Bürger für Lemgo unterstützen  die Petition "Strabs-Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen"
Am Samstag, 22. September 2018, haben die Bürgerinnen und Bürger, die in der Alten Hansestadt Lemgo unterwegs sind, die Gelegenheit, eine Petition zu unterstützen. In ganz NRW wird landesweit dafür geworben, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Damit das Thema im Landtag behandelt wird, werden mehr als 29.000 Unterschriften benötigt.
Was soll erreicht werden? Dazu Wolfgang Sieweke, (BfL): Die Erhebung von Straßenbeiträgen belasten einseitig nur die Anlieger, oft in einer existenzbedrohenden Höhe. Gemeindestraßen gehören mit zur allgemeinen Daseinsvorsorge. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht nur auf Anlieger beschränkt. Erneuerung und Ausbau ist daher aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.

Vor dem Rathaus auf der Mittelstraße haben die „Bürger für Lemgo“ (BfL) am nächsten Samstag von 10.00 bis 13.00 Uhr einen Info-Stand aufgebaut. Sie stehen bei einer Tasse Kaffee bereit, über das Thema, vor allem mit betroffenen Haus- und Grundstückseigentümern, zu diskutieren. Aber auch für Mieter ist das Thema hoch aktuell, denn die Mietpreise steigen auch durch Abgaben, die der Vermieter berechtigter Weise an den Mieter weiterleiten kann. Weitere Informationen stehen unter www.strabs-nrw.de

Infos dazu:

STRABS – Straßenausbaubeiträge-Satzung

Straßenausbaubeitrag

Der Straßenbaubeitrag (auch Straßenausbaubeitrag genannt) ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen des Landes NRW und ist deshalb nicht zu verwechseln!!!!!!! mit dem Erschließungsbeitrag nach den Regelungen des (Bundes-) Baugesetzbuches/BauGB. Während der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind neben den landesgesetzlichen Regelungen die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.[1]

Der Straßenausbaubeitrag ist eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz).

Beitragsfähige Baumaßnahmen
Die Gemeinde kann von den Anliegern Straßenausbaubeiträge für folgende Baumaßnahmen erheben:

  • Erneuerung einer Straße oder eines Teilbereiches
  • Bau zusätzlicher Einrichtungen an der Straße, z.B. Parkstreifen, Gehweg, Straßenbeleuchtung
  • Umbau/Verbesserung eines Teils der Straße, z.B. Vergrößerung des Regenwasserablaufs,
                                                                                  Verbesserung der Straßenbeleuchtung.
  • ………………………………..

NRW-CDU Verkehrsminister Herr Hendrik Wüst:
Zitat:
Gefordert wird auch eine Abschaffung der Straßenausbau-Beiträge. Sie werden fällig, wenn bereits bestehende Straßen ausgebaut werden. Nach Angaben von Wüst machen sie jährlich einen Betrag von 120 bis 150 Millionen Euro aus. Dieses Geld müsste dann das Land den Kommunen erstatten.

Bund der Steuerzahler NRW -Vorsitzender Herr Heinz Wirz:
Zitat:
Auch der Bund der Steuerzahler NRW (BdST) setzt sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Eine entsprechende Forderung hat er in einem Brief an alle NRW-Landtagsabgeordnete und an Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) formuliert. Bei den Beiträgen werde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Anlieger nicht berücksichtigt, hatte der BdST-Vorsitzende Heinz Wirz betont. Zweckgebundene Zuweisungen des Landes könnten die Einnahmeausfälle kompensieren.


Straßenausbau (in Lemgo) nach KAG (KommunalAbgabenGesetz)
1. Beispiel

Jahr 2019

Straßenerneuerung Wasserfurche

575 000 Euro

Beiträge KAG 270 000 Euro

In Verbindung mit dem Kanal

  1. Beispiel

Jahr 2021

Straßenbau Krumme Straße

275 000 Euro

Beiträge KAG 135 000 Euro

In Verbindung mit dem Kanal

Straßenendausbau – BauGB
1. Beispiel

Straßenendausbau Drosselweg

Jahr 2018

Insgesamt

110 000 Euro

Beteiligung Dritter

 95 000 Euro

Belastung Lemgo

 15 000 Euro

  1. Beispiel

Straßenendausbau Hornscher Weg

Jahr 2018

Insgesamt

845 000 Euro

Beteiligung Dritter

706 000 Euro

Belastung Lemgo

139 000 Euro



Beiträge nach KAG für Straßenbaumaßnahmen 2018 – 2021 (in Lemgo)

2018

2019

2020

2021

 

Wasserfurche

575 000 Euro

Hinter den Pösten
300 000 Euro

     Stiftstraße
    
680 000 Euro

 

 

 

   Krumme Straße
   275 000 Euro

 

 

 

   Twelenkämpe
   420 000 Euro

 

 

 

   Hanken-Jüsken-Straße
   445 000 Euro

       0 Euro

575 000 Euro

300 000 Euro

1 820 000 Euro




 

Der Stadtbus soll so bleiben, wie er ist

Wenn man sich an den Beginn der „Stadtbus-Diskussion“ zurückerinnert –
an das Stadtbusgutachten, an die Diskussionen in den Fraktionen (oberstes Ziel zumindest in der BfL war eine Einsparung im 6-stelligen Bereich) und  an die drohenden Qualitätseinbußen
- Wegfall des ¼ Std.-Taktes- Wegfall der Samstag-Nachmittag-Fahrten- Wegfall von Linien
…………….

Wenn man sich jetzt das Ergebnis der Ausschreibung anschaut:
Alles kann bleiben, wie es ist – bei einer Einsparung von 241 000 EUR.

Dann kommen wir als BfL zu dem Ergebnis:
ALLE können mit dem Ergebnis der Stadtbusausschreibung zufrieden sein!
Die Stadtwerke, die Stadt, die Bürger/innen und vor allem die STADTBUS-FAHRGÄSTE

Die Mitglieder der Fraktionssitzung haben am 22.03.2018 ohne Gegenstimme entschieden:
Die BfL wird nicht an dem Stadtbus, wie ihn die Lemgoer kennen, rühren.

Ein vereinfachtes und günstigeres Ticket-Angebot lässt sogar noch erwarten, dass die Fahrgastzahlen steigen werden.

Die Diskussion über einige Linienführungen wird dann nach den Sommerferien – so ist zu hoffen –
zu ebenfalls positiven Ergebnissen führen.

 

BfL: Wir sind nicht die „Miesepeter“

Bezugnehmend auf den LZ-Presseartikel:
Austermann streitet Reinfall durch Ausfall ab
Straßenlaternen: Jede vierte der LED-Pilzkopfleuchten muss kurz nach dem Auslaufen der Garantie  ersetzt werden. Die „Bürger für Lemgo“ erinnern an ihre Skepsis von einst – Vorwürfe, die die Verwaltungsspitze nicht gelten lassen will.

Dazu stellen wir als BfL zunächst fest: Nicht nur die 150 defekten LED-Pilzkopfleuchten müssen erneuert werden. Alle 600 LED-Pilzkopfleuchten– ohne Ausnahme, auch die zurzeit noch heilen – müssen „verschrottet“ werden.

Außerdem wehre ich mich als Fraktionsvorsitzender der „BfL“ entschieden gegen den Eindruck, die „Bürger für Lemgo“ seien „Miesepeter“ und „Verhinderer“.

Keineswegs habe man sich seinerzeit gegen den Bau des neuen Parkhauses „Wüste“ gewandt. Als im Rat 2007 darüber abgestimmt wurde, seien die „Bürger für Lemgo“ noch gar nicht im Lemgoer Rat vertreten gewesen. Eingezogen in den Stadtrat sei man erst im Herbst 2009 – im Jahr zuvor sei die neue „Wüste“ bereits eröffnet worden.

Auch die vermeintlich pauschal ablehnende Haltung der BfL zum Bauhof-Neubau hat es so nicht gegeben. Richtig ist:

Neubau Bauhof
Presseerklärung (nachlesbar auf unserer Homepage)

Erstellt am Donnerstag, 06. April 2017 11:41

Vergabebeschluss Neubau Bauhof

Am Montag, dem 27.03.2017 hat der GBA (gemeinsamer Betriebsausschuss) getagt. Als Fraktionsvorsitzender war ich mit einigen meiner Ratsherren dort anwesend, um uns die Pläne des neuen Bauhofes erläutern zu lassen. Für uns hat sich dann schon die Frage ergeben: 9,5 Mio. EUR sollte der Bauhof kosten – jetzt nur noch ca. 7 Mio. EUR. Wie geht das?

Am Donnerstag, dem 30.März hat mich (Wolfgang Sieweke – Fraktionsvorsitzender) – im Rahmen einer Ortsbesichtigung – Herr Reinecke in seiner Funktion als Leiter des Bauhofes davon überzeugt, dass ein „sinnvolles Abspecken“ gelungen ist, ohne die Funktionalität des Bauhofes zu gefährden.

Meine eindeutige Aussage als BfL-Fraktionsvorsitzender zum Vergabebeschluss Neubau Bauhof war - Zitat: „ Hier entsteht ein funktionaler Bauhof, der alternativlos ist!“

Deshalb haben wir im Rat am 03.April für den Neubau des Bauhofes gestimmt.

 

Bernd von Nordheim tritt kürzer
Jörg List übernimmt bis 2019 den Vorsitz

Lemgo. Der langjährige Vorsitzende der Wählergemeinschaft „Bürger für Lemgo“ (BfL), Bernd von Nordheim, hat sein Amt niedergelegt. Eigentlich wollte er diesen Schritt schon parallel zu  seinem Einstieg in den Ruhestand und somit während der letzten Vorstandswahl Anfang 2017 durchführen. Aber das Jahr 2017 war für die BfL ein ganz besonders Jahr, denn sie feierte ihr 10-jähriges Bestehen. Genauso lange ist Bernd von Nordheim der Vorsitzende. Es fiel ihm daher leicht zu sagen, dann hänge ich noch ein Jahr dran. Da in diesem Jahr keine turnusmäßigen Vorstandswahlen anliegen, hat Jörg List, der bisherige 2. Vorsitzende,  automatisch die neue Aufgabe bis 2019 übernommen.

Bernd von Nordheims Schaffen für die Bürger für Lemgo zeichneten Jörg List und Wolfgang Sieweke in einer kleinen Feierstunde auf. Bereits im Jahre 2007 als einer der Gründungsmitglieder übernahm Bernd von Nordheim den Vorsitz. Er stellte somit an verantwortlicher Stelle die Weichen für eine andere, bürgernahe Kommunalpolitik in Lemgo. Im Jahre 2009 schaffte die BfL erstmals mit über 15 Prozent den Sprung ins Kommunalparlament. Bei der nächsten Wahl 2014 konnte das Ergebnis annähernd bestätigt werden. Dies ist mit der Verdienst des Vorsitzenden. Er vertritt die BfL seit 2009 im Rat der Alten Hansestadt Lemgo und arbeitet in dieser Legislaturperiode im Gemeinsamen Betriebsausschuss und im Verkehrsausschuss. Auch hier und heute fließen seine vielseitigen Ideen in die laufende Fraktionsarbeit ein. Vor allem die Fraktionsmitglieder bedanken sich bei ihrem alten Vereinsvorsitzenden.

 

Das Foto zeigt von links den neuen 1. Vorsitzenden Jörg List, den Fraktionsvorsitzenden der BfL-Fraktion, Wolfgang Sieweke und den scheidenden Vorsitzenden, Bernd von Nordheim, bei der Übergabe einer kleinen flüssigen Stärkung.

 

Die „Bürger für Lemgo“ möchten Ausgaben senken

Lemgo. Was ist notwendig, was ist wichtig und was ist einfach nur schön? Unter diesem Motto kommt die BfL-Fraktion zu der Überzeugung, dass Lemgo keine Baumschutzsatzung braucht. Sicher wird dies nicht allen Fraktionen schmecken. Die Aufhebung hat aber sehr viele Vorteile. Die Satzung, im Jahre 2000 erlassen, sollte schon nach fünf Jahren auf den Prüfstein kommen. Jetzt ist der Zeitpunkt mehr als fällig.

Wolfgang Sieweke, Fraktionsvorsitzender der BfL-Fraktion, hebt folgende Pluspunkte hervor: Der Verwaltungsaufwand wird reduziert und somit ergibt sich ein Einsparpotenzial ab 2018. Die Maßnahme ist bürgerfreundlich, da sie Behördengänge einspart. Weitere sachliche Gründe sind die positiven Erfahrungen in anderen Kommunen. Sie verhindert das Bäumefällen, bevor sie von der Größe her unter die Satzung fallen. Somit ermuntert diese Maßnahme zum Pflanzen von zusätzlichen Bäumen, ohne dass die Gefahr besteht, diese später nicht entfernen zu dürfen.

Die „Bürger für Lemgo“ gehen davon aus, dass die Einwohner verantwortungsvoll und umweltbewusst mit ihren Bäumen auf den privaten Grundstücken umgehen.

Unser Foto zeigt eine prächtige Zeder auf dem Grundstück des Pressesprechers der BfL. Obwohl diese Baumart nicht unter Schutz gestellt ist (§ 3, Absatz 4 b), kommt er nicht auf den Gedanken, diesen ausgewachsenen Baum zu entfernen. Dies, obwohl allein im Herbst täglich bis zu einem Zentner Zapfen abfallen, die aus Verkehrssicherheitsgründen aus dem Verkehrsraum entfernt werden müssen.

 

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