Dichtheitsüberprüfungen – BfL Petition wird von Umweltministerium abgewiesen

 

BfL lehnt Stellungnahme des Umweltministeriums als wirklichkeitsfern ab.

Bekanntlich hatte die Wählergemeinschaft vor den Sommerferien in der Mittelstraße über 600 Unterschriften für eine Petition gegen die Verpflichtung der Hauseigentümer zur Durchführung von Dichtheitsüberprüfungen gesammelt. Die Petition wurde umgehend an den Petitionsausschuss des Landtags in Düsseldorf gesandt. Der Landtag hat das unter GRÜNER Leitung stehende Umweltministerium um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt nunmehr vor. Tenor: Die Bürger sorgen sich angeblich umsonst, da die bestehenden Regelungen bürgerfreundlich seien.

Das Ministerium verweist auf die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Für den Fall von aufwendigen Sanierungsarbeiten würden günstige Kredite der bundeseigenen KfW Bank angeboten. Bagatellschäden müssten ohnehin nicht saniert werden. Weiterhin lägen die Kosten für die Überprüfung der Leitungen  mit 300 bis 500 Euro in einem vertretbaren Rahmen und schließlich würden die Dichtheitsüberprüfungen auch dem Gebäudeschutz dienen. Eventuell käme sogar die Gebäudeversicherung für Kosten auf.

Die Wählergemeinschaft BfL hält die Argumentation des Ministeriums für nicht überzeugend.

Ob Kosten für die Dichtheitsprüfung in Höhe von etwa 500 Euro angemessen sind oder nicht, hängt natürlich von der wirtschaftlichen Lage des Hausbesitzers oder Mieters ab. Erst Recht, wenn Folgekosten daraus resultieren. Gerade die Hausbesitzer werden in Zeiten knapper Haushaltsmittel immer mehr zur Kasse gebeten. Stichworte sind hier gestiegene Gunderwerbssteuer, erhöhte Grundsteuer sowie steigende Kosten für Strom und Gas. Ob insbesondere lebensältere Bürger bei knappen Renten tatsächlich günstige Kredite bekommen, wird von der Wählergemeinschaft in Zweifel gezogen.  Dass in ländlichen Regionen, wie in Lippe,  die Dichtheitsprüfung einen Mehrwert für die Umwelt bedeutet, ist angesichts von tonnenweise auf den Feldern ausgebrachten Düngemitteln nicht nachzuvollziehen.

In Lippe als großer Agrarraum werden ca. 122.000 Schweine und ca. 16.000 Rinder (Stand 2007) gehalten, deren Fäkalien auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 55.000 Hektar ausgebracht werden müssen.

Da ist es für die Hauseigentümer nicht akzeptabel, wenn leicht schadhafte Kanalleitungen, welche sich im Laufe der Zeit  durch die Sedimente (abgelagerte Rückstände)  selbstständig abdichten, durch das Spülen von Leitungen beim Überprüfungsprozess, wieder undicht gemacht werden sollen um dann Sanierungsbedarf festzustellen.

Wie geht es nun weiter?

Der Petitionsausschuss des Landtags muss nunmehr die Argumente abwägen und – eventuell nach einem Ortstermin oder dem Einholen weiterer Stellungnahmen – eine Entscheidung treffen. Für die BfL ist mehr denn je klar: die staatlich verordnete Dichtheitsüberprüfung muss ersatzlos entfallen. Dieser Auffassung ist übrigens auch der Wirtschaftsausschuss des NRW Landtags.Überraschend hat sich dieses Gremium für eine Aussetzung der Dichtheitsüberprüfung ausgesprochen. „Wir freuen uns, dass wieder Bewegung in die Angelegenheit gekommen ist. Dafür haben auch wir mit unserer Unterschriftenaktion gekämpft“  so der Fraktionsvorsitzende der BfL, Wolfgang Sieweke.