Pressemitteilung der BfL

Rat am 19.02.2023
Interkommunale Zusammenarbeit Forstwesen: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Lemgo und Bad Salzuflen

Beschlussvorschlag
1. Der Rat stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Alten Hansestadt Lemgo und der Stadt Bad Salzuflen über die Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Landesforstgesetz NRW („Interkommunale Stadtforsten“) zu.

Aufgrund eines Ergänzungsantrages der BfL wurde der Beschlussvorschlag um folgende Punkte ergänzt:
a) Es wird kein Neubau für die IKZ Forst errichtet. Kosten für jegliche Räumlichkeiten werden nicht gegenseitig gesondert in Rechnung gestellt.
b) Bei kostenpflichtiger Inanspruchnahme von Maschinen und Geräten ist die Wirtschaftlichkeit zu prüfen und mit privatwirtschaftlichen Preisen zu vergleichen.
c) Das Einvernehmen vor der Beschaffung von Sachmitteln für die IKZ ab einem Auftragswert von 25.000 € wird durch den Kämmerer hergestellt.
d) Auch weiterhin werden externe Unternehmer eine bedeutende Säule bei den Arbeiten im Forst darstellen.

Einstimmiger Beschluss bei 0 Enthaltung(en)
,,
,,