"G8" oder "G9"

Die Diskussion um die Beibehaltung der achtjährigen vs. Rückkehr zur neunjährigen Gymnasialzeit („G8“ und „G9“) ist in den vergangenen Jahren intensiv und stellenweise emotional geführt worden. Das Thema hat insbesondere aufgrund eines Volksbegehrens unter dem Titel „G9 jetzt!“ einer „Elterninitiative für Kinderrechte“ erhebliche mediale Resonanz erfahren.

Der Koalitionsvertrag der der neuen Landesregierung vom 16.06.2017 hat die Thematik aufgegriffen und führt dazu aus:

„Christdemokraten und Freie Demokraten nehmen in der Frage G8 oder G9 zur Kenntnis, dass der überwiegende Teil der Schüler- und Elternschaft der Gymnasien G9 favorisiert. Daher wird als Leitentscheidung ab dem Schuljahr 2019/2020 an den Gymnasien der neunjährige Bildungsgang (G9) eingeführt. Zukünftig wird G9 sowohl an Ganztagsgymnasien, aber auch als Halbtagsangebot möglich sein. Demgegenüber wünscht ein ebenfalls ernst zu nehmender Anteil von Schülerinnen und Schülern, von Eltern und Schulleitungen G8. Für Gymnasien, die beim achtjährigen Bildungsgang verbleiben wollen, wird eine unbürokratische Entscheidungsmöglichkeit für G8 eröffnet. Alle Gymnasien werden zusätzlich gestärkt. So wird die Benachteiligung der Gymnasien beendet und der Umstellungsprozess auf G9 bestmöglich gestaltet. Ebenso erhalten diejenigen Gymnasien, die die Wahlfreiheit für G8 nutzen wollen, eine zusätzliche Unterstützung, um dieses G8 qualitativ hochwertig umsetzen zu können. Wir werden bei der Umsetzung des neunjährigen gymnasialen Bildungsgangs als Regelfall sowie der Option zum Verbleib bei G8 betroffene Verbände und Gruppierungen sowie Erfahrungen anderer Bundesländer in einem intensiven fachlichen Austausch einbinden. Im Zentrum der Ausgestaltung muss die Stärkung gymnasialer Bildung stehen.“

Laut Information des StGB NRW arbeitet die Landesregierung an einem Gesetzentwurf, mit dem diese Ankündigungen konkret umgesetzt werden sollen. Im Vorfeld habe es bereits mehrere Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie mit den Vertretern der Ersatzschulträger gegeben.

Einzelheiten der Planungen liegen der Alten Hansestadt Lemgo derzeit noch nicht vor.

Der StGB weist darauf hin, dass aktuell keine Entscheidungen auf der Ebene der Schulkonferenzen bzw. der Schulträger erforderlich sind. Die Umstellung werde das Schuljahr 2018/2019 nicht betreffen, sondern (schon wegen des erforderlichen Vorlaufs bei der Erarbeitung neuer Lehrpläne und Stundentafeln) erst das Schuljahr 2019/2020.

Nach den aktuellen Überlegungen im Ministerium für Schule und Bildung werde G9 der gesetzliche (und automatisch eintretende) Regelfall für alle Schulen, sofern nicht ein aktiver Beschluss für einen Verbleib bei G8 herbeigeführt wird. Dieser müsste zunächst (im Herbst 2018) in der Schulkonferenz der Schule gefasst und nachfolgend im Rat des Schulträgers bestätigt werden.

Insofern bestehe ausreichend Zeit, das Für und Wider eines Wechsels zu G9 bzw. eines Verbleibs bei G8 abzuwägen, sobald die Einzelheiten des Verfahrens, aber auch die Details der schulfachlichen Weichenstellungen (Stundentafeln; Einsetzen der zweiten Fremdsprache usw.) feststehen.