BfL fordert Einwohnerversammlung

Der Stadt Lemgo droht der Abstieg in das Nothaushaltsrecht. Das Defizit der Alten Hansestadt allein aus dem Haushaltsjahr 2009 wird voraussichtlich rd.18 Mio. Euro betragen. Wäre die Stadt ein privates Unternehmen, so wäre jetzt der Insolvenzverwalter am Zuge. Diese dramatische Situation ist für die Wählergemeinschaft Anlass gewesen, gegenüber dem Rat die Einberufung einer Einwohnerversammlung zu beantragen. Die Hauptsatzung der Alten Hansestadt sieht vor, dass dann, wenn die strukturelle Entwicklung der Stadt unmittelbar und nachhaltig beeinflusst wird, oder mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden ist, eine Einwohnerversammlung stattfinden soll. Im Rahmen einer Einwohnerversammlung hat jeder Lemgoer Bürger das Recht sich vom Rat informieren zu lassen und im Rahmen einer Aussprache seine Meinung zu sagen. Der Haushalt für das Jahr 2010 wird zu ganz schmerzhaften Einschnitten in die Leistungen der Stadt für die Lemgoer Bürger führen. Hierüber muss nach Ansicht der Wählergemeinschaft öffentlich mit allen interessierten Lemgoern gesprochen werden. Es geht darum aufzuzeigen, wie sehr bundes- und landespolitische Entscheidungen den Handlungsspielraum der Stadt einengen und was angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen künftig noch möglich ist. Weiterhin sind Ideen gefragt, wie z.B. durch eine Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Lemgo eine Stadt mit hoher Lebensqualität bleiben kann. Nach Ansicht der Wählergemeinschaft rechtfertigt die außergewöhnliche wirtschaftliche Situation der Stadt die Nutzung dieses außergewöhnlichen Instruments der Einwohnerversammlung.

©  Lippische Wochenschau vom 08.01.2010