicht mehr benötigt werden, geschehen soll und welche Investitionen an den unterschiedlichen Gebäuden kurz- oder mittelfristig unabdingbar sind.

 

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender