Dichtheitsprüfungen - BfL sendet Petition an den Landtag
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Infostand und Unterschriftenaktion am Samstag, den 09. April 2011 auf der Mittelstrasse
Nachdem die Bürger für Lemgo im Rat der Alten Hansestadt erfolgreich die Vertagung des Beschlussverfahrens über eine Satzung zur Dichtheitsprüfung durchgesetzt haben, besteht kein Grund, das Thema ruhen zu lassen. Die Vorschriften des Paragraphen 61 a Landeswassergesetz sind noch nicht geändert worden, sie sind nach wie vor Rechtsgrundlage für Dichtheitsprüfungen und verursachen enorme Kosten für die Hausbesitzer, auch in Lemgo. Diese Kosten können sich in ungünstigen Fällen auf über 10 000 EUR summieren.
Besonders ärgerlich ist, dass in fast allen anderen Bundesländern die Bürger davon unbehelligt bleiben. Grund genug für die Bürger für Lemgo, über eine Petition den Landtag NRW aufzufordern, die Aussetzung bzw. die Überarbeitung der derzeitigen Rechtslage anzuordnen.
Für den Fall, dass das Gesetz dennoch zur Anwendung kommt, soll der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass die Umsetzung bürgerfreundlich und kostengünstiger erfolgt. Andere Kommunen in NRW haben es vorgemacht und auch aus Lippe werden klare Ansagen an die Landtagsabgeordneten erfolgen.
Die Bürger für Lemgo starten am Samstag, 09. April vormittags auf der Mittelstraße eine Unterschriftenaktion, denn nur ein starkes Signal aus vielen Städten und Gemeinden wird in Düsseldorf gehört. Außerdem werden sie am Info-Stand an der Sparkasse umfassend über das Thema informieren und mit den Bürger/innen diskutieren.
Offener Brief an die Mitglieder des Landtages in Ostwestfalen-Lippe
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Die landesweit geführte Diskussion um die Dichtheitsprüfung führt zu einer erheblichen Unsicherheit in der Bürgerschaft, aber auch in Politik und Kommunalverwaltung.
Wir fordern die Landesregierung auf, diese Unsicherheit zu beenden, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen. Dieser sollte so bürgerfreundlich und möglichst bundeseinheitlich wie im Rahmen übergeordneter Rechtsvorschriften möglich ausgestaltet werden.
Hierbei sind ortsspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen:
In Lemgo verfügt unsere Kläranlage über erhebliche freie Kapazität , weil seit Jahren immer weniger Abwasser aus Haushalten und Betrieben zur Klärung kommt.
Belastetes Grundwasser ist bei uns kein Thema, weil die Bodenbeschaffenheit mit hohem Lehm- und Tonanteil zur natürlichen Abdichtung von Kanalrohren beiträgt und die Gefahr eventueller Grundwasserschäden enorm reduziert. Eine gesetzliche Auflage, die nahezu alle Lemgoer Hausbesitzer zu teuren Prüfungen und Bescheinigungen verpflichtet, ist vor diesem Hintergrund nicht zu vermitteln.
gez.
Dr. Harald Pohlmann
Vorsitzender
CDU Ratsfraktion
gez.
Udo Golabeck
Vorsitzender
SPD Ratsfraktion
gez.
Wolfgang Sieweke
Vorsitzender
BfL Ratsfraktion
gez.
Barbara Schiek-Hübenthal
Vorsitzende
FDP Ratsfraktion
Ohne Fakten keine Beratung zur Dichtheitsüberprüfung
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BfL beantragt Vertagung
Die Pflicht der privaten Hausbesitzer sogenannte Dichtheitsüberprüfungen der Abwasserleitungen vornehmen zu lassen und für eine Beseitigung festgestellter Schäden zu sorgen, entwickelt sich immer mehr zu einem Reizthema in der Lemgoer Lokalpolitik.
Die „Bürger für Lemgo“ möchten in der Ratssitzung am Montag noch nicht über Satzungen zur Dichtheitsüberprüfung beschließen. Zusammen mit einem umfangreichen Fragenkatalog hat die Fraktion einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht. Hintergrund ist ein Petitionsverfahren vor dem Düsseldorfer Landtag, das Mindener Bürger bereits im vergangenen Jahr angestrengt hatten. Dieses Petitionsverfahren hat zu handfesten Ergebnissen geführt: Am Beispiel des Mindener Ortsteils Haddenhausen wird das Umweltministerium ein Obergutachten finanzieren. Mit diesem Pilotprojekt sollen Kriterien und ein Bewertungsschema erstellt werden, nach denen in der Folge landesweit beurteilt werden kann, wie zumutbar die Sanierungskosten für Bürger sind. So soll auch das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen in den Blick genommen werden.
Die BfL fordert:
„Bevor in Lemgo Fakten durch eine Satzung geschaffen werden, müssen erst die Ergebnisse des Obergutachtens abgewartet werden. Es ist den Lemgoer Bürgern nicht zuzumuten zu Kosten herangezogen zu werden, die eventuell vermeidbar sind.“
Die BfL geht davon aus, dass die umstrittenen Satzungsentwürfe der Verwaltung am Montag keine Mehrheit finden werden.
Abwasserleitungen und die Überprüfung der Dichtigkeit - weiß der Lemgoer was auf ihn zukommt?
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BfL fordert: Tempo raus aus der Umsetzung einer unsinnigen gesetzlichen Verpflichtung
Die Fraktion der BFL hat sich mit der geplanten Satzung der Dichtigkeitsprüfung von Abwasseranlagen im Stadtgebiet Lemgo beschäftigt. Die damit verbundenen Arbeiten und Kosten für Hausbesitzer haben für Unverständnis gesorgt. Von der damaligen "Grün-Roten“ Landesregierung wurde die Vorschrift des § 61 a in das Landeswassergesetz eingefügt. Genau diese Vorschrift ist die Rechtsgrundlage für Dichtigkeitsüberprüfungen und verursacht Kosten für Hausbesitzer.
Eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Dichtigkeitsüberprüfung beläuft sich im günstigsten Fall auf ca. 500-600 € für die Überprüfung und die Bescheinigung der Unbedenklichkeit. In ungünstigen Fällen können, je nach Umfang der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, bis zu 15.000 € anfallen.
In der Überprüfungsreihenfolge werden in Lemgo nun zunächst die entsprechenden Gebäude im Einzugsbereich eines Wasserschutzgebietes betroffen sein.
Völlig unverständlich ist für die BfL die Geschwindigkeit, mit der die Stadtverwaltung eine neue Abwassersatzung unter "Dach und Fach" bringen will. Andere Städte haben diese Eile nicht. Auch wenn "Düsseldorf" als Gesetzgeber hier Daten setzt, muss nach Auffassung der BfL Lemgo nicht mit vorauseilendem Gehorsam zu den ersten Städten gehören, die eine Satzung beschließen und die Bürger finanziell belasten.
Inzwischen formiert sich eine Gegenbewegung der Bürger. In vielen Gemeinden NRW`s gibt es Proteste gegen diese verordnete Überprüfung. Laut Pressemitteilung hat sich der Bauausschuss in Lübbecke mit einer Resulution an den Petitionsausschuss im Landtag gewandt. In Löhne hat sich vor längerer Zeit eine Initiative gegen die Dichtigkeitsprüfung gebildet.
Unter der Berücksichtigung der Risiken und Kosten für den Bürger hat sich die Fraktion der BFL entschlossen, der von der Verwaltung vorgeschlagenen Abwasser-Satzung nicht zuzustimmen. Die Wählergemeinschaft ist für ein Hinausschieben des Datums für die Dichtigkeitsüberprüfung wie sie von der Politik im Umweltausschuss erarbeitet wurde.
Aus Sicht der Wählergemeinschaft wäre allerdings die beste Lösung die,dass der Landtag die bestehende Gesetzeslage bürgerfreundlich überarbeitet. Dies wird freilich nur dann geschehen, wenn die Lemgoer Bürger „ihre“ Landtagsabgeordneten ansprechen.
Haushaltsrede 2010/11
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Haushaltsrede 2010/11
Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,
Aktuelle Lage
„Katastrophal, dramatisch, tragisch“ waren sicherlich die am meisten benutzten Adjektive in den Haushaltsreden der städtischen Kämmerer, sowohl 2010 als auch 2011. Unser Kämmerer Herr Tolkemitt sprach für 2010 von einem „gigantischen“ Haushaltsdefizit von 16,5 Mio. EUR, das sich dann im Laufe des Jahres mal kurz durch Mindereinnahmen an Gewerbesteuern über 4 Mio. EUR ausgeweitet hat. Den Haushalt 2011 bezeichnet er als „Mühlstein am Hals der Alten Hansestadt Lemgo“. Gründe für diese kritische Finanzlage, auch unserer Stadt Lemgo, gab und gibt es genug. Gehört haben wir sie alle schon, ansonsten sind sie nachzulesen im Vorwort unseres Haushaltsplanes 2011. Die Lage hat sich also nicht wesentlich verbessert. Wenn ich mir den vorliegenden Haushalt 2011 mit einer Neuverschuldung von 8,1 Mio. EUR ansehe und ihn mit einer Überschrift versehen müsste, fällt mir nur das Wort Ernüchterung ein. Unsere laut Eröffnungsbilanz angeblich doch so reiche Stadt befindet sich auf dem Weg in die Überschuldung und hat bereits jetzt leere Kassen, unter anderem weil unser Vermögen in Straßen, Gebäuden und sonstiger Infrastruktur gebunden ist. Wir, wie auch die meisten anderen Kommunen, leben auf Pump und belasten unsere zukünftigen Generationen.
Windkraft in Lemgo!? - Positionen der BfL
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Eine bundespolitische Diskussion wird zum neuen Lemgoer Reizthema.
Im Anschluss an die Entscheidung des Umweltausschusses eine Potenzialprüfung geeigneter Standorte für Windkraftanlagen durch Verwaltung und Stadtwerke vornehmen zu lassen, ist die Position der BfL - Fraktion vom CDU Fraktionsvorsitzenden teilweise verfälscht dargestellt worden.
Die Wählergemeinschaft ist parteipolitisch anders als GRÜNE und CDU nicht ideologisch festgelegt. Windkraft kann an bestimmten Standorten eine sinnvolle Ergänzung des Energiemixes sein. Windkraftanlagen können aber auch das Landschaftsbild stören und unzumutbare Immissionen für nahe gelegene Wohnbebauung bedeuten.
Die BfL - hat sich für eine Potenzialanalyse ausgesprochen, weil sie Fakten haben möchte, die Grundlage für spätere Entscheidungen sind. Sinnvoll ist, ungeeignete Standorte durch eine Analyse auszuschalten. Dies umso mehr, als die letzte Erhebung mehr als 15 Jahre zurückliegt.
Potentiell geeigneten Standorten wird die Wählergemeinschaft allerdings nicht um jeden Preis zustimmen. Unumgänglich ist in jedem Einzelfall eine Abwägung der Vor- und Nachteile. Maßstab für unsere Entscheidung wird immer sein, ob Störungen von Windkraftanlagen auf die Wohngebiete ausgehen. Dabei gehen wir über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände hinaus und nehmen zum Maßstab, was tatsächlich als Geräusch- Beschattungsstörung oder Reflektionen in den angrenzenden Wohngebieten ankommt.
Einer „Verspargelung“ der Landschaft werden wir ebenfalls nicht zustimmen.
Auch bei der Frage nach Windenergie in Lemgo wird sich die Wählergemeinschaft alleine am Bürgerwillen orientieren.
Die freie Wallfahrt ist Geschichte!
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Versprochen und gehalten!
Die BfL hat im Kommunalwahlkampf nie einen Zweifel an ihrer Absicht gelassen,
den Unfallschwerpunkt Freie Wallfahrt rückgängig machen zu wollen.
So ist es jetzt geschehen.
Die folgenden Fakten zeigen nochmals Verantwortlichkeiten auf:
Die Koalition aus CDU und Grünen haben Ausgaben in Höhe von 100.000 Euro
zu verantworten, die für die Änderung der Vorfahrtregelungen an zwei Wallquerungen notwendig waren.
Die geänderten Vorfahrtregelungen haben zu einem Unfallschwerpunkt geführt.
Das Siegel der „fahrradfreundlichen Stadt“ ist in keiner Weise abhängig von der
Existenz der freien Wallfahrt.
Kein Fahrradfahrer wird seine Entscheidung ein Fahrrad zu benutzen von der
freien Wallfahrt abhängig machen.
Für eine positive Klimabilanz leistet die Existenz der freien Wallfahrt keinen noch
so geringen Beitrag. Das Gegenteil ist wohl eher der Fall!
Wir werden auch bei den weiteren Abstimmungen zur freien Wallfahrt bei unserer
konsequenten Linie bleiben.
Dazu gehört:
Die Überprüfung der enormen Rückbaukosten auf ihre Erforderlichkeit,
eine sachliche Auseinandersetzung mit den Befürwortern der Wallfahrt,
konsequentes
Handeln gegen die Verharmlosung der Unfälle durch Verwaltung und „Grüne“,
eine
Überprüfung aller anstehenden Baumaßnahmen für Radfahrer und Fußgänger auf
ihre Notwendigkeit.
Wir wollen keinen Unfallschwerpunkt durch ideologische Maßnahmen, denn die
Gesundheit der Bürger steht bei uns an erster Stelle!, auch wenn es nochmals
etwas kosten wird.
Letzten Samstag (23.10.2010) am Info-Stand der Bürger für Lemgo in der
Fußgängerzone wurde rege über das Für und Wider der Vorfahrtsregelungen
an den Wallquerungen diskutiert.
Dazu hatte die Bfl das Flugblatt „Die Wallfahrt ist Geschichte!
Versprochen und gehalten!“ verteilt. Außerdem lag eine
Unterschriftenliste pro Änderung der Vorfahrtsregelung aus, die spontan
von mehr als 100 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet wurde.