Mitgliedschaft der Alten Hansestadt Lemgo in die Regiopolregion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag:
Die Alte Hansestadt Lemgo nimmt Verhandlungen mit den Gründungsmitgliederstädten mit dem Ziel auf, Mitglied der Regiopolregion Bielefeld zu werden.
Begründung:
Die angespannte Haushaltslage der Alten Hansestadt Lemgo macht es unabdingbar, die interkommunale Zusammenarbeit weiter auszubauen. Dabei stellt der Kreis Lippe keine natürliche Grenze mehr dar, vielmehr ist es auch für die Alte Hansestadt notwendig in größeren Zusammenhängen zu denken. Um im Wettbewerb - auch um Fördermittel - gegen die beiden NRW Metropolregionen bestehen zu können, ist eine Einbettung in einen Westfälischen Verbund notwendig. Hier werden derzeit die Weichen durch die drei westfälischen Regionalräte gestellt. Das Mitwirken in der bereits bestehenden Regiopolregion ist ein erster, notwendiger Schritt.
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Einige Vorteile für die Alte Hansestadt Lemgo:
Kooperationen, die über Stadt- und Kreisgrenzen hinausgehen
Förderung der Region im Verbund
Enge Verzahnung mit den angrenzenden Kommunen, vor allem Bad Salzuflen
Gemeinsame Lösungen im öffentlichen Nahverkehr
Bereichsübergreifende Gestaltung des Bildungswesens
Gemeinsames Marketing
Neue Möglichkeiten der Digitalisierung
Erleichterte Möglichkeiten, ein Kind außerhalb des Wohnortes in einem Kindergarten anzumelden (Nähe zum Arbeitsplatzes)
Enge Zusammenarbeit - vor allem auf den Gebieten Verkehr, Gesundheit und Klimaschutz
Durch eine enge Verzahnung im Verbund ergibt sich mehr Effizienz in der Verwaltung
Berichte aus den Ortsteilen: Brüntorf, Matorf-Kirchheide, Welstorf
Am letzten Wochenende unternahmen die Mitglieder im Ortsausschuss Brüntorf , Matorf-Kirchheide, Welstorf eine kleine Exkursion durch die Ortsteile. Vorweg hatten sie beraten und einige Anträge eingereicht. Daher war es wichtig, vor der Sitzung am 11. März 2015 noch einmal die Situation an Ort und Stelle zu begutachten. Sehr erstaunt waren sie, dass selbst am frühen Sonntagvormittag die Salzufler Straße stark befahren war. Es fehlten nur die fast im Minutentakt fahrenden Lastkraftwagen von und zu den beiden Steinbrüchen zwischen Kirchheide und der Kalletaler Ortschaft Talle. Nachfolgende Anträge werden auf der 2. Sitzung des Ortsausschusses am 11. März 2015 beraten
Verkehrssituation Salzufler Straße
Die Ortsdurchfahrt Kirchheide wird seit Jahren stark befahren. Ein Ausbau ist vor Jahren im Abschnitt Kreuzung Kirchheider Straße/Hinter dem Borke bis zur Einmündung Vlothoer Straße erfolgt. Trotz drei Querungshilfen und einer Fahrbahnreduzierung wird die innerörtlich vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h selbst auf dieser Berg-/Gefällstrecke häufig überschritten. Im weiteren Streckenabschnitt Richtung Kalletal ist die Geschwindigkeit auf 40 km/h festgeschrieben. Dies in erster Linie, weil der Abschnitt noch nicht ausgebaut worden ist.
Der Ortsausschuss soll beantragen, die gesamte Ortsdurchfahrt, zumindest bis zum Kreuzungsbereich Kirchheider Straße/Hinter dem Borke, auf 40 km/h zu beschränken (ca. 600 Meter). Darüber hinaus soll vorübergehend oder auf Dauer die im städtischen Besitz befindliche Lichtanzeige (Display) an markanter Stelle in dem Streckenabschnitt aufgestellt werden.
Siehe auch Pressebericht in der LZ vom 06.03.2015
2. Für den Streckenabschnitt von der Vlothoer Straße bis zum Ortsausgang Richtung Kalletal liegen seit langem die Ausbaupläne bei Straßen NRW bereit. Die Straße ist hier sehr schmal und wird vor allem durch den Schwerlastverkehr zum Steinbruch stark beansprucht. Einen Fußweg gibt es nicht. Für Fußgänger/Schulkinder ist es fast unmöglich, diesen Bereich ohne Gefährdung zu begehen. Viele nehmen daher einen Umweg über die Feldwirtschaftswege in Kauf.
Die Alte Hansestadt Lemgo wird gebeten, unverzüglich mit der überregionalen Straßenbaubehörde Kontakt aufzunehmen und zu erfragen, wann dieser Streckenabschnitt verbindlich ausgebaut wird. Sollten die Ausbaumaßnahmen weiter zurück gestellt werden, ist als Zwischenlösung zur Schulwegsicherung und für die Fußgänger ein provisorischer Fußweg einzurichten.
Foto 1 und 2 entstanden am Rande der stark befahrenden Ausfallstraße am Ortsausgang Kirchheide in Richtung Talle. An der Exkursion nahmen Brigitte Puchert, Hubert Rolf, Dennis Herrmann und Karl Horst Puchert teil
Nachdem sich die BfL-Ortsausschussmitglieder ein Bild über die Salzufler Straße gemacht hatten, führte sie der Weg in den Ortsteil Brüntorf, der in diesem Jahr 1000 Jahre alt wird, aber am Stränger Weg über eine vorsintflutliche Bushaltestelle verfügt. Auf dem Foto 3 haben Hubert Rolf, Dennis Herrmann und Karl Horst Puchert demonstriert, was passieren kann, wenn der Fahrgast, vor allem in der Dunkelheit, mal aus der falschen Tür im Bus aussteigt. Er landet dann unweigerlich im Graben. Darum wurden Nägel mit Köpfen gemacht und der nachfolgende Antrag gestellt. Es wird erwartet, dass sich der zuständige Fachausschuss, die Verwaltung und die Stadtwerke jetzt endlich bewegen.
Bushaltestelle Stränger Weg und provisorischer Fußweg Schon während der letzten Legislaturperiode wurde über diese Themen im Ortsausschuss diskutiert. Es ist aber nicht bekannt, ob Anträge, Anfragen oder Prüfaufträge an den Rat oder die Stadtwerke Lemgo weiter geleitet worden sind.
Eine Verbesserung der Verkehrssituation auf der Papenhauser Straße zwischen dem Kreuzungsbereich „ Schleupenweg, Am Kirchenholz“ und dem Ortsausgang Richtung Papenhausen ist zwingend erforderlich.
Der Ortsausschuss bittet Rat (Fachausschuss), Verwaltung und Stadtwerke Lemgo, folgende Baumaßnahmen zu prüfen und den Ortsausschuss zu unterrichten:
Ausbau der Bushaltestelle am Stränger Weg
Ausbau eines provisorischen Fußwegs zwischen dem Kreuzungsbereich und der Einmündung Stränger Weg nach Muster des Streckenabschnitts zwischen dem Schleupenweg bis zur Einmündung Kirchheider Straße.
Beide Maßnahmen sind vor allem im Rahmen einer besseren Schulwegsicherung unbedingt erforderlich.
Über den weiteren Ausbau eines provisorischen Fußweges diskutieren die BfL-Mitglieder im Ortausschuss Brüntorf, Matorf-Kirchheide, Welstorf mit dem Anlieger Horst Klocke (4. Foto)
die BfL unterstützt den Antrag der CDU-Fraktion vom 21.11.2014 zum Haushalt 2015 mit folgender Ergänzung:
Die Verwaltung wird beauftragt, den gemeinsamen Konsolidierungsprozess unverzüglich einzuleiten, um ihn bis Ende April 2015 abschließen zu können.
Begründung:
Der zeitlich enge Rahmen soll die Erfolgsaussichten des Prozesses erhöhen und ggf. schon im Jahr 2015 Einsparungen realisieren.
Der BfL-Antrag vom 20.11.2014 wird zurück genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Antrag zum Mehrzweckgemeinschaftsraum Laubke-Pahnsiek
Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Rat möge beschließen, dass der Mehrzweckgemeinschaftsraum so zu gestalten ist, dass er langfristig und unabhängig von der Sporthalle nutzbar ist.
Dazu sind die Planungskosten für den Hallenneubau umzuwidmen und als Sanierungs-und Renovierungsanteil für den Mehrzweckraum zu verwenden.
Begründung
Damit das gemeinschaftliche Leben in der Nachbarschaft Laubke-Pahnsiek auch weiterhin aufrecht erhalten bleiben kann, ist es unerlässlich, dass ein funktionsfähiger Mehrzweckgemeinschaftsraum vorhanden ist. Die dazu erforderlichen Maßnahmen, insbesondere energetische Sanierung, Heizung und sanitäre Anlagen sind vorzunehmen.
Die Sporthalle bleibt weiterhin zur Nutzung verfügbar.
Investitionen in die seit 1959 bestehende Halle werden nicht mehr vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Antrag im Rahmen des Projekts LEADER-Region Lemgo/Lage/Leopoldshöhe
Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen des Leader-Projekts sollte das Programm „Jung kauft Alt“ wieder aufleben.
Begründung:
Am 17.05.2011 wurde im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung zur Stärkung der Ortsteile das Programm „Jung kauft Alt“ vorgestellt. Vereinbart wurde, dass in zwei Jahren eine erneute Prüfung stattfinden soll. Bislang steht diese Prüfung noch aus.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Antrag im Zusammenhang mit dem 825-jährigen Stadtjubiläum und dem
Westfälischen Hansetag 2015 in Lemgo
Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Bereich des Marktplatzes ist ein Wegweiser zu den Partnerstädten Beverley, Vandoeuvre und Stendal aufzustellen.
Die Deckung der Kosten sollte über Sponsoren und über die Partnerschaftsgesellschaft der Alten Hansestadt Lemgo erfolgen.
Begründung:
Vor dem Hintergrund, dass im Jahre 2015 das 825-jährige Stadtjubiläum sowie der Westfälische Hansetag in Lemgo stattfinden, sollte ein weiterer markanter Hinweis auf die Partnerstädte errichtet werden.
Die Umsetzung des Vorhabens sollte unverzüglich erfolgen.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Antrag zur Verlegung des Wochenmarktes
Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Wochenmarkt an innerstädtischen Veranstaltungstagen, wie z.B. Kläschen, in die Breite Straße bis hin zur Stiftstraße verlagert werden kann.
Begründung:
Die Maßnahme dient der Unterstützung und Stärkung der Interessengemeinschaft Breite Straße. Ferner wird dadurch die Parkplatzsituation an Markttagen durch die Nutzungsmöglichkeit des Parkplatzes „Neues Tor“ verbessert.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Sitz der VHS im Gebäude der Alten Abtei in der Breiten Straße sowie gemeinsame Informationen der Alten Hansestadt Lemgo und der Stadtwerke Lemgo
Unsere Anträge vom 21. und 28. November 2013
Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,
unsere als Anlage beigefügten Anträge, in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 02.12.2013 beschlossen, sind bisher nicht beantwortet. Wir bitten im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 um einen Sachstandbericht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
BfL-Antrag: Resolution " Festlegung von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnnutzungen"
die BfL bittet um Aufnahme des Beschlussvorschlages auf die Tagesordnung o.g. Ratssitzung:
Resolution " Festlegung von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen
und Wohnnutzungen"
Beschlussvorschlag:
Nachdem das Baugesetzbuch (BauGB) dahingehend geändert worden ist, dass die Länder Mindestabstände zur Wohnbebauung bei der Errichtung von Windenergieanlagen bestimmen können (§ 249 BauGB), fordert der Rat der Alten Hansestadt Lemgo die Landesregierung auf, für NRW Mindestabstände zu Einzelwohnhäusern und zu Wohnsiedlungen festzulegen.
Begründung:
Am 01.08.2014 ist ein Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen in Kraft getreten. Den Ländern soll die Befugnis eingeräumt werden, den Privilegierungstatbestand für Windenergieanlagen durch spätestens bis zum 31. Dezember 2015 zu verkündende Landesgesetze von der Einhaltung von Mindestabständen zu bestimmten zulässigen baulichen Nutzungen abhängig zu machen.
Dieses Gesetz trägt angesichts der gewachsenen Gesamthöhe von Windenergieanlagen sowohl dem Umstand Rechnung, dass die Akzeptanz von Windkrafträdern vielfach von der Entfernung solcher Anlagen zu Wohnnutzungen abhängt, als auch dem Umstand, dass sich die Ausgangslage in den einzelnen Bundesländern und in den einzelnen Kommunen – auch aufgrund der topographischen Verhältnisse – unterscheidet. Gerade in Lemgo sind die Mindestabstände zu geplanten Anlagen hoch umstritten. Ein gesetzlicher Mindestabstand von mehr als 600 bzw. 800 Meter würde die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen.
Antrag der BfL-Fraktion zur Haushaltsberatung 2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 stellt die BfL-Fraktion nachfolgenden Antrag:
Die Entwicklung und Verwendung der Kassenkredite ist in die vierteljährlichen Quartalsberichte Finanzcontrolling aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist so zu verwalten, dass im Jahresmittel die Kreditaufnahme in Höhe von 27.100.000 EUR nicht überschritten wird.
Begründung: Die weitere geplante Erhöhung der Kassenkredite bedeutet für die finanzpolitische Entwicklung der Stadt Lemgo eine zum jetzigen Zeitpunkt - prognostizierter ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2016 - völlig unerwartete Zäsur, die genauestens von den zuständigen Gremien zu beobachten ist. Hierfür ist eine erweiterte Berichtspflicht an den Haupt- und Finanzausschuss unabdingbar.
Sitz der VHS im Gebäude der Alten Abtei in der Breite Straße
Antrag der BfL-Fraktion zur Haushaltsberatung 2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 stellt die BfL-Fraktion folgenden Antrag:
Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt: Es ist zu prüfen, ob im Zuge der Verhandlungen zur Fusion der VHS Lemgo und der VHS Detmold das Gebäude der Alten Abtei in der Breite Straße als Sitz der Volkshochschule Lemgo aufgegeben und das Gebäude zu einem marktgerechten Preis veräußert werden kann.
Begründung: Obwohl die Angebote der VHS reduziert wurden, sind die Kosten weiter gestiegen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es daher geboten, das Gebäude zu veräußern, um Kredite abzubauen. Es ist zu prüfen, ob die VHS in den Räumen der ehemaligen Hauptschule Brake oder an einem anderen Standort der Stadt untergebracht werden kann.
Keine Dichtheitsprüfung außerhalb der Wasserschutzgebiete
Antrag der BfL-Fraktion zur Haushaltsberatung 2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt, dass private Haushalte außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht auf der Rechtsgrundlage einer städtischen Satzung zu einer Dichtheitsprüfung verpflichtet werden.
Begründung:
Für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden in einer noch zu erlassenden Verordnung voraussichtlich keine Prüffristen mehr festgelegt. Jedoch werden die Kommunen künftig ermächtigt, zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht durch Satzung Fristen für die Prüfung privater Abwasseranlagen festzulegen. Lemgo soll nach dem politischen Willen seines Rates von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch machen.
BfL-Stellungnahme in der LZ: Ja - zum Bürgerentscheid
Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller Schulen und darf nicht an Privatschulen delegiert werden, die im Übrigen vom Land und damit vom Steuerzahler refinanziert werden.
Ja zum ausgeglichenen Haushalt 2016
Das Einsparvolumen von 340.000 € im Bereich Schulen ist bereits jetzt erreicht.
Ja zur Ostschule in städtischer Trägerschaft
Dort wird hervorragende Arbeit mit inklusiven Ansätzen geleistet.
Eben-Ezer verfügt ausschließlich über Erfahrungen mit dem Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung.
Ja zum Elternwillen
Die Eltern wollen eine öffentliche und wohnortnahe Grundschule.
Ja zum Schulentwicklungsplan
Er weist bis 2023 genügend Schülerinnen und Schüler für die Ostschule aus und sieht keinerlei Auswirkungen auf die Grundschulen in den Ortsteilen. Es gibt somit keinen Handlungsbedarf.
Bürgernähe und transparente Rats- und Ausschussarbeit
Antrag SPD-Fraktion im Schulausschuss am 25.10.2012:
Beschluss der Stiftung Eben-Ezer, den Grundschulstandort Ostschule zu übernehmen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine „anlassbezogene Schulentwicklungsplanung“ für alle Grundschulen in Lemgo durchzuführen – unter der Prämisse
- Fall A: Eben-Ezer errichtet die „Inklusive Schule“ am Standort Topehlen-Schule.
- Fall B: Eben-Ezer errichtet die „Inklusive Schule“ am Standort Ostschule.
Es müssen beide Szenarien einer „Inklusiven Schule“ in Lemgo implementiert werden, insbesondere die Berechnungen der Zügigkeiten mit ihren jeweiligen Auswirkungen auf die anderen bestehenden Lemgoer Grundschulen.
Darüber hinaus ist der Elternwille bzgl. der „Errichtung einer Inklusiven Schule“ in konfessioneller Trägerschaft am Standort Ostschule zu ermitteln.
Erst nach Vorlage der Ergebnisse soll über einen möglichen Eintritt in die Verhandlungen mit Eben-Ezer bezüglich der Übernahme des Grundschulstandortes Ostschule entschieden werden.
Begründung:
Bevor die Verwaltung in Verhandlungen mit Eben-Ezer bzgl. der Übernahme des Grundschulstandortes Ostschule tritt, müssen bestimmte Vorbedingungen bekannt sein.
Wenn es um die Ostschule geht, sind alle Grundschulen in Lemgo betroffen
Die Zahl der Kinder geht zurück, dennoch sollen die Kleinen keine zu langen Wege zur Grundschule auf sich nehmen müssen. Ausgehend von der ab 2013/14 geltenden „Kommunalen Klassenrichtzahl“ 23 (im Idealfall 22,5) – mit der u.a. ein qualitativ hochwertiges und vor allem wohnortnahes Grundschulangebot in NRW gesichert werden soll – muss die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an den Lemgoer Grundschulen gesenkt werden. Von aktuell zurzeit 15 Eingangsklassen auf 12 im Jahr 2016.
Das bedeutet Schulschließung oder Absenkung der Zügigkeit an einer oder mehreren bestehenden Grundschulen. Bei einer Errichtung einer zweizügigen inklusiven Schule am Standort Ostschule durch die Stiftung Eben Ezer müssten die verbleibenden 10 Züge (vielleicht auch 11) auf die übrigen Grundschulen in Lemgo in kommunaler Trägerschaft verteilt werden, was zur Folge haben kann, dass der Standort einer Grundschule in Lemgo aufgegeben werden muss.
Da die Stadt auf die gesamte Schullandschaft in Lemgo schauen muss und die Schülerströme über die Zügigkeiten steuern kann, muss zuerst die Zügigkeit der einzelnen Grundschulstandorte festgelegt werden, wobei auch zu entscheiden ist, ob an dem Standort Ostschule eine Grundschule in welcher Trägerschaft und welchem pädagogischem Konzept auch immer beibehalten werden soll. Da die “Festlegung der Zügigkeit“ erst nach Vorlage des Schulentwicklungsplanes beschlossen werden kann und da der aktuelle Schulentwicklungsplan als Eckpunktepapier mit der gegenwärtigen Situation nichts mehr zu tun hat, ist für uns eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung als Voraussetzung für eine Verhandlung mit Eben Ezer bezüglich des Teilstandortes Ostschule unabdingbar.
Der Elternwille zählt
Im Anschluss an Informationsveranstaltungen für die Eltern der aktuellen und zukünftigen Kinder der Ostschule, auf denen Eben-Ezer darstellt, mit welchem Schulkonzept und Infrastrukturmaßnahmen gestartet werden soll, muss der Elternwille hinsichtlich eines Trägerwechsels dezidiert durch Befragung festgestellt werden, eine Schlussfolgerung basierend allein auf den Anmeldezahlen für das Schuljahr 2014/15, wie von Eben-Ezer geplant, reicht nicht aus. Befragt werden sollen Eltern mit Kindern im Alter von 1 bis 8 Jahren, die im ehemaligen Schulbezirk der Ostschule ihren ständigen Wohnsitz haben. Die Feststellung des Elternwillens vor einer Aufnahme von Verkaufsverhandlungen ist deshalb unverzichtbar, weil bei einem Trägerwechsel die betroffenen Eltern keine echte Wahlfreiheit mehr haben zwischen einer konfessionellen und einer staatlichen Grundschule in ihrem Quartier.
Eine Kooperation Eben-Ezer mit der Ostschule ist unserer Meinung nach die beste Lösung
Mit den Erfahrungen der GS-Lehrer/innen von der Ostschule und denen des Lehrpersonals der Topehlenschule sind die besten Voraussetzungen für ein Gelingen der Inklusion gegeben.
Hatte Eben-Ezer im Juli (Protokoll der Sitzung des Schulausschusses am 05.07.12) noch signalisiert, dass eine Kooperation grundsätzlich vorstellbar sei, ist diese Variante jetzt keine Option mehr. Wir fordern, dass dieses Kooperationsmodell bei weiteren Gesprächen berücksichtigt wird.
Keine Abstimmung ohne ausreichende Information
Da Eben-Ezer erst ab dem Frühjahr 2013 planen wird und im Schuljahr 2014/15 mit der ersten inklusiven Jahrgangsstufe beginnen will, ist zwar Eile geboten, aber vorher sind die oben angedeuteten Entscheidungen zu treffen. Dabei ist auch zu klären, ob nur pädagogische Argumente zu berücksichtigen sind, sondern auch wirtschaftliche. Zu den wirtschaftlichen Überlegungen gehört auch die Frage, was mit den Gebäuden oder Gebäudeteilen der Schulen, die für die Beschulung der Kinder nicht mehr benötigt werden, geschehen soll und welche Investitionen an den unterschiedlichen Gebäuden kurz- oder mittelfristig unabdingbar sind.