Sehr geehrte Damen und Herren!

Die landesweit geführte Diskussion um die Dichtheitsprüfung führt zu einer erheblichen Unsicherheit in der Bürgerschaft, aber auch in Politik und Kommunalverwaltung.
Wir fordern die Landesregierung auf, diese Unsicherheit zu beenden, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen. Dieser sollte so bürgerfreundlich und möglichst bundeseinheitlich wie im Rahmen übergeordneter Rechtsvorschriften möglich ausgestaltet werden.
Hierbei sind ortsspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen:
In Lemgo verfügt unsere Kläranlage über erhebliche freie Kapazität , weil seit Jahren immer weniger Abwasser aus Haushalten und Betrieben zur Klärung kommt.
Belastetes Grundwasser ist bei uns kein Thema, weil die Bodenbeschaffenheit mit hohem Lehm- und Tonanteil zur natürlichen Abdichtung von Kanalrohren beiträgt und die Gefahr eventueller Grundwasserschäden enorm reduziert. Eine gesetzliche Auflage, die nahezu alle Lemgoer Hausbesitzer zu teuren Prüfungen und Bescheinigungen verpflichtet, ist vor diesem Hintergrund nicht zu vermitteln. 

gez.
Dr. Harald Pohlmann
Vorsitzender
CDU Ratsfraktion
gez.
Udo Golabeck
Vorsitzender
SPD Ratsfraktion
gez.
Wolfgang Sieweke
Vorsitzender
BfL Ratsfraktion
gez.
Barbara Schiek-Hübenthal
Vorsitzende
FDP Ratsfraktion

BfL beantragt Vertagung

Die Pflicht der privaten Hausbesitzer sogenannte Dichtheitsüberprüfungen der Abwasserleitungen vornehmen zu lassen und für eine Beseitigung festgestellter Schäden zu sorgen, entwickelt sich immer mehr zu einem Reizthema in der Lemgoer Lokalpolitik.
Die „Bürger für Lemgo“ möchten in der Ratssitzung am Montag noch nicht über Satzungen zur Dichtheitsüberprüfung beschließen. Zusammen mit einem umfangreichen Fragenkatalog hat die Fraktion einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht. Hintergrund ist ein Petitionsverfahren vor dem Düsseldorfer Landtag, das Mindener Bürger bereits im vergangenen Jahr angestrengt hatten. Dieses Petitionsverfahren hat zu handfesten Ergebnissen geführt: Am Beispiel des Mindener Ortsteils Haddenhausen wird das Umweltministerium ein Obergutachten finanzieren. Mit diesem Pilotprojekt sollen Kriterien und ein Bewertungsschema erstellt werden, nach denen in der Folge landesweit beurteilt werden kann, wie zumutbar die Sanierungskosten für Bürger sind. So soll auch das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen in den Blick genommen werden.
Die BfL fordert:
„Bevor in Lemgo Fakten durch eine Satzung geschaffen werden, müssen erst die Ergebnisse des Obergutachtens abgewartet werden. Es ist den Lemgoer Bürgern nicht zuzumuten zu Kosten herangezogen zu werden, die eventuell vermeidbar sind.“
Die BfL geht davon aus, dass die umstrittenen Satzungsentwürfe der Verwaltung am Montag keine Mehrheit finden werden.

Alte Hansestadt Lemgo

„BfL“- Ratsfraktion

 

 

Alte Hansestadt Lemgo - „BfL“-  Ratsfraktion - 32657 Lemgo

 

An den

Bürgermeister der Alten Hansestadt Lemgo

Herrn Dr. Reiner Austermann

Marktplatz 1

32657  Lemgo            

                                                                                                                                    07.03.2011

                                                                                                       

 

Sitzung des Rates am 14.03.2011

TOP 8.: Dichtheitsprüfung

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Zusammenhang mit den Satzungen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in Wasserschutzgebieten der Stadt Lemgo bzw. für das Fremdwasserschwerpunktgebiet Wahmbecksoll folgender Antrag behandelt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Alten Hansestadt beschließt, erst dann über Satzungen zur Dichtheitsprüfung zu entscheiden, wenn das Obergutachten, das das zuständige Ministerium für die Stadt Minden (Haddenhausen) in Auftrag gegeben hat, vorliegt, aus dem erkennbar wird, welche Sanierungskosten auf die Bürger zukommen und zumutbar sind und in dem Kriterien und Bewertungsschema herausgearbeitet werden, die landesweit zu mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger führen sollen. Auf das entsprechend anhängige Petitionsverfahren vor dem Landtag NRW wird verwiesen.

 

Begründung:

Der Petitionsausschuss des Landtags NRW geht davon aus, dass dieses Gutachten und die daraus resultierenden Untersuchungen landesweite Transparenz haben werden, damit den Kommunen die Gelegenheit gegeben wird, angepasste Lösungen anzuwenden.

 

      

Mit freundlichen Grüßen

 

Fraktionsvorsitzender

(W. Sieweke)

 

 

Sitzung des Rates am 14.03.2011

TOP 8.: Dichtheitsprüfung

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

im Zusammenhang mit den Satzungen zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in Wasserschutzgebieten der Stadt Lemgo bzw. für das Fremdwasserschwerpunktgebiet Wahmbeck stellt die BfL folgende Fragen:

 

1.  Wie lang ist das Kanalnetz insgesamt auf dem Gebiet der Stadt Lemgo    

     einschließlich der Ortsteile?

 

2.  Welcher Anteil daran fällt auf Mischwasserkanäle / Trennsysteme ?

 

3.  Wo befinden sich die ältesten Kanäle? Gibt es  dort Sanierungsbedarf?

     In welchen Zeitabständen erfolgen Überprüfungen des Kanalsystems?

     Wie erfolgt die Überprüfung?

 

4.  In welchen Zeitabständen erfolgen allgemein Kanalüberprüfungen, wie lang

     ist die ungestörte Funktion eines Kanals anzunehmen?

 

Zum Kanalsystem in Wahmbeck:

 

5.  Welche Prüfungen des öffentlichen Kanalnetzes  wurden zu welchem Zeitpunkt

     mit welcher Methode vorgenommen? Im Hinblick auf den festgestellten      

     Fremdwassereintrag:

     Bei welchen Witterungsbedingungen (z.B. Starkregen ?) erfolgte die

     Überprüfung?

 

 

 

 

 

6.  Wurden Missstände festgestellt und wenn ja, wie wurden Sie behoben?

 

7.  Wie hoch ist der Anteil der privaten Kanäle am gesamten Kanalnetz?

 

8.  Wurde ein Fremdwasserbeseitigungskonzept für das gesamte Stadtgebiet
      erstellt?

 

9.   Zu  beiden Satzungen:

 

 Die Verwaltung ist der Auffassung, dass folgende Passage nicht Gegenstand der Satzung sein sollte:

 "Unter der Voraussetzung, dass eine Sanierung  technisch und dauerhaft möglich ist und die Verhältnismäßigkeit von Sanierungskosten und Fremdwasserschaden gewahrt bleibt."      

 

Hierzu folgende Fragen:

 

·        Würde eine solche Passage die Satzung nichtig  werden  lassen?

·        Wenn nein, würde die Satzung rechtswidrig, wenn eine solche Formulierung 

beibehalten würde (bitte keine Meinung, sondern Referenzurteile oder       Kommentarstellen zum Beleg anführen)?

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Fraktionsvorsitzender

(W. Sieweke)

BfL fordert: Tempo raus aus der Umsetzung einer unsinnigen gesetzlichen Verpflichtung

Die Fraktion der BFL hat sich mit der geplanten Satzung der Dichtigkeitsprüfung von Abwasseranlagen im Stadtgebiet Lemgo beschäftigt. Die damit verbundenen Arbeiten und Kosten für Hausbesitzer haben für Unverständnis gesorgt. Von der damaligen "Grün-Roten“ Landesregierung wurde die Vorschrift des § 61 a in das Landeswassergesetz eingefügt. Genau diese Vorschrift ist die Rechtsgrundlage für Dichtigkeitsüberprüfungen und verursacht Kosten für Hausbesitzer.

Eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Dichtigkeitsüberprüfung beläuft sich im günstigsten Fall auf ca. 500-600 € für die Überprüfung und die Bescheinigung der Unbedenklichkeit. In ungünstigen Fällen können, je nach Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, bis zu 15.000 € anfallen.
In der Überprüfungsreihenfolge werden in Lemgo nun zunächst die entsprechenden Gebäude im Einzugsbereich eines Wasserschutzgebietes betroffen sein.
Völlig unverständlich ist für die BfL die Geschwindigkeit, mit der die Stadtverwaltung eine neue Abwassersatzung unter "Dach und Fach" bringen will. Andere Städte haben diese Eile nicht. Auch wenn "Düsseldorf" als Gesetzgeber hier Daten setzt, muss nach Auffassung der BfL Lemgo nicht mit vorauseilendem Gehorsam zu den ersten Städten gehören, die eine Satzung beschließen und die Bürger finanziell belasten.
Inzwischen formiert sich eine Gegenbewegung der Bürger. In vielen Gemeinden NRW`s gibt es Proteste gegen diese verordnete Überprüfung. Laut Pressemitteilung hat sich der Bauausschuss in Lübbecke mit einer Resulution an den Petitionsausschuss im Landtag gewandt. In Löhne hat sich vor längerer Zeit eine Initiative gegen die Dichtigkeitsprüfung gebildet.
Unter der Berücksichtigung der Risiken und Kosten für den Bürger hat sich die Fraktion der BFL entschlossen, der von der Verwaltung vorgeschlagenen Abwasser-Satzung nicht zuzustimmen. Die Wählergemeinschaft ist für ein Hinausschieben des Datums für die Dichtigkeitsüberprüfung wie sie von der Politik im Umweltausschuss erarbeitet wurde.
Aus Sicht der Wählergemeinschaft wäre allerdings die beste Lösung die,dass der Landtag die bestehende Gesetzeslage bürgerfreundlich überarbeitet. Dies wird freilich nur dann geschehen, wenn die Lemgoer Bürger „ihre“ Landtagsabgeordneten ansprechen.