Keine Dichtheitsprüfung außerhalb der Wasserschutzgebiete
Antrag der BfL-Fraktion zur Haushaltsberatung 2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt, dass private Haushalte außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht auf der Rechtsgrundlage einer städtischen Satzung zu einer Dichtheitsprüfung verpflichtet werden.
Begründung:
Für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten werden in einer noch zu erlassenden Verordnung voraussichtlich keine Prüffristen mehr festgelegt. Jedoch werden die Kommunen künftig ermächtigt, zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht durch Satzung Fristen für die Prüfung privater Abwasseranlagen festzulegen. Lemgo soll nach dem politischen Willen seines Rates von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch machen.