Auszug aus dem Protokoll der BfL-Fraktionssitzung am 13.06.

Zunächst wurde ausführlich die Problematik um das neue Gewerbe-/Industriegebiet der Stadt Lemgo in Lieme dargestellt. Hierzu ist im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung am 04.06. mehrheitlich gegen die Stimmen der „Grünen“ die Aufstellung des Bebauungsplanes 26 07.05 „Industriegebiet Lieme West“ gemäß § 2 BauGBe in dem geänderten Abgrenzungsbereich beschlossen worden. Die Basiszustimmung hierfür liegt bereits durch Ratsbeschluss aus 2016 vor. Nunmehr erfordert eine räumliche Verlagerung/Veränderung die Beseitigung eines kleinen Wäldchens. Dagegen hat sich eine Gruppe Anwohner vehement ausgesprochen weil der letzte Sichtschutz zum Gewerbegebiet entfällt. Eine durchzuführende Begrünung eines 300 m Streifens wird das fehlende Wäldchen nicht ersetzen können.
Geplant sind nunmehr ca. 9 ha Fläche Brutto, hiervon bleiben nach Abzug von Maßnahmen der Infrastruktur und  für die Anlage eines Regenüberlaufbeckens Netto noch 3,5 ha zur reinen baulichen Nutzung übrig. Welcher Art die anzusiedelnden Betriebe sind, hängt von der Art ihrer Emissionen ab. In jedem Fall ist die Verwaltung in der Pflicht, stets eine Einzelfallprüfung und eine Abstimmung mit dem Kreis Lippe als Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
Die Leiterin der Planung, Frau Weber, hatte im Übrigen darauf hingewiesen, dass es aktuell keine zur Verfügung stehenden Freiflächen in Lemgo gibt. Brach liegende Grundstücke werden von diversen Betrieben auf Vorrat „gebunkert“ für eine ggfls. erforderliche Betriebserweiterung! Somit ist der durchzuführende weitere Schritt zwingend, wenn man eine Weiterentwicklung der Flächen als Stabilisierung des Gewerbesteueraufkommens betrachtet.

Dazu ergänzend aus dem Protokoll der Bürgerversammlung in Lieme am 28.03.
Das Bauleitverfahren befindet sich noch ganz am Anfang. Die formale Bürgerbeteiligung folgt, wenn die Planungen soweit konkretisiert seien.

Mitteilungen:

Herr Dr. Austermann teilt mit, dass die Regierungsfraktionen im Landtag NRW die Eckpunkte für die Reform des Straßenausbaubeitragsrechts vorgestellt und sich auf ein neues Kommunalabgabengesetz (KAG) verständigt hätten. Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei, werde die Verwaltung die städtischen Satzungen entsprechend den Neuregelungen anpassen. Das Thema werde nach der Sommerpause wieder auf Rat und Verwaltung zurück kommen.

Anliegerkosten sinken

Mit einem neuen Förderprogramm des Landes NRW sollen die Anliegerkosten beim Straßenbau reduziert - aber nicht ganz abgeschafft werden. Es kommt zu Änderungen.

Aus dem Landeshaushalt sollen dafür jährlich 65 Millionen Euro bereitgestellt werden, damit die Kosten für die Modernisierung von Straßen für die Anwohner im Rahmen gehalten werden. Dafür soll ein neues Förderprogramm auferlegt werden, mit dem nicht nur die Anliegerbeiträge reduziert, sondern auch die Einnahmeausfälle der Kommunen ausgeglichen werden sollen. Die bisherigen Anliegerbeiträge sollen neu gestaffelt und die Berechnung vereinfacht werden.
Für Lemgo würde dann gelten:

Straßenart

Alt

Neu

Anliegerstraßen

65%

40%

Haupterschließungsstraßen

50%

30%

Hauptverkehrsstraßen

30%

10%

Hauptgeschäftsstraßen

50%

35%

Die Regeln sollen für alle Straußenausbaumaßnahmen ab 1. Januar 2018, also auch rückwirkend gelten.

Als BfL verstehen  wir das „Förderprogramm“  wie der Bund der Steuerzahler: Als richtige Weichenstellung, die zügig zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führen kann“, sobald sich finanzielle Spielräume ergeben.

Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten

Die Stadt Lemgo ist für die Überwachung und Überprüfung nicht zuständig. Der Kreis Lippe und der Regierungspräsident Detmold sind zwar originär zuständig, es erfolgt jedoch ohne besonderen Anlass keine Prüfung von Hausanschlüssen.

Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz) NRW

Antwortschreiben des Ministeriums auf die Resolution des Lemgoer Rates vom 10.12.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

haben Sie vielen Dank für ihr oben genanntes Schreiben, mit dem Sie mir die Resolution des Rates der Alten Hansestadt Laemgo vom 10.12. Dezember 2018 zur Kenntnis gebracht haben.

Aus den verschiedenen Zuschriften, die unser Haus erreichen, ist nachvollziehbar, dass die Veranlagung nach § 8 KAG im Einzelfall für die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhebliche finanziell Belastungen bedeuten, die die Einzelne bzw. den Einzelnen auch finanziell überfordern können.

Am 29. November 2018 hat der Landtag NRW …………..

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Straßenausbausatzung - 2. Text