Rat am 22.06.2020

Statement des BfL-Fraktionsvorsitzenden zum eigenen BfL-Antrag:

NRW-Landesregierung und die Kommunen haben vereinbart:
Für die Monate Juni/Juli werden die Eltern-Beiträge für die Kitabetreuung halbiert.
                                                     Land 25%,   Eltern 50%,   Kommune 25%

Der Kreis Lippe (für Kitas in seinem Zuständigkeitsbereich), Detmold, Bad Salzuflen, und auch Lage haben alle! die Elternbeiträge in voller Höhe! ausgesetzt.
Alle Eltern in den lippischen Kommunen um uns herum zahlen im Juni/Juli 0 Euro!

Die Begründung in allen Kommunen ist in etwa gleich: Als familienfreundlicher Kreis bzw. familienfreundliche Stadt leisten wir unseren Beitrag, die Eltern zumindest finanziell zu unterstützen.

Das haben wir als BfL zum Anlass genommen für unsere Forderung, dass auch in Lemgo bei den Kita-Beiträgen im Juni und Juli die Lemgoer Eltern stärker entlastet werden sollen als vom Land vorgesehen. Unsere Haushaltssituation im Hinterkopf und angesichts der Tatsache,
dass ja wieder Betreuungsleistung erbracht wird, fordern wir:
Verteilungsschlüssel für die Übernahme der Beiträge für die Kitabetreuung im Juni/Juli:
25% Land, 50% Kommune, 25% Eltern.
Und wenn es dann jemand ganz hart getroffen hat – Der kann seine Beiträge mit

Hilfe einer bereits existierenden „Härtefallregelung“ , die bei der Verwaltung nur anders heißt, auf 0 € = beitragsfrei setzen lassen.

Unsere Forderung, unseren Antrag halten wir für sozial, gerecht und finanziell leistbar!

CDU/SPD nennen unseren Antrag: Antrag nach dem Gießkannenprinzip
Wir als BfL nennen ihn: Antrag nach dem Prinzip der Gleichbehandlung!


Statement des BfL-Fraktionsvorsitzenden zum CDU/SPD-Antrag:

Der CDU/SPD-Antrag beinhaltet 2 Punkte:

Die Verwaltung soll für alle Einkommen, die zwischen 20 000 € und 25 000 € liegen, Gespräche mit der Stiftung Kloster St. Loyen aufnehmen. Ziel dieser Gespräche soll eine unbürokratische Entlastung dieser Beitragszahler von den zu zahlenden Elternbeiträgen durch die Stiftung im Juni und Juli 2020 sein.
CDU und SPD sprechen bei dieser, ihrer Forderung vollmundig von:
„Sozial ist, was den wirklich Betroffenen hilft“
Die Eltern, denen CDU und SPD helfen will, würden - im Erfolgsfall der Verhandlungen zwischen Verwaltung und St. Loyen – im Juni/Juli einen Betrag in etwa von 5€,
über 8,20€ bis maximal 33 € erhalten oder besser gesagt erlassen werden.
Diese Beträge müsste man eigentlich noch mal halbieren – Verwaltungsvorschlag -50%.
Jeder hier im Rathaussaal möge beurteilen, ob der Satz von CDU und SPD „Sozial ist, was den wirklich Betroffenen hilft“ zutreffend ist – vor allem auf dem Hintergrund, dass diese „Hilfsmaßnahme“ von CDU/SPD vielleicht maximal 40 Eltern in ganz Lemgo betreffen würde. Ich wiederhole 40 Eltern in ganz Lemgo!

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Ansprechpartner bereitzustellen, um im Härtefall nach Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei den Eltern, die von den Auswirkungen der Pandemie plötzlich hart getroffen sind, auf die Erhebung der Kita-Gebühren für Juni/Juli zu verzichten.

Dieser Teil des CDU/SPD Antrages ist verzichtbar. Er ist überflüssig, weil es diese von der CDU genannte „Härtefallregelung“ bereits gibt – unabhängig von Corona. Sie wird von der Verwaltung nur anders genannt:
Anpassung der Elternbeiträgen an die finanziellen Verhältnisse
bzw.
Antrag auf den Erlass von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder/OGS gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII

Fall A:                        Wie läuft es bisher in Lemgo?
Verdiener mit kleinen und mittleren Einkommen haben finanzielle Probleme.
Dann gehen diese Personen ins Bürgerbüro, tragen ihre finanziellen Probleme vor und - siehe da – ihnen wird geholfen.
Ihr Elternbeitrag wird ihren neuen finanziellen Verhältnissen angepasst.
Und alles ganz unbürokratisch! Dies ermöglicht unsere Satzung der Alten Hansestadt Lemgo über die Erhebung von Elternbeiträgen.

Fall B                         Wie läuft es bisher in Lemgo?
Entlassung – Das wäre ein möglicher Härtefall, von dem CDU und SPD sprechen
Jetzt sind die finanziellen Probleme schon schwerwiegender. Dann wende ich mich wieder an die Stadt und berufe mich auf § 90 Abs. 3 SGB VIII.
Ich fülle einen Antrag aus (Antrag auf den Erlass von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder/OGS gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII mit Anlage), mit der die wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft werden. Je nach persönlicher Belastung können die Beiträge von der Verwaltung auf 0 € reduziert werden. Nur mit dem Unterschied, dass sich diese Reduzierung der Beiträge nicht nur auf die 2 Monate Juni/Juli bezieht. Sondern so lange, bis sich die Situation des betroffenen Bürgers wieder zum Positiven geändert hat.
Ich fasse zusammen:
Der CDU/SPD Antrag ist überflüssig – Man kann auf ihn verzichten!  
Er ist mehr Schein als Sein!

2 Fragen an die Verwaltung:

Wie die in unserer Satzung bereits existierende „Härtefallregelung“ aussieht
und auch die Kriterien, mit denen die „Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse“ aussieht kann man nachlesen.

Wie sieht jetzt aber abweichend davon die „Härtefallregelung“ von CDU/SPD aus?
Und vor allem:
Wie sehen die Kriterien von CDU/SPD aus, mit denen sie eine „Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse“ vornehmen wollen?

Ergänzung:

Nach mehrmaligem Nachfragen unseres Ratsherrn Herrn List bestätigte der Bürgermeister Herr Dr. Austermann, dass die von der CDU/SPD geforderte unbürokratische "Härtefallregelung"  und die bereits existierende "Härtefallregelung" der Stadt zu 100 % identisch sind! Und auch die Kriterien, mit denen die Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnissen vorgenommen werden, sich nicht unterscheiden!