Dichtheitsprüfung gem. § 61a Landeswassergesetz
in der Stadt Lemgo und in NRW!
Gesetzliche Fakten zur Dichtheitsprüfung!
Einfach ausgedrückt:
Auslaufendes Schmutzwasser soll nicht ins Grundwasser gelangen,
um dieses nicht zu verschmutzen. Eindringendes Grundwasser soll nicht ins Schmutzwasser gelangen, um die städtischen Kläranlagen nicht unnötig zu beanspruchen und somit Kosten zu verursachen.
Fristen:
Leitungsnetz in Wasserschutzgebieten bis 31.12.2013
Bestehende Leitungsprüfung bis 31.12.2015 (2023)
danach spätestens alle 20 Jahre
Kosten:
Dichtheitsprüfung zwischen ca. 400,- bis 1.100,- EUR
Reparatur pro lfd. Meter ca. 1.000,- EUR
weitere Dichtheitsprüfung wieder ca. 400,- bis 1.100,- EUR
Die Bürger für Lemgo (BfL) sind gegen die Durchführung
der Dichtheitsprüfung weil…
es keine bundeseinheitliche Regelung gibt
die Folgekosten für den Hausbesitzer nicht absehbar sind
die Gefahr von Folgeschäden durch die Dichtheitsprüfung nicht absehbar sind
die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen nicht gegeben ist
auch öffentliche Leitungen geprüft werden müssen - STAAT vor PRIVAT