In der Ratssitzung am 19.10.2015 wird wohl beschlossen werden: Die Stadt Lemgo wird eine Grundgebühr bei der Abrechnung des Schmutzwassers einführen. Allerdings wird der Sockelbetrag mit 44 EUR nur halb so hoch ausfallen wie zunächst von der Verwaltung geplant. Dies hatte auch die BfL vorgeschlagen, um Ungerechtigkeiten bei der Gebührenerhöhung zu vermeiden. Siehe hierzu auch die Beiträge: Beispielrechnung und Anfrage der BfL
Antrag: Mitgliedschaft der Stadt Lemgo in die Regiopolregion
Mitgliedschaft der Alten Hansestadt Lemgo in die Regiopolregion
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag:
Die Alte Hansestadt Lemgo nimmt Verhandlungen mit den Gründungsmitgliederstädten mit dem Ziel auf, Mitglied der Regiopolregion Bielefeld zu werden.
Begründung:
Die angespannte Haushaltslage der Alten Hansestadt Lemgo macht es unabdingbar, die interkommunale Zusammenarbeit weiter auszubauen. Dabei stellt der Kreis Lippe keine natürliche Grenze mehr dar, vielmehr ist es auch für die Alte Hansestadt notwendig in größeren Zusammenhängen zu denken. Um im Wettbewerb - auch um Fördermittel - gegen die beiden NRW Metropolregionen bestehen zu können, ist eine Einbettung in einen Westfälischen Verbund notwendig. Hier werden derzeit die Weichen durch die drei westfälischen Regionalräte gestellt. Das Mitwirken in der bereits bestehenden Regiopolregion ist ein erster, notwendiger Schritt.
Einige Vorteile für die Alte Hansestadt Lemgo:
Kooperationen, die über Stadt- und Kreisgrenzen hinausgehen
Förderung der Region im Verbund
Enge Verzahnung mit den angrenzenden Kommunen, vor allem Bad Salzuflen
Gemeinsame Lösungen im öffentlichen Nahverkehr
Bereichsübergreifende Gestaltung des Bildungswesens
Gemeinsames Marketing
Neue Möglichkeiten der Digitalisierung
Erleichterte Möglichkeiten, ein Kind außerhalb des Wohnortes in einem Kindergarten anzumelden (Nähe zum Arbeitsplatzes)
Enge Zusammenarbeit - vor allem auf den Gebieten Verkehr, Gesundheit und Klimaschutz
Durch eine enge Verzahnung im Verbund ergibt sich mehr Effizienz in der Verwaltung
Unter dem Motto „Vierjährige bekommen ein Jahr Sportverein geschenkt“ laufen unter anderem in den Städten Bielefeld und Detmold die Aktionen „Sport4Kids“.
Mit diesen Aktionen, die von der Universität Bielefeld fachlich begleitet werden, soll die frühkindliche Sportförderung aktiviert werden. Sie hat das Ziel, allen Kindern den Zugang zu den örtlichen Sportvereinen zu ermöglichen. Dieser Zugang soll unabhängig von der Bedürftigkeit in den Familien ermöglicht werden, um eine Hemmschwelle abzubauen.
Alte Hansestadt Lemgo Lemgo, 18.04.2018
Herrn Rainer Krüger
Vorsitzender des Sportausschusses
Sehr geehrter Herr Krüger,
hiermit bitte ich Sie, für die Sportausschusssitzung am 30.05.2018 den TOP Vorstellung des Projektes „Sport4Kids“ durch Herrn Max Beuys (KSB) und Herrn Ulrich Dubbert (Uni Bielefeld) aufzunehmen.
Es geht nicht um eine Abstimmung über das Vorhaben. Vielmehr soll den Fraktionen Gelegenheit gegeben werden, sich ein umfassendes Bild über das Thema zu machen.
Laden Sie bitte die Herren Beuys und Dubbert für die Ausschusssitzung ein. Beide haben mir bereits signalisiert, dass sie am 30.05. Zeit haben und das Projekt gerne vorstellen würden.
Nach der Schließung der Kirchheider Filiale der Sparkasse Lemgo soll sich der Verwaltungsrat des Geldinstitutes noch einmal mit der Frage beschäftigen, ob in dem Ort nicht doch ein gemeinsamer Geldautomat mit der Volksbank Bad Salzuflen-Nordlippe betrieben werden kann. Nach einer Anfrage im Haupt- und Finanzausschuss von Karl Puchert - Vertreter der BfL "Bürger für Lemgo" im Stadtrat und im Kirchheider Ortsausschuss - verständigte sich der Hauptausschuss darauf, diese Anregung dem Verwaltungsrat erneut zur Beratung vorzulegen.
Landesrechtliche Vorschriften für Straßenausbaubeiträge in den Alten Bundesländern
Abgeschafft in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg und seit dem 26.06.2018 auch in Bayernmit finanziellem Ausgleich des Landes.
Die Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein können nach dem Kommunalen-Abgaben-Gesetz (KAG) abrechnen, müssen es aber nicht.
NRW ist das einzige Bundesland mit einem „ERHEBUNGSZWANG“. NRW muss rechtlich Straßenausbaumaßnahmen nach dem KAG abrechnen.
Als BfL sind wir der festen Überzeugung: Das muss sich auch für NRW ändern! Das wird sich ändern – zeitnah, 2019 oder 2020!