Antrag SPD-Fraktion im Schulausschuss am 25.10.2012:
Beschluss der Stiftung Eben-Ezer, den Grundschulstandort Ostschule zu übernehmen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine „anlassbezogene Schulentwicklungsplanung“ für alle Grundschulen in Lemgo durchzuführen – unter der Prämisse
- Fall A: Eben-Ezer errichtet die „Inklusive Schule“ am Standort Topehlen-Schule.
- Fall B: Eben-Ezer errichtet die „Inklusive Schule“ am Standort Ostschule.
Es müssen beide Szenarien einer „Inklusiven Schule“ in Lemgo implementiert werden, insbesondere die Berechnungen der Zügigkeiten mit ihren jeweiligen Auswirkungen auf die anderen bestehenden Lemgoer Grundschulen.
Darüber hinaus ist der Elternwille bzgl. der „Errichtung einer Inklusiven Schule“ in konfessioneller Trägerschaft am Standort Ostschule zu ermitteln.
Erst nach Vorlage der Ergebnisse soll über einen möglichen Eintritt in die Verhandlungen mit Eben-Ezer bezüglich der Übernahme des Grundschulstandortes Ostschule entschieden werden.
Begründung:
Bevor die Verwaltung in Verhandlungen mit Eben-Ezer bzgl. der Übernahme des Grundschulstandortes Ostschule tritt, müssen bestimmte Vorbedingungen bekannt sein.
Wenn es um die Ostschule geht, sind alle Grundschulen in Lemgo betroffen
Die Zahl der Kinder geht zurück, dennoch sollen die Kleinen keine zu langen Wege zur Grundschule auf sich nehmen müssen. Ausgehend von der ab 2013/14 geltenden „Kommunalen Klassenrichtzahl“ 23 (im Idealfall 22,5) – mit der u.a. ein qualitativ hochwertiges und vor allem wohnortnahes Grundschulangebot in NRW gesichert werden soll – muss die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an den Lemgoer Grundschulen gesenkt werden. Von aktuell zurzeit 15 Eingangsklassen auf 12 im Jahr 2016.
Das bedeutet Schulschließung oder Absenkung der Zügigkeit an einer oder mehreren bestehenden Grundschulen. Bei einer Errichtung einer zweizügigen inklusiven Schule am Standort Ostschule durch die Stiftung Eben Ezer müssten die verbleibenden 10 Züge (vielleicht auch 11) auf die übrigen Grundschulen in Lemgo in kommunaler Trägerschaft verteilt werden, was zur Folge haben kann, dass der Standort einer Grundschule in Lemgo aufgegeben werden muss.
Da die Stadt auf die gesamte Schullandschaft in Lemgo schauen muss und die Schülerströme über die Zügigkeiten steuern kann, muss zuerst die Zügigkeit der einzelnen Grundschulstandorte festgelegt werden, wobei auch zu entscheiden ist, ob an dem Standort Ostschule eine Grundschule in welcher Trägerschaft und welchem pädagogischem Konzept auch immer beibehalten werden soll. Da die “Festlegung der Zügigkeit“ erst nach Vorlage des Schulentwicklungsplanes beschlossen werden kann und da der aktuelle Schulentwicklungsplan als Eckpunktepapier mit der gegenwärtigen Situation nichts mehr zu tun hat, ist für uns eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung als Voraussetzung für eine Verhandlung mit Eben Ezer bezüglich des Teilstandortes Ostschule unabdingbar.
Der Elternwille zählt
Im Anschluss an Informationsveranstaltungen für die Eltern der aktuellen und zukünftigen Kinder der Ostschule, auf denen Eben-Ezer darstellt, mit welchem Schulkonzept und Infrastrukturmaßnahmen gestartet werden soll, muss der Elternwille hinsichtlich eines Trägerwechsels dezidiert durch Befragung festgestellt werden, eine Schlussfolgerung basierend allein auf den Anmeldezahlen für das Schuljahr 2014/15, wie von Eben-Ezer geplant, reicht nicht aus. Befragt werden sollen Eltern mit Kindern im Alter von 1 bis 8 Jahren, die im ehemaligen Schulbezirk der Ostschule ihren ständigen Wohnsitz haben. Die Feststellung des Elternwillens vor einer Aufnahme von Verkaufsverhandlungen ist deshalb unverzichtbar, weil bei einem Trägerwechsel die betroffenen Eltern keine echte Wahlfreiheit mehr haben zwischen einer konfessionellen und einer staatlichen Grundschule in ihrem Quartier.
Eine Kooperation Eben-Ezer mit der Ostschule ist unserer Meinung nach die beste Lösung
Mit den Erfahrungen der GS-Lehrer/innen von der Ostschule und denen des Lehrpersonals der Topehlenschule sind die besten Voraussetzungen für ein Gelingen der Inklusion gegeben.
Hatte Eben-Ezer im Juli (Protokoll der Sitzung des Schulausschusses am 05.07.12) noch signalisiert, dass eine Kooperation grundsätzlich vorstellbar sei, ist diese Variante jetzt keine Option mehr. Wir fordern, dass dieses Kooperationsmodell bei weiteren Gesprächen berücksichtigt wird.
Keine Abstimmung ohne ausreichende Information
Da Eben-Ezer erst ab dem Frühjahr 2013 planen wird und im Schuljahr 2014/15 mit der ersten inklusiven Jahrgangsstufe beginnen will, ist zwar Eile geboten, aber vorher sind die oben angedeuteten Entscheidungen zu treffen. Dabei ist auch zu klären, ob nur pädagogische Argumente zu berücksichtigen sind, sondern auch wirtschaftliche. Zu den wirtschaftlichen Überlegungen gehört auch die Frage, was mit den Gebäuden oder Gebäudeteilen der Schulen, die für die Beschulung der Kinder nicht mehr benötigt werden, geschehen soll und welche Investitionen an den unterschiedlichen Gebäuden kurz- oder mittelfristig unabdingbar sind.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Antrag der BfL-Fraktion zur Ratssitzung am 22.10.2012
Antrag der BfL-Fraktion zur Ratssitzung am 22.10.2012
Schreiben an die Landesregierung NRW zum Thema Kanalkontrollen für private Abwasserrohre
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die BfL-Fraktion beantragt, dass der Rat der Alten Hansestadt Lemgo die Landesregierung auffordert, grundsätzlich die flächendeckende Überprüfung der Schmutzwasserkanäle auf privaten Grundstücken nicht weiter zu verfolgen. Vor allem ist von einer Überprüfung der Ein- und Zweifamilienhäuser abzusehen, wie es die Ministerpräsidentin vor der Neuwahl des Landesparlamentes im Frühjahr 2012 in Lübbecke in Aussicht gestellt hat.
Begründung:
· Die Alte Hansestadt Lemgo hat im Jahre 2011 auf Grund von widersprüchlichen Aussagen vieler Landespolitiker die Pflicht zur Kanalprüfung ausgesetzt
· Es liegt bis heute keine wissenschaftlich fundierte Studie über eine substantielle Umweltgefährdung durch private Abwasserleitungen vor
· Es fehlt bisher jede Expertise, um den Aufwand und die damit verbundenen Kosten für die Grundstückbesitzer zu rechtfertigen
· Der soziale Aspekt für einkommensschwache Haushalte (junge Familien und Rentner) wurde in der Vergangenheit zu wenig berücksichtigt
· Die Überprüfung trifft indirekt neben den Hausbesitzern auch die Mieter, da die Kosten in der Regel über höhere Mietforderungen weiter gegeben werden
· Das Land NRW wäre bei einer flächendeckenden Überprüfung das einzige Flächenbundesland, in dem vor allem Grundstückbesitzer in der Nähe der Landesgrenzen betroffen wären
Zug um Zug soll an den in der Anlage aufgeführten Bushaltestellen eine Nachrüstung mit Sitzgelegenheiten durchgeführt werden.
Um die Haushaltskonsolidierung nicht zu gefährden, sollte die Finanzierung aus dem laufenden Geschäft der jeweiligen Haushalte (Alte Hansestadt Lemgo und Stadtwerke Lemgo) in den nächsten Jahren erfolgen.
Begründung:
Immer wieder kommt in Gesprächen mit älteren und gehbehinderten Menschen die Frage auf, warum nicht alle Buswartehäuser in Lemgo mit Sitzgelegenheiten ausgerüstet sind?
Bekanntlich sind für die Buswartehäuser sowohl die Alte Hansestadt Lemgo als auch die Stadtwerke Lemgo zuständig.
Verständlich ist, dass Bushaltestellen an Schulen, Turn- und Sporthallen ausgespart werden, um dem Vandalismus entgegen zu wirken. Darüber hinaus ist an einigen Standorten aus Platzgründen eine Nachrüstung nicht möglich.
Unabhängig davon besteht bei einer Anzahl von Bushaltestellen mit Wartehäusern jedoch die Möglichkeit einer Nachrüstung von Sitzgelegenheiten.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Anlage
Buswartehäuschen, in denen Sitzbänke platziert werden könnten.
durch die Baumaßnahmen ab Mitte Mai 2012 auf der Gosebrede wird es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen. Da die Arbeiten voraussichtlich mindestens bis zum 21. Oktober andauern werden, wird es vor allem in den verschiedenen Bauphasen zu Einschränkungen sowohl für die Anlieger als auch für den Durchgangsverkehr kommen. In der Vergangenheit waren die veränderten Verkehrsführungen bei Baumaßnahmen nicht immer klar ersichtlich und für die Bevölkerung oft nicht nachvollziehbar.
Die BfL- Fraktion beantragt:
Die Verwaltung wird beauftragt, in dem zuständigen Ausschuss darzustellen, mit welchem Konzept sie den absehbaren Beeinträchtigungen in der Verkehrsführung in den einzelnen Bauabschnitten für Anwohner und Verkehrsteilnehmer begegnen wird.
Darüber hinaus wird angeregt, dass die betroffenen Anwohner von der Verwaltung (z.B. durch Hauswurfsendungen) vor Beginn der Baumaßnahmen über Dauer der Beeinträchtigungen und Ausweichmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt werden.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten Auskunft zu erteilen, inwieweit verbindliche Absprachen mit dem Landesbetrieb Straßenbau (Straßen.NRW) erfolgen bzw. erfolgt sind.
Für die Zeit der Baumaßnahme bitten wir die Verwaltung eine verantwortliche Person zu benennen, die für das Beschwerdemanagement zuständig ist.
Vergabebedingungen für die Erteilung einer Jagderlaubnis im Stadtforstbetrieb Lemgo
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die BfL-Fraktion stellt für die Sitzung des Gemeinsamen Betriebsausschuss am 05.12.2011 den Antrag:
Es wird beantragt, die Zuteilungsvoraussetzungen der Vergabebedingungen wie folgt zu ändern:
A) Die Ziffer 1 wird so ergänzt, als dass jagdberechtigte Bewerber mit bzw. mit angemeldetem Gewerbebetrieb in Lemgo bevorzugt werden.
B) Abweichend von der bisherigen Praxis erfolgt eine Auslosung der Bewerber öffentlich, d.h. zumindest den Bewerbern sollte die Teilnahme an der Auslosung ermöglicht werden.
Begründung:
Die Vergaberichtlinien zu § 25 GemHVO durch den RdErl. des Innenministers vom 22.03.2006 –
34-48.07.01/01-2178/05 sind für die Vergabe von Jagdbezirken bzw. Pirschbezirken nicht anzuwenden.
Die Richtlinien gelten nur für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Ein öffentl. Vergabeauftrag liegt hier aber deshalb nicht vor, weil die Verwaltung nicht hoheitlich, sondern zivilrechtlich tätig wird und dabei nach eigenem Gutdünken Bewerber auffordert, eine Leistung zu einem festen Preis zu kaufen.
Nach Einschätzung des Innenministers des Landes NRW – Herrn Ralf Jäger – sind im Hinblick auf die Verpachtung von Jagdbezirken und die Vergabe von Pirschbezirken schon die Grundvoraussetzungen der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für Beschaffungsvorgänge der öffentlichen Hand nicht gegeben und daher finden auch die kommunalen Vergabegrundsätze keine unmittelbare Anwendung.
Weiter macht es Sinn, den Kreis der Jagdpächter regional begrenzt zu halten um zu gewährleisten, dass der Berechtigte bei einem Wildunfall schnell vor Ort sein kann.
Eine öffentliche Auslosung über die Vergabe sollte selbstverständlich sein, um die notwendige Transparenz herzustellen, und den Verdacht der „Mauschelei“ erst gar nicht aufkommen zu lassen.
die BfL-Fraktion stellt für die Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.09.2011 den Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Straßenbegehung in der Hansestadt durchzuführen
und die Beschilderung hins. mehrerer Kriterien zu überprüfen.
1. Richtigkeit der Kombinationen von Verkehrszeichen sowie Zusatzzeichen
2. Vereinbarkeit mit den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
3. Erforderlichkeit von Verkehrszeichen und Zusatzzeichen.
Nach dieser Überprüfung ist die Beschilderung gem. des Ergebnisses schnellstmöglich zu korrigieren und dem Ausschuss zu berichten.
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs bis zur Korrektur der Verkehrszeichen in den u. a. Straßen mit sofortiger Wirkung einzustellen:
„Neue Straße,“ „ Im Rembken,“ unterer Teil „Freier Hof,“ oberer Teil „Echternstr.“ „Primkerstr“
Begründung:
Es ist erwiesen, das die Stadtverwaltung Lemgo über einen längeren Zeitraum zumindest in der Orpingstraße Verwarngelder eingenommen hat, ohne die erforderliche Rechtsgrundlage dafür zu haben. Hintergrund war hier die fehlerhafte Kombination von Verkehrszeichen und Zusatzzeichen. Diese Beschilderung wurde zwischenzeitlich geändert.
Offensichtlich wurde es versäumt, auch die übrige Beschilderung in Lemgo auf Fehler hin zu überprüfen. Dabei wären möglicherweise Mängel entdeckt worden, die längst hätten behoben werden können. Es besteht also die Gefahr, dass Verkehrsteilnehmer immer noch „zur Kasse“ gebeten werden, obwohl die Beschilderung nur eine etwas wirre Zusammensetzung von Verkehrszeichen und Zusatzzeichen ist, dessen eigentliche Bedeutung sich gegenseitig aufhebt oder einfach absurd ist .
Der Verkehrsteilnehmer muss sich aber darauf verlassen können, dass Verwarn -und Bußgeldbescheide einwandfrei sind. Entscheidend ist, was die Beschilderung aussagt, nicht was damit evtl. gemeint sein könnte.
Weiterhin möchten wir den „Schilderwald“ reduzieren. Es ist mittlerweile ein völlig überreguliertes System mit schwer zu erfassender Schilderflut und diffusen Anordnungen
von Parkplätzen entstanden. Wir weisen hier besonders auf das Konzept „SimplyCity“
in den Modellstädten Arnsberg und Mühlheim/Ruhr hin.
Landtag NRW
Petitionsausschuss
Postfach 101143
40002 Düsseldorf 15. April 2011
Petition zur Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a Landeswassergesetz
in der Alten Hansestadt Lemgo und in Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mehr als 600 Einwohnerinnen und Einwohner der Alten Hansestadt Lemgo und die Wählergemeinschaft/Fraktion Bürger für Lemgo (BfL) wenden sich mit ihrer Unterschrift an den Petitionsausschuss des Landtages NRW mit der Forderung, die Aussetzung bzw. Überarbeitung der derzeitigen Rechtslage zur Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a Landeswassergesetz anzuordnen. Sollte dieses Gesetz dennoch zur Anwendung kommen, erwarten die Unterzeichner eine bürgerfreundliche und kostengünstige Umsetzung.
Gründe hierfür sind:
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung
Die Folgekosten für die Hausbesitzer und somit auch für die Mieter sind nicht absehbar
Durch die Dichtheitsprüfung können unvermeidbare Folgeschäden entstehen
Die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen ist nicht gegeben
Für die Stadt Minden steht noch ein Obergutachten Ihres Umweltministerium aus, das richtungsweisend für andere Gebiete, vor allem in Fremdwasserschwerpunktgebieten, sein wird (siehe Antwortschreiben des Präsidenten des Landtages vom 27.10.2010).