Aussetzung von Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen

 

Zu den Folgen des Urteils des Verwaltungsgerichtes Minden vom 03.04.2013 hat die Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss folgendes  dargelegt:

Die Forderung der Überprüfung der privaten Entwässerungsanlagen bei laufenden Maßnahmen, die aktuell abgeschlossen werden, wird bis zum Inkrafttreten der bisher noch fehlenden Rechtsverordnung (des Landes) verwaltungsseitig ausgesetzt.