Unterschriftenaktionen, Petition, Volksinitiative, Resolutionen, Anträge der NRW Landes-SPD bzw. CDU/FDP zeigen, dass es viele Befürworter aber auch Gegner der „Abschaffung der Straßenausbaukosten nach KAG“ gibt. Auf diesem Hintergrund ist die Resolution von BfL und SPD zu sehen. Ein Zeichen setzen! Druck aufbauen!



Alte Hansestadt Lemgo                                                                 Lemgo, 04.12.2018

Herrn Bürgermeister

Dr. Austermann

Rathaus

Antrag zur Ratssitzung am 10.12.2018

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die Sitzung des Rates am 10.Dezember 2018 beantragen die BfL-Fraktion und die SPD-Fraktion unter TOP 9 die aktualisierte Fassung der Resolution des Rates der Alten Hansestadt Lemgo an die Landesregierung NRW zur Änderung des §8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Lemgo fordert die Landesregierung auf, das Kommunalabgabengesetz so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen durch das Land zu kompensieren.

Begründung:
Die Nutzung der öffentlichen Straßen ist zweckbestimmtes Allgemeingut. Sie dienen, gleich ob Bundes- / Landes- oder Kommunale Straße, der Nutzung durch Jedermann. Allerdings werden durch die jetzige Satzung ausschließlich Anlieger der kommunalen Straßen zur Veranlagung herangezogen. Hieraus ergibt sich eine Ungleichbehandlung der Bürger.

Ferner führt die Veranlagung derzeit im Einzelfall zu erheblichen Belastungen, manchmal zu einer existenzbedrohenden Situation für Einzelne. Gerade ältere Menschen mit geringem Einkommen sind hier betroffen.

Eine bessere Vorabinformation bzw. Beteiligung bei geplanten Straßenausbaumaßnahmen hilft da nur wenig. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen.

Die gesamten Kosten für den Wegfall der Anliegerbeiträge nach KAG für ganz NRW wurden im Rahmen eines Berichts der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 01.10.2018 mit einem jährlichen Betrag zwischen 112 Millionen und 127 Millionen Euro angegeben.

Deshalb fordern wir das Land auf, Kommunen eine Investitionspauschale zur Verfügung zu stellen, die den Verlust der Einnahmen aus den Straßenausbau-beiträgen ausgleichen soll.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Sieweke                                                  Udo Golabeck

BfL-Fraktionsvorsitzender                                         SPD-Fraktionsvorsitzender