HFA am 14.06.2021

TOP 2: Anfragen

Sehr geehrter Herr Baier

sehr geehrte Damen und Herren,

Anfrage:
Der Distanzunterricht der vergangenen Monate hat gezeigt, was digital möglich ist.
Schüler-Tablets und bessere Internetverbindungen – in der Pandemie stellen Bund und Land Millionen für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung. Einige Mittel bleiben aber liegen.

Bis Ende April haben 284 von 396 Kommunen Mittel aus dem Digitalpakt beantragt. Das sind 72 Prozent – eine deutliche Steigerung im Vergleich zu September. Insgesamt liegen dem NRW-Schulministerium aber nur Anträge über 376 Millionen Euro vor - das sind nur 38 Prozent des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets.

Frage:
1. Wie viel Fördergelder aus dem „Digitalpakt“ hat die Stadt bisher abgerufen?
2. Wird sich die Stadt Lemgo das „Digitalpakt-Geld“ holen, nach dem Motto „Kein Euro
   bleibt liegen“?



 

 Pflaster Langenbrücker Tor                                      Stralsund
                                                                                 Geschliffenes und ungeschliffenes
                                                                                 Pflaster nebeneinander

Stadtentwicklungsausschuss am 01.06.2021

Antrag:

Am Langenbrücker Tor soll durch Glätten das verlegte Pflaster im Gehbereich Parkplatz zur Breiten Straße und im Bereich der Querung vom Lindenwall in den Hohen Wall behindertengerecht optimiert werden.

Begründung
Pflasterungen sind ein traditionelles Straßenbaumaterial, das seit jeher das Erscheinungsbild von vielen Altstädten prägt. Die Oberflächenbeschaffenheit entspricht aber vielfach nicht den heutigen hohen Qualitätsanforderungen von Behinderten und Fahrradverbänden. Das System Divico Diweg ermöglicht in kurzer Zeit kostengünstig behindertengerechte Wegeläufe und Fahrspuren zu erstellen.

Verfahrensbeschreibung:
Glätten der Steinoberflächen durch ein spezielles Nass-Schleifverfahren
Abflammen der Pflasteroberflächen
Der plangeschliffene Stein erhält wieder die geforderte Rutschsicherheit sowie die natürliche Färbung.

Für die Lösung, im Bereich der Wallquerung das Großpflaster durch Kleinpflaster zu ersetzen ist ein Kostenaufwand von 16 – 18T € genannt worden.
Für die von uns als BfL geforderte „Gesamtmaßnahme“ liegt uns ein Kostenvoranschlag in Höhe von 17.702,- € vor. Auf diesen Angebotspreis kommen noch die Mehrwertsteuer und Nebenkosten für bauseits zu erbringende Leistungen hinzu.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender

Diesem Antrag wurde zugestimmt.
Bei 1 Gegenstimme der AFD und 1 Enthaltung der FDP

Aktueller Stand zu obigem Projekt:

Stadtentwicklungsausschuss Sitzung vom 16.11.2021
TOP 2. Mitteilungen und Anfragen

Die Arbeiten am Langenbrücker Tor (Schleifen es Pflasters u. Querung der Fernwärme) werden gemeinsam mit den Stadtwerken Anfang 2022 ausgeführt.




Sehr geehrter Herr Baier,

 

nachdem in dem zuvor genannten Bereich schon die geplante Anlage eines Steges durch Beschluss aufgegeben wurde, verursacht unseres Erachtens die Weiterführung der Maßnahme im Sinne des Masterplanes nur Kosten, ohne für den geplanten Aufwand einen entsprechenden Ertrag zu erzielen.
Aus diesem Grund wird beantragt:


Antrag:
Das geplante Vorhaben „Pflasterungen entlang der alten Tonkuhlenteiche nördlich und westlich des Waldes“ wird aufgegeben!

 

Begründung:
Das Vorhaben ist aus ökonomischen Gründen mehr als zweifelhaft.
Für die 650 m Wegeverbindung Tennisanlage bis Liebigstraße (Westseite Wäldchen) bzw. die 180 m östlich des Waldes 300.000 € an Steuermitteln zu verwenden, ist absolut überflüssig. Nachdem der Steg durch das Wäldchen entfallen ist, hat die Planung nunmehr ihre Daseinsberechtigung verloren.

Laut ISEK 2018 sollte das Ziel die Verbesserung der Wegeverbindungen zwischen Campus und Innenstadt sein.
Fakt ist aber, dass die vorhandenen Wege zur Innenstadt völlig ausreichend sind. Der auszubauende Weg westlich des Waldes stellt lediglich eine Variante zu den vorhandenen Wegen dar, ist aber wegen der Topographie deutlich schwieriger zu begehen und zu befahren. Die geplante Nutzung stellt sich damit konträr zur Lebenswirklichkeit. Das Maßnahmenziel einer direkten, subjektiven Distanzreduktion (Zitat ISEK) wird nicht herzustellen sein.

Aber auch aus ökologischer Sicht sind die Maßnahmen sehr zweifelhaft.
So führt schon das ISEK 2018 aus:
„Konflikte sind im Bereich der Tonkuhlen zu erwarten. Der Bereich ist ein wertvoller Naturraum, die Eingriffe sind so gering wie möglich zu halten.“ Dieses wird auch im Gutachten vom Dezember 2019 der Landschaftsplaner Brokmeier und Brokmann, Herford, so erwähnt. Es werden Eingriffe im Sinne von § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dargestellt, welche eine erhebliche Störung der Lebensbereiche der Tierwelt erwarten lassen. So sind neben 14 vermuteten und 11 nachgewiesenen Fledermausarten sowie wahrscheinlich 16 verschiedenen Vogelarten, auch Amphibien und Schmetterlinge von der Umsetzung der Maßnahme betroffen.

Auch der „Kooperationspartner“ des Vorhabens, der Tennisverein Blau-Weiß Lemgo, hat keinerlei Interesse an der geänderten Wegeführung.

Der Förderbescheid des RP zum Projekt „Innovation Campus“ vom 02.09.2019 enthält beachtenswerte Hinweise.
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist zu beachten; regelmäßige Wirkungskontrollen sind durchzuführen.
Bei der Umsetzung der Maßnahmen sind die Ziele einer stadtklimatischen Verbesserung zu berücksichtigen.
Die kinderfreundliche und generationsübergreifende Gestaltung des öffentlichen Raumes ist sicherzustellen, so dass alle Menschen – unabhängig vom Alter und körperlichen Einschränkungen - öffentliche Wege selbstständig und uneingeschränkt nutzen können.

In Summe dieser Betrachtungen dürften weitere Planungen ihre Existenzberechtigung verloren haben. Das Vorhaben ist somit aufzugeben!

                    

Wolfgang Sieweke                             Heinz-Werner Dubbert

2 Anlagen

Antrag

Vorsitzender des JHA über den

Bürgermeister der AHL

Markt 1

32657 Lemgo

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Derwanz,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Ratsfraktionen der BfL, SPD, und Grünen stellen gemeinsam folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:
Änderung der Satzung der Alten Hansestadt Lemgo über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen in Lemgo, für den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule (OGG) und für Kinder in Tagespflege

Der Grundfreibetrag gem. § 4 (6) der v.g. Satzung zur Berechnung des anzurechnenden maßgeblichen Jahreseinkommens der Eltern wird von bisher 20 000,- € auf
22 500,- € erhöht.

Begründung:

Der BdSt NRW hat 2019 erstmalig eine Untersuchung durchgeführt und festgestellt: Gerade Familien mit geringem Einkommen müssten aktuell einen besonders hohen Anteil ihres Einkommens für die Kinderbetreuung ausgeben. Eine Erhöhung der Elternbeitragsfreiheit auf 22.500,- € über alle Betreuungssysteme stellt eine nachhaltige Entlastung einkommensschwacher Familien in Lemgo dar. In Lemgo wird damit ein deutliches Zeichen für die Kinder- und Familienfreundlichkeit der Stadt gesetzt.

In Detmold müssen Eltern Kita-Beiträge ab einem Einkommen von 25.000,- € bezahlen. Wie auch in Lippstadt, Gütersloh, Paderborn, …. In Lage ist im Oktober 2019 diese Erhöhung der Beitragsfreiheit von bisher 25.000,- € sogar auf 37.500,- € erfolgt.

Auf der Grundlage der aktuell in den Tageseinrichtungen, in Tagespflege und der Offenen Ganztagsschule betreuten Kinder würde die Anhebung der Beitragsgrenze auf 22.500,- € für die Stadt Mindereinnahmen in Höhe von rund 115.000,- €/Jahr bedeuten. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein Teil der Mindereinnahmen durch den Landesausgleich für die letzten, beitragsfreien Kindergartenjahre, kompensiert wird.

gez.
Wolfgang Sieweke                   Alexander Baer                 Burkhard Pohl
BfL                                           SPD                                   Bündnis 90/Die Grünen

Diesem Antrag wurde  zugestimmt.
Bei 1 Gegenstimme der FDP


Lemgo, den 2.12.2020

Antrag zum Jugendhilfeausschusses vom 17.12.2020

 

Sehr geehrter Herr Derwanz,

Die Fraktionen Grüne, BfL und SPD beantragen gemeinsam folgende Punkte:

 

1.) Der Stundenumfang für die Sozialarbeit an den städtischen Grundschulen wird zum 2. Halbjahr des Schuljahres (Feb. 2021) verdoppelt.

2.) Über die Sozialarbeit an den weiterführenden Schulen soll in einer zeitnahen Folgesitzung beraten werden. Die Verteilung der Stunden auf die einzelnen Schulen sowie die zugehörigen Aufgabenprofile sind dazu durch die Verwaltung darzulegen.

3.) Zukünftig wird dem entsprechenden Fachausschuss eine klare Funktionsbeschreibung vorgelegt, die die genauen Aufgaben der Schulsozialarbeit an den Lemgoer Schulen definiert.

4.) Weiterhin sollen bei der Verteilung der Stunden auf die verschiedenen Schulen außer der Größe der Schulen auch Parameter wie der Sozialindex, die Anzahl der BuT-(Bildungs- und Teilhabepaket) Anträge oder besondere Herausforderungen (z. B. Schulen des Gemeinsamen Lernens) berücksichtigt werden. Letzteres sollte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Schulleiterinnen und Schulleitern geschehen.

Begründung:

Die Aufgaben von Schule haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Neben dem Bildungsauftrag ist der Erziehungsauftrag in den Mittelpunkt gerückt. Darüber hinaus stellt Schule für Kinder und Jugendliche zunehmend einen Ort dar, an dem sie zuverlässige Strukturen vorfinden und Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen erhalten können. Darum braucht Schule gute pädagogische Angebote für Bildung und Erziehung, die über den Unterricht hinaus gehen. Die Schulsozialarbeit stellt hierbei ein wichtiges Element dar. Die regelmäßige Präsenz schafft die notwendigen Kontakte und Verlässlichkeit, damit Schulsozialarbeit auch echte Beratung in Krisensituationen leisten kann und als verlässlicher Ansprechpartner wahrgenommen wird.

Gerade die aktuellen Entwicklungen in der Coronakrise schaffen aus Sicht von Expert*innen einen erhöhten Bedarf an Schulsozialarbeit, wovon besonders Kinder und Jugendliche aus ärmeren und sozial belasteten Familien betroffen sind. Finanzielle und soziale Bedarfe bei Schüler*innen sind ebenso gestiegen wie auch der Bedarf an Vermittlung zusätzlicher Lernförderung. Das Thema Schutz vor Gewalt bleibt zusätzlich eine drängende und zentrale Aufgabe der Jugendhilfe. Gerade Schulsozialarbeit kann in diesem Bereich präventiv wirken, schafft größere Sensibilität und ermöglicht eine schnellere Intervention.

Schulsozialarbeit unterstützt und berät Familien sowohl im Alltag aber besonders auch in Krisensituationen.

Eine klare Funktionsbeschreibung der Schulsozialarbeit sorgt dafür, dass die Leistungen zielgerichtet in konkrete und eindeutige Aufgabenstellungen gefasst werden. Dies gibt Sicherheit für Funkti- onsinhaber*innen und das Arbeitsumfeld. Zudem schafft sie weitere Transparenz für die politischen Verantwortungsträger*innen.


Zusätzliche Anmerkung des BfL-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Sieweke:

Ein wesentliches Merkmal der Schulsozialarbeit ist Beziehungsarbeit, deren Gelingen von Präsenz, Ansprechbarkeit und Kontinuität abhängig ist!

Diesem Beschlussvorschlag ist in der Ratssitzung am 22.02.2021 - bei 1 Gegenstimme der FDP - zugestimmt worden.

gez.

Antje Jahn

Dr. Katharina Kleine Vennekate

Bündnis 90 / Die Grünen

Wolfgang Sieweke

          BfL

Lasse Huxoll

            SPD

Rat am 22.06.2020

Statement des BfL-Fraktionsvorsitzenden zum eigenen BfL-Antrag:

NRW-Landesregierung und die Kommunen haben vereinbart:
Für die Monate Juni/Juli werden die Eltern-Beiträge für die Kitabetreuung halbiert.
                                                     Land 25%,   Eltern 50%,   Kommune 25%

Der Kreis Lippe (für Kitas in seinem Zuständigkeitsbereich), Detmold, Bad Salzuflen, und auch Lage haben alle! die Elternbeiträge in voller Höhe! ausgesetzt.
Alle Eltern in den lippischen Kommunen um uns herum zahlen im Juni/Juli 0 Euro!

Die Begründung in allen Kommunen ist in etwa gleich: Als familienfreundlicher Kreis bzw. familienfreundliche Stadt leisten wir unseren Beitrag, die Eltern zumindest finanziell zu unterstützen.

Das haben wir als BfL zum Anlass genommen für unsere Forderung, dass auch in Lemgo bei den Kita-Beiträgen im Juni und Juli die Lemgoer Eltern stärker entlastet werden sollen als vom Land vorgesehen. Unsere Haushaltssituation im Hinterkopf und angesichts der Tatsache,
dass ja wieder Betreuungsleistung erbracht wird, fordern wir:
Verteilungsschlüssel für die Übernahme der Beiträge für die Kitabetreuung im Juni/Juli:
25% Land, 50% Kommune, 25% Eltern.
Und wenn es dann jemand ganz hart getroffen hat – Der kann seine Beiträge mit

Hilfe einer bereits existierenden „Härtefallregelung“ , die bei der Verwaltung nur anders heißt, auf 0 € = beitragsfrei setzen lassen.

Unsere Forderung, unseren Antrag halten wir für sozial, gerecht und finanziell leistbar!

CDU/SPD nennen unseren Antrag: Antrag nach dem Gießkannenprinzip
Wir als BfL nennen ihn: Antrag nach dem Prinzip der Gleichbehandlung!


Statement des BfL-Fraktionsvorsitzenden zum CDU/SPD-Antrag:

Der CDU/SPD-Antrag beinhaltet 2 Punkte:

Die Verwaltung soll für alle Einkommen, die zwischen 20 000 € und 25 000 € liegen, Gespräche mit der Stiftung Kloster St. Loyen aufnehmen. Ziel dieser Gespräche soll eine unbürokratische Entlastung dieser Beitragszahler von den zu zahlenden Elternbeiträgen durch die Stiftung im Juni und Juli 2020 sein.
CDU und SPD sprechen bei dieser, ihrer Forderung vollmundig von:
„Sozial ist, was den wirklich Betroffenen hilft“
Die Eltern, denen CDU und SPD helfen will, würden - im Erfolgsfall der Verhandlungen zwischen Verwaltung und St. Loyen – im Juni/Juli einen Betrag in etwa von 5€,
über 8,20€ bis maximal 33 € erhalten oder besser gesagt erlassen werden.
Diese Beträge müsste man eigentlich noch mal halbieren – Verwaltungsvorschlag -50%.
Jeder hier im Rathaussaal möge beurteilen, ob der Satz von CDU und SPD „Sozial ist, was den wirklich Betroffenen hilft“ zutreffend ist – vor allem auf dem Hintergrund, dass diese „Hilfsmaßnahme“ von CDU/SPD vielleicht maximal 40 Eltern in ganz Lemgo betreffen würde. Ich wiederhole 40 Eltern in ganz Lemgo!

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Ansprechpartner bereitzustellen, um im Härtefall nach Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei den Eltern, die von den Auswirkungen der Pandemie plötzlich hart getroffen sind, auf die Erhebung der Kita-Gebühren für Juni/Juli zu verzichten.

Dieser Teil des CDU/SPD Antrages ist verzichtbar. Er ist überflüssig, weil es diese von der CDU genannte „Härtefallregelung“ bereits gibt – unabhängig von Corona. Sie wird von der Verwaltung nur anders genannt:
Anpassung der Elternbeiträgen an die finanziellen Verhältnisse
bzw.
Antrag auf den Erlass von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder/OGS gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII

Fall A:                        Wie läuft es bisher in Lemgo?
Verdiener mit kleinen und mittleren Einkommen haben finanzielle Probleme.
Dann gehen diese Personen ins Bürgerbüro, tragen ihre finanziellen Probleme vor und - siehe da – ihnen wird geholfen.
Ihr Elternbeitrag wird ihren neuen finanziellen Verhältnissen angepasst.
Und alles ganz unbürokratisch! Dies ermöglicht unsere Satzung der Alten Hansestadt Lemgo über die Erhebung von Elternbeiträgen.

Fall B                         Wie läuft es bisher in Lemgo?
Entlassung – Das wäre ein möglicher Härtefall, von dem CDU und SPD sprechen
Jetzt sind die finanziellen Probleme schon schwerwiegender. Dann wende ich mich wieder an die Stadt und berufe mich auf § 90 Abs. 3 SGB VIII.
Ich fülle einen Antrag aus (Antrag auf den Erlass von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder/OGS gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII mit Anlage), mit der die wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft werden. Je nach persönlicher Belastung können die Beiträge von der Verwaltung auf 0 € reduziert werden. Nur mit dem Unterschied, dass sich diese Reduzierung der Beiträge nicht nur auf die 2 Monate Juni/Juli bezieht. Sondern so lange, bis sich die Situation des betroffenen Bürgers wieder zum Positiven geändert hat.
Ich fasse zusammen:
Der CDU/SPD Antrag ist überflüssig – Man kann auf ihn verzichten!  
Er ist mehr Schein als Sein!

2 Fragen an die Verwaltung:

Wie die in unserer Satzung bereits existierende „Härtefallregelung“ aussieht
und auch die Kriterien, mit denen die „Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse“ aussieht kann man nachlesen.

Wie sieht jetzt aber abweichend davon die „Härtefallregelung“ von CDU/SPD aus?
Und vor allem:
Wie sehen die Kriterien von CDU/SPD aus, mit denen sie eine „Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse“ vornehmen wollen?

Ergänzung:

Nach mehrmaligem Nachfragen unseres Ratsherrn Herrn List bestätigte der Bürgermeister Herr Dr. Austermann, dass die von der CDU/SPD geforderte unbürokratische "Härtefallregelung"  und die bereits existierende "Härtefallregelung" der Stadt zu 100 % identisch sind! Und auch die Kriterien, mit denen die Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnissen vorgenommen werden, sich nicht unterscheiden!

 

HFA am 08.06.2020                       

Der Antrag ist an den Jugendhilfeausschuss JHA am 17. Juni verwiesen worden!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.

Antrag:

In den Monaten Juni und Juli 2020 soll die Übernahme der Kosten für die Kitabetreuung nach folgendem Verteilungsschlüssel erfolgen:
Land NRW 25%, Stadt Lemgo 50%, Eltern 25%

 

Begründung
Ab dem 08. Juni startet in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb. Landesregierung und Kommunen haben sich darauf verständigt, dass die Eltern für die Monate Juni und Juli den halben Kita-Betrag zahlen sollen. Den entstehenden Einnahmeausfall teilen sich Land und Kommune zur Hälfte.

Wenngleich die Beitragsreduzierung ein Schritt in die richtige Richtung ist, bleibt eine deutliche Mehrbelastung der Familien durch die Corona bedingten Lebensumstände bestehen. Um diese Mehrbelastung abzumildern, beantragt die BfL, den Elternbeitrag für die Monate Juni und Juli 2020 nicht um 50%, sondern um 75% abzusenken. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten gehen zu Lasten des städtischen Haushalts. So ergibt sich für die Übernahme der Kitagebühren der Verteilungsschlüssel:
Land NRW 25%, Stadt Lemgo 50%, Eltern 25%

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender

Alte Hansestadt Lemgo                

Herrn Bürgermeister

Dr. Reiner Austermann

Rathaus

32657 Lemgo                                                                                       Lemgo, 12.10.2019

 

 

 

Haushalt 2020/21

„Nette Toilette“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen das Konzept „Nette Toilette“ in Lemgo als Pilotprojekt für den Innenstadtbereich „Lippegarten“ umgesetzt werden kann.

Begründung:

Bei der Aktion „Nette Toilette“ stellen Gastronomen und Händler ihre Toiletten
der Öffentlichkeit zur Verfügung und erhalten von der Stadt eine Aufwands-entschädigung. Die Stadt spart im Gegenzug die erheblichen Kosten für eine eigene öffentliche Toilette. Das Konzept ist als Marke bundesweit etabliert. Dazu wird ein einheitliches Logo an den Eingangstüren angebracht.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.