Dichtheitsprüfung gem. § 61a Landeswassergesetz

in der Stadt Lemgo und in NRW!

 

 

 

Gesetzliche Fakten zur Dichtheitsprüfung!

 

Einfach ausgedrückt:

Auslaufendes Schmutzwasser soll nicht ins Grundwasser gelangen,

um dieses nicht zu verschmutzen. Eindringendes Grundwasser soll nicht ins Schmutzwasser gelangen, um die städtischen Kläranlagen nicht unnötig zu beanspruchen und somit Kosten zu verursachen.

 

Fristen:

Ÿ         Leitungsnetz in Wasserschutzgebieten      bis 31.12.2013

Ÿ         Bestehende Leitungsprüfung                       bis 31.12.2015 (2023)

Ÿ         danach spätestens alle 20 Jahre                                

 

Kosten:

Ÿ         Dichtheitsprüfung zwischen                         ca. 400,- bis 1.100,- EUR

Ÿ         Reparatur pro lfd. Meter                    ca. 1.000,- EUR

Ÿ         weitere Dichtheitsprüfung wieder     ca. 400,- bis 1.100,- EUR

 

Die Bürger für Lemgo (BfL) sind gegen die Durchführung

der Dichtheitsprüfung weil…

 

Ÿ         es keine bundeseinheitliche Regelung gibt

Ÿ         die Folgekosten für den Hausbesitzer nicht absehbar sind

Ÿ         die Gefahr von Folgeschäden durch die Dichtheitsprüfung nicht absehbar sind

Ÿ         die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen nicht gegeben ist

Ÿ         auch öffentliche Leitungen geprüft werden müssen -           STAAT vor PRIVAT