Antwort auf die Resolution aus Düsseldorf negativ

Düsseldorf/Lemgo. Auf Initiative der BfL- Fraktion hatte der Rat der Alten Hansestadt Lemgo im Herbst 2014 mit großer Mehrheit eine Resolution verabschiedet und nach Düsseldorf geschickt. Diese Resolution beinhaltet eine Festlegung von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und der Wohnnutzung. Mit einer spontanen Unterschriftenaktion hat die BfL in der Lemgoer Innenstadt dieses Schreiben noch unterstützt.

Vom zuständigen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW kam jetzt eine abschlägige Antwort. Darin wird erklärt, dass das Land NRW, anders als viele andere Bundesländer, kein Bedürfnis für eine Nutzung der Länderöffnungsklausel sehen. Vielmehr würde das geltende Recht ausreichen, sowohl im baurechtlichen Sinne als auch bezüglich des Immissionsschutzes. Die Landesregierung geht davon aus, dass angemessene Abstände zur Wohnbebauung bei Errichtung von Windenergieanlagen eingehalten werden. Eine pauschale Abstandsfestlegung würde nach Aussage von Dr. Phillip Fest vom zuständigen Ministerium die kommunale Planungshoheit einschränken.

BfL-Faktionsvorsitzender Wolfgang Sieweke: Somit liegt die Verantwortung und die Entscheidung ausschließlich bei den Entscheidungsträgern der Kommunen und sind  unterschiedlich bewertbar und auslegbar. Sie führen daher nicht zu einheitlichen Bemessungsgrenzen, was allgemein von vielen Verantwortlichen vor Ort gefordert wird.