Bürger für Lemgo unterstützen  die Petition "Strabs-Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen"
Am Samstag, 22. September 2018, haben die Bürgerinnen und Bürger, die in der Alten Hansestadt Lemgo unterwegs sind, die Gelegenheit, eine Petition zu unterstützen. In ganz NRW wird landesweit dafür geworben, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Damit das Thema im Landtag behandelt wird, werden mehr als 29.000 Unterschriften benötigt.
Was soll erreicht werden? Dazu Wolfgang Sieweke, (BfL): Die Erhebung von Straßenbeiträgen belasten einseitig nur die Anlieger, oft in einer existenzbedrohenden Höhe. Gemeindestraßen gehören mit zur allgemeinen Daseinsvorsorge. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht nur auf Anlieger beschränkt. Erneuerung und Ausbau ist daher aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.

Vor dem Rathaus auf der Mittelstraße haben die „Bürger für Lemgo“ (BfL) am nächsten Samstag von 10.00 bis 13.00 Uhr einen Info-Stand aufgebaut. Sie stehen bei einer Tasse Kaffee bereit, über das Thema, vor allem mit betroffenen Haus- und Grundstückseigentümern, zu diskutieren. Aber auch für Mieter ist das Thema hoch aktuell, denn die Mietpreise steigen auch durch Abgaben, die der Vermieter berechtigter Weise an den Mieter weiterleiten kann. Weitere Informationen stehen unter www.strabs-nrw.de

Infos dazu:

STRABS – Straßenausbaubeiträge-Satzung

Straßenausbaubeitrag

Der Straßenbaubeitrag (auch Straßenausbaubeitrag genannt) ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen des Landes NRW und ist deshalb nicht zu verwechseln!!!!!!! mit dem Erschließungsbeitrag nach den Regelungen des (Bundes-) Baugesetzbuches/BauGB. Während der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind neben den landesgesetzlichen Regelungen die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.[1]

Der Straßenausbaubeitrag ist eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz).

Beitragsfähige Baumaßnahmen
Die Gemeinde kann von den Anliegern Straßenausbaubeiträge für folgende Baumaßnahmen erheben:

  • Erneuerung einer Straße oder eines Teilbereiches
  • Bau zusätzlicher Einrichtungen an der Straße, z.B. Parkstreifen, Gehweg, Straßenbeleuchtung
  • Umbau/Verbesserung eines Teils der Straße, z.B. Vergrößerung des Regenwasserablaufs,
                                                                                  Verbesserung der Straßenbeleuchtung.
  • ………………………………..

NRW-CDU Verkehrsminister Herr Hendrik Wüst:
Zitat:
Gefordert wird auch eine Abschaffung der Straßenausbau-Beiträge. Sie werden fällig, wenn bereits bestehende Straßen ausgebaut werden. Nach Angaben von Wüst machen sie jährlich einen Betrag von 120 bis 150 Millionen Euro aus. Dieses Geld müsste dann das Land den Kommunen erstatten.

Bund der Steuerzahler NRW -Vorsitzender Herr Heinz Wirz:
Zitat:
Auch der Bund der Steuerzahler NRW (BdST) setzt sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Eine entsprechende Forderung hat er in einem Brief an alle NRW-Landtagsabgeordnete und an Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) formuliert. Bei den Beiträgen werde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Anlieger nicht berücksichtigt, hatte der BdST-Vorsitzende Heinz Wirz betont. Zweckgebundene Zuweisungen des Landes könnten die Einnahmeausfälle kompensieren.


Straßenausbau (in Lemgo) nach KAG (KommunalAbgabenGesetz)
1. Beispiel

Jahr 2019

Straßenerneuerung Wasserfurche

575 000 Euro

Beiträge KAG 270 000 Euro

In Verbindung mit dem Kanal

  1. Beispiel

Jahr 2021

Straßenbau Krumme Straße

275 000 Euro

Beiträge KAG 135 000 Euro

In Verbindung mit dem Kanal

Straßenendausbau – BauGB
1. Beispiel

Straßenendausbau Drosselweg

Jahr 2018

Insgesamt

110 000 Euro

Beteiligung Dritter

 95 000 Euro

Belastung Lemgo

 15 000 Euro

  1. Beispiel

Straßenendausbau Hornscher Weg

Jahr 2018

Insgesamt

845 000 Euro

Beteiligung Dritter

706 000 Euro

Belastung Lemgo

139 000 Euro



Beiträge nach KAG für Straßenbaumaßnahmen 2018 – 2021 (in Lemgo)

2018

2019

2020

2021

 

Wasserfurche

575 000 Euro

Hinter den Pösten
300 000 Euro

     Stiftstraße
    
680 000 Euro

 

 

 

   Krumme Straße
   275 000 Euro

 

 

 

   Twelenkämpe
   420 000 Euro

 

 

 

   Hanken-Jüsken-Straße
   445 000 Euro

       0 Euro

575 000 Euro

300 000 Euro

1 820 000 Euro