Auch in diesem Jahr baute die Wählergemeinschaft „BfL-Bürger für Lemgo“ auf der Mittelstraße vor der Sparkasse ihren traditionellen Osterstand auf. Die „BfL-er“ verteilten Schokoladenhasen an die „Kleinen“ und bunt angemalte Eier an die „Großen“ zur Einstimmung auf die Ostertage. Bei Wetterverhältnissen, die nicht besser hätten sein können, nutzten zahlreiche Passanten die Gelegenheit zum Austausch mit den Vertretern der „BfL“.

BfL-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Sieweke im Gespräch mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern

Neue Chancen für Langzeitarbeitslose


Der Bundestag hat am 08.11.2018 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit verschiedenen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten für Langzeitarbeitslose angenommen. Durch Lohnkostenzuschüsse eröffnet dieses Gesetz** – ab dem 01. Januar 2019 - Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive und ebnet ihnen den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. In der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen, aber auch in Kommunen.

So werden Gelder, die ansonsten in Mittel für Hartz IV fließen, besser in die Förderung einer Arbeitsstelle umgelenkt. Langzeitarbeitslosen wird eine Perspektive aufgezeigt mit der Chance auf soziale Teilhabe und gesellschaftliche Wertschätzung.

Die BfL hofft, dass auch in Lemgo Langzeitarbeitslose mit Hilfe der neuen staatlichen Fördermittel in Arbeitsstellen vermittelt werden können.


Deshalb haben wir die Verwaltung gebeten

1. uns darüber zu informieren, ob beabsichtigt ist, sich in dieser Angelegenheit mit dem Jobcenter bzw. dem Kreis Lippe ins Benehmen zu setzen

und

2. zu prüfen, ob durch dieses „Teilhabechancengesetz für Langzeitarbeitslose“ auch die Stadt Lemgo selbst entsprechende Stellen – z.B. im Grünpflegebereich - schaffen kann.

*Erstens sollen Langzeitarbeitslose, die länger als 6 Jahre arbeitslos und über 25 Jahre alt sind, mit Lohnkostenzuschüssen bis zu 5 Jahren gefördert werden.

In den ersten zwei Jahren beträgt der sich am Tariflohn orientierende Zuschuss, 100% und sinkt dann stufenweise auf 70%. Ferner sind begleitendes Coaching sowie Qualifizierungsmaßnahmen vorgesehen.
**Zweitens sollen Langzeitarbeitslose, die länger als 2 Jahre arbeitslos sind, mit einem 75%-igen Lohnkostenzuschuss im ersten Jahr und einem 60%-igen Zuschuss im zweiten Jahr gefördert werden.. Coaching und Qualifizierung kommen hinzu, sowie eine Nachbeschäftigungspflicht von sechs Monaten für den Arbeitgeber.

Wird der BfL-Antrag "KAG-Beiträge zunächst aussetzen"  von CDU und SPD abgelehnt?

Lemgo. So wie die Eisenbahn 50 Jahre später nach Lippe kam, so wollen es wohl die Mehrzahl der Fraktionen in Lemgo mit den Straßenausbaubeiträgen nach KAG machen. Der Straßenausbaubeitrag nach KAG muss für eine spätere auf die erstmalige Herstellung folgende, also nachträgliche Baumaßnahme an einer Straße gezahlt werden. Mit einem Wisch soll der Antrag auf Entlastung der Grundstückseigentümer vom Tisch kommen.
Es geht es darum, dass diese KAG-Straßenbaubeiträge nicht mehr von den Betroffenen  erhoben werden. Stattdessen sollen die Kommunen vom Land zweckgebundene Zuweisungen bekommen. Bis dies in trockenen Tüchern ist, wollen die Bürger für Lemgo bekannter Weise diese zum Teil horrenden Belastungen für den Einzelnen zunächst auf Eis legen. Dass diese Gebühren nicht nur Hauseigentümer betrifft, sieht man allein schon in dem Vorstoß vom Bund der Steuerzahler mit seiner Volksinitiative, der landesweit ebenfalls wie die Freien Wähler Unterschriften sammelt. Auch die SPD Lippe will diese Abgabe, die indirekt neben den Haus- und Grundstückeigentümern auch die Mieter belasten, nicht hinnehmen. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat während einer Klausurtagung in Brühl jetzt in einem Gesetzentwurf beschlossen, dass diese Abgabe ausgesetzt wird und die Kosten vom Land übernommen werden. Da hat sich eine Lawine  in Bewegung gesetzt, die nicht mehr aufgehalten werden kann, so der Fraktionsvorsitzende der Bürger für Lemgo (BfL) im Lemgoer Stadtrat, Wolfgang Sieweke. Aber in der Provinz Lemgo hat man die Zeichen der Zeit wohl nicht erkannt. Das ist nicht das erste Mal, dass Politiker aller Couleur sich einig sind und sich erst einmal ablehnend verhalten. In Lippe hat die Unterschriftsaktion der Petition bisher die stolze Zahl 2.639 erreicht. In NRW sind 18.261 Unterschriften bis zum 07.11.2018 geleistet worden. Das sind mehr als 60 Prozent der erforderlichen Unterstützer.  Die meisten Bürgerinnen und Bürger wissen wohl den Unterschied zwischen KAG (Kommunalabgabegesetz) und BauGB (Baugesetzbuch). Sie sind vor allem an den Info-Ständen in Detmold, Lage, Bad Salzuflen und Lemgo an Hand von örtlichen Beispielen hinreichend informiert worden.

Fraktionsvorsitzender Wolfgang Sieweke:

Am Samstag, 22.09.2018, hat die BfL eine Unterschriftenaktion zur Petition "Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in NRW" durchgeführt. Zu diesem Zweck wurde ein Stand aufgebaut. Es gab 4 große DIN-A1 Plakate (s. unten) mit Infos zu dieser Aktion.

Auf 2 dieser Plakate (nachfolgend Nr 1 und Nr 2) haben wir mehr als deutlich auf die Unterschiede zwischen Straßenausbau nach KAG (KommunalAbgabenGesetz) und Straßenendausbau nach BauGB (BauGesetzBuch)hingewiesen. Ich persönlich habe viele Gespräche vor unseren „Infotafeln“ (s. unten) mit interessierten Lemgoer Bürger/innen geführt! Seit dieser Aktion befinden sich alle Plakate im Schaufenster des BfL-Fraktionsbüros in der Breiten Straße 52.



Plakat Nr 1


STRABS – Straßenausbaubeiträge-Satzung

 

Straßenausbaubeitrag

Der Straßenbaubeitrag (auch Straßenausbaubeitrag genannt) ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen des Landes NRW und ist deshalb nicht zu verwechseln!!!!!!! mit dem Erschließungsbeitrag nach den Regelungen des (Bundes-) Baugesetzbuches/BauGB. Während der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind neben den landesgesetzlichen Regelungen die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.[1]

Der Straßenausbaubeitrag ist eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz).

Beitragsfähige Baumaßnahmen
Die Gemeinde kann von den Anliegern Straßenausbaubeiträge für folgende Baumaßnahmen erheben:

  • Erneuerung einer Straße oder eines Teilbereiches
  • Bau zusätzlicher Einrichtungen an der Straße, z.B. Parkstreifen, Gehweg, Straßenbeleuchtung
  • Umbau/Verbesserung eines Teils der Straße, z.B. Vergrößerung des Regenwasserablaufs,
                                                                                    Verbesserung der Straßenbeleuchtung.

………………………………..



Plakat 2

Straßenausbau (in Lemgo) nach KAG (KommunalAbgabenGesetz)
1. Beispiel

Jahr 2019

Straßenerneuerung Wasserfurche

575 000 Euro

Beiträge KAG 270 000 Euro

In Verbindung mit dem Kanal

  1. Beispiel

Jahr 2021

Straßenbau Krumme Straße

275 000 Euro

Beiträge KAG 135 000 Euro

In Verbindung mit dem Kanal

Straßenendausbau – BauGB
1. Beispiel

Straßenendausbau Drosselweg

Jahr 2018

Insgesamt

110 000 Euro

Beteiligung Dritter

 95 000 Euro

Belastung Lemgo

 15 000 Euro

  1. Beispiel

Straßenendausbau Hornscher Weg

Jahr 2018

Insgesamt

845 000 Euro

Beteiligung Dritter

706 000 Euro

Belastung Lemgo

139 000 Euro


Plakat 3

NRW-CDU Verkehrsminister Herr Hendrik Wüst:
Zitat:
Gefordert wird auch eine Abschaffung der Straßenausbau-Beiträge. Sie werden fällig, wenn bereits bestehende Straßen ausgebaut werden. Nach Angaben von Wüst machen sie jährlich einen Betrag von 120 bis 150 Millionen Euro aus. Dieses Geld müsste dann das Land den Kommunen erstatten.

Bund der Steuerzahler NRW -Vorsitzender Herr Heinz Wirz:
Zitat:
Auch der Bund der Steuerzahler NRW (BdST) setzt sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Eine entsprechende Forderung hat er in einem Brief an alle NRW-Landtagsabgeordnete und an Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) formuliert. Bei den Beiträgen werde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Anlieger nicht berücksichtigt, hatte der BdST-Vorsitzende Heinz Wirz betont. Zweckgebundene Zuweisungen des Landes könnten die Einnahmeausfälle kompensieren.


Plakat 4

Beiträge

Beiträge nach KAG für Straßenbaumaßnahmen 2018 – 2021 (in Lemgo)

2018

2019

2020

2021

 

Wasserfurche

575 000 Euro

Hinter den Pösten
300 000 Euro

     Stiftstraße
    
680 000 Euro

 

 

 

   Krumme Straße
   275 000 Euro

 

 

 

   Twelenkämpe
   420 000 Euro

       0 Euro

575 000 Euro

300 000 Euro

1 375 000 Euro

       
       
       
       
       
       

KAG-Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen:
Bürger für Lemgo auf Gegenkurs zum Kämmerer

 

Lemgo. Erstaunt zeigte sich der Kämmerer der Alten Hansestadt Lemgo in der letzten Ratssitzung, dass schon vor Einbringung des Haushaltsentwurfes eine Fraktion einen Haushaltsantrag gestellt hatte. „Die Heranziehung zu Straßenausbaumaßnahmen nach dem KAG durch die Stadt Lemgo wird in den Jahren 2018 – 2020 oder bis zur Neuregulierung durch das Land NW ausgesetzt.“ Darauf reagierte er prompt und aus Sicht der Bürger für Lemgo mit falschen Zahlen. Er unterstellte der BfL in seinem Wortbeitrag, dass sie weitere hohe Belastungen für die Stadt in Kauf nehmen würden. Dem entgegen setzt BfL-Chef Wolfgang Sieweke: „Die BfL fordert keineswegs die Abschaffung der KAG-Beiträge zu Lasten der Stadt Lemgo, sondern die Kostenübernahme durch das Land NRW. Bis zur endgültigen Klärung soll die Stadt lediglich den Gebühreneinzug auf Eis legen.“

In einzelnen Bundesländern hat sich die Auffassung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aufgrund von erheblichen Protesten der Bürger in letzter Zeit geändert. Auch in NRW stehen die Straßenausbaubeiträge in der öffentlichen Diskussion.

Die „Bürger für Lemgo“ wollen punktgenau das, was der NRW-Landesverkehrsminister Henrik Wüst (CDU) erklärt hat. Zitat: „Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei Kompensation für die Kommunen durch das Land würde die Bürger entlasten und ein Investitionshemmnis bei kommunaler Infrastruktur beseitigen.“ Im Landtag hat der Abgeordnete Stefan Kämmerling (SPD) am 12.09.2018 eine entsprechende Kleine Anfrage gestellt. „Wer bezahlt den kommunalen Straßenbau? Die Landesregierung muss jetzt Farbe bekennen.“

Deshalb ist nach der „Unterschriftenaktion“ im September der BfL- Antrag „Bescheide an Anwohner vorerst auszusetzen“ der nächste logische Schritt.

Die Frage, warum der Kämmerer in der Ratssitzung eine aus BfL-Sicht bewusste falsche Schlussfolgerung zog und dabei noch falsche Zahlen präsentierte kann man nur beantworten mit: „Bange machen gilt nicht“.

Abschließend Ratsmitglied Karl Horst Puchert: CDU und SPD haben auf Landesebene Signale gesetzt. In Herford und Bad Salzuflen ist man am Ball. Und in Lemgo? Eine gerechte Lösung gibt es wohl nicht. Aber sicher eine gerechtere!