Antrag auf kostenlose Bildungsfahrten für die Lemgoer Kindergärten
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SPD Bündnis 90/Die Grünen BfL "Bürger für Lemgo"
Lemgo, den 21. Mai 2017
An den Bürgermeister
der Alten Hansestadt Lemgo
Beschlussvorschlag
Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt, dass alle Kinder der Lemgoer KiTas einmal pro Quartal den Stadtbus für Aktivitäten rund um die KiTa kostenlos nutzen dürfen (alternativ für die Kindergartenkinder der Ortsteile ohne Stadtbusanschluss mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln). Die dafür notwendigen Mittel sind ab 2018 in den Haushalt der Alten Hansestadt Lemgo einzustellen.
Begründung
Im Zusammenhang mit den Ausschreibungen für die Vergabe der Stadtbuslinien fanden zahlreiche Diskussionen auch über die Gewinnung von Neukunden statt. Um das System Stadtbus in der Alten Hansestadt Lemgo dauerhaft aufrecht zu erhalten, müssen wir auch zukünftige Kunden berücksichtigen, um so eine lebenslange Bindung an den Stadtbus zu fördern. Damit soll auch die Attraktivität des Angebotes für die Jüngsten verbessert werden. Die Kinder sollen so früh wie möglich die Nutzung des ÖPNV erlernen.
gez. Udo Golabeck
gez. Detlef Höltke
gez. Wolfgang Sieweke
LZ vom 25/26. Mai 2017: Der Drahtseilakt der Opposition
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10 Jahre „Bürger für Lemgo“
Seit zwei Wahlperioden mischt die Wählergemeinschaft die Lokalpolitik auf. Dabei ist mit der BfL nur schwer „Koalition zu machen“. Die Mitglieder sind stolz auf ihre Unabhängigkeit.
BfL-Fraktion 2017
Lemgo. Geboren wurden die „Bürger für Lemgo“ in den Leserbriefspalten der LZ. Ein Wort gab das andere. Die Schreiber: Jörg List, Bernd von Nordheim, Wolfgang Sieweke…. Sie waren sich einig im Widerstand. Im Widerstand gegen ….…….. Lesen Sie weiter:
LZ vom 25/26. Mai 2017
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Samstag, 08.04.2017: Osterstand am Rathaus
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Osterstand am neuen Standort
Alle Jahre wieder, der Osterstand vor der Sparkasse. Diesmal aber nicht, denn auf der Mittelstraße wird bekanntlich gebuddelt. Trotzdem, der Wiedererkennungswert war auch vor dem Rathaus gegeben. So nach und nach hielten die Innenstadtbesucher am Osterstand der Wählergemeinschaft an. Manch kleiner Smalltalk entstand. Bei Kaffee, Keksen und mit bunten Ostereiern wurde die Zeit nicht lang. Vor allem spielte auch das Wetter mit. Wer genau hinsieht… Auf unserem neuen Banner steht 10 Jahre Wählergemeinschaft „Bürger für Lemgo“ 2007 – 2017. Ein Grund zum Feiern. Das werden wir auch ausgiebig tun. Die Planungen laufen auf Hochtouren.
Neubau Bauhof
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Vergabebeschluss Neubau Bauhof
Am Montag, dem 27.03.2017 hat der GBA (gemeinsamer Betriebsausschuss) getagt. Als Fraktionsvorsitzender war ich mit einigen meiner Ratsherren dort anwesend, um uns die Pläne des neuen Bauhofes erläutern zu lassen. Für uns hat sich dann schon die Frage ergeben: 9,5 Mio. EUR sollte der Bauhof kosten – jetzt nur noch ca. 7 Mio. EUR. Wie geht das?
Am Donnerstag, dem 30.März hat mich – im Rahmen einer Ortsbesichtigung – Herr Reinecke in seiner Funktion als Leiter des Bauhofes davon überzeugt, dass ein „sinnvolles Abspecken“ gelungen ist, ohne die Funktionalität des Bauhofes zu gefährden.
Deshalb haben wir im Rat am 03.April für den Neubau des Bauhofes gestimmt. Hier entsteht ein funktionaler Bauhof, der alternativlos ist.
Atomkraftwerk Grohnde
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Resolution zur Abschaltung der Anlage wird von der Tagesordnung abgesetzt
In der BfL-Fraktion haben wir ausführlich über diesen Beschlussvorschlag diskutiert. Auch wenn einige bei uns die Meinung vertreten, als Zeichen für die Öffentlichkeit – so haben es ja auch schon einige Räte verschiedener Kommunen in Lippe gemacht – könnte man dem Antrag zustimmen.
Einig sind wir uns alle darüber gewesen, dass der Rat der Stadt Lemgo für dieses Votum zur sofortigen Stilllegung des Reaktors in Grohnde nicht zuständig ist.
Deshalb konnten wir uns dem Antrag der CDU, den TOP abzusetzen anschließen.
St.-Loyen-Bürgschaft
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Ratssitzung am 27.02.1017: Als die „BfL-Bürger für Lemgo“ Fragen stellen stehen CDU und SPD auf und gehen.
Eine bis dahin nicht da gewesene Flucht der Mehrzahl der Stadtratsmitglieder erlebte der ehrwürdige Sitzungssaal des Rathauses am Montag. Im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung erhoben sich plötzlich ohne Vorankündigung und ohne Begründung alle CDU-Ratsmitglieder und verließen die Sitzung. Zwei Minuten später hatte die gesamte SPD-Fraktion nichts Besseres zu tun, als ihren Genossen von der CDU zu folgen.
Was war geschehen? Der Rat hatte sich in dieser Sitzung mit dem Problem der Bürgschaft für den Verein St. Loyen befasst und in öffentlicher Sitzung einstimmig dafür gestimmt, dem Vorschlag der Verwaltung zur Ablösung dieser Bürgschaft zu folgen. Die BfL-Fraktion hatte darüber hinaus einige Fragen zu den Vorgängen in den 1990er Jahren und dem Abstimmungsverhalten der damaligen Ratsfraktionen bei der Bürgschaftsgewährung für St. Loyen teils im öffentlichen und teils im nicht öffentlichen Teil der Sitzung gestellt. Es spricht für das moralische Verantwortungsbewusstsein der "Großen Koalition", dass sie sich für ihre damalige einhellige Zustimmung selbst nach so langer Zeit noch so heftig schämt, dass sie die Beantwortung und Offenlegung der damaligen Verantwortlichkeiten nicht glaubt ertragen zu können.
Es muss erlaubt sein, bei einem geplanten „Freikaufen“ einer Neun-Millionen-Bürgschaft 4 Fragen zu stellen. Es ist beruhigend, im öffentlichen Teil der Ratssitzung erfahren zu haben, dass es neben der Bürgschaft für St. Loyen nur noch 2 weitere Bürgschaften gibt. Eine über 2,2 Millionen, eine über etwa eine halbe Millionen und dass sich beide Bürgschaftsnehmer bester wirtschaftlicher Gesundheit erfreuen. Und auch im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung ging es um zukunftsgerichtete Fragen wie nach dem künftigen Konstrukt des Vereins St. Loyen, dem Kindergarten und dem Betreuten Wohnen.
Insofern haben wir als BfL mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass CDU und SPD hierzu offensichtlich nichts wissen wollten.
Fragen der BfL zur Ratssitzung am 27.02.2017
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BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo
Fraktionsbüro · Breite Straße 52· 32657 Lemgo
Alte Hansestadt Lemgo
Herrn Bürgermeister
Dr. Reiner Austermann
32657 Lemgo 21. Februar 2017
Ratssitzung am 27.02.2017
TOP 6.1: Ablösung einer Bürgschaft - Drucksache 14/2017
Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
sehr geehrte Damen und Herren,
seit den neunziger Jahren bürgt die Alte Hansestadt Lemgo für Verbindlichkeiten des Vereins St. Loyen. Diese Bürgschaft soll nun abgelöst werden. Hierdurch entsteht für die Stadt Lemgo eine riesige Belastung.
Die von Ihnen in der genannten Beschlussvorlage dargestellten Summen zweifelt die BfL-Fraktion nicht an. Wir sind allerdings der Auffassung, dass es für diesen voraussichtlich eintretenden beträchtlichen Schaden für die Alte Hansestadt Stadt Lemgo eine politische Verantwortung gibt.
Deshalb bitten wir Sie, der Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 27.02.2017 folgende Unterlagen beizufügen bzw. folgende Fragen zu beantworten:
1. Gibt es noch weitere Bürgschaften, die, falls sie in Anspruch genommen würden, demnächst zu weiteren Belastungen für die Alte Hansestadt Stadt Lemgo führen könnten? (Nicht Stadtwerke und ALG)
2. Wann ist entschieden worden, für die Verbindlichkeiten des Vereins St. Loyen zu bürgen? Wie lautet die Beschlussvorlage einschließlich der Begründung für die Übernahme der Bürgschaft? Wie war das Abstimmungsverhalten der im Rat seinerzeit vertretenen Parteien? Wie lautet das Protokoll über diesen Beratungspunkt?
3. Im Gebäude des Betreuungszentrums befinden sich auch betreute Wohnungen. Einige sollen im Zusammenhang mit der Bürgschaftsablöse in den Besitz des Johanniswerkes gehen, einige sollen im Eigentum des Vereins St. Loyen verbleiben.
Wie viele betreute Wohnungen gibt es im Betreuungszentrum Wie viele sind übertragen worden? Wie viele bleiben im Eigentum von St. Loyen? Wieso unterstützt die Stadt Lemgo damit den Verein St. Loyen anstatt die zu zahlende Summe von 6,25 Mio EUR entsprechend zu kürzen?
4. Im Verlaufe der Gespräche bezüglich der "Bürgschaft St.Loyen" wurde durch die Verwaltung deutlich gemacht, dass ggfls. eine Rückzahlung in Höhe von 1,1 Mill. € erforderlich würde. Gibt es dazu ein Rechtsgutachten?
Unserer Auffassung nach kann der LWL nur im Falle einer zweckwidrigen Verwendung der Fördermittel aufgrund einer Auflage oder einer auflösenden Bedingung im Zuwendungsbescheid mit Erfolg die Erstattung der Mittel durchsetzen. Dürfte gerade in diesem Fall nicht auch eine Art von Vertrauensschutz bestehen?