Förderprogramm des Landes NRW: Die Anliegerkosten beim Straßenbau sollen reduziert werden.
Details
Nur ein Schritt in die richtige Richtung
Mit der in NRW geplanten Entschärfung der Straßenausbaubeiträge möchten sich die „Bürger für Lemgo“ nicht zufrieden geben. Das unterstreicht Fraktionsvorsitzender Wolfgang Sieweke. Seine Fraktion wolle in der Sache „am Ball bleiben“ heißt es weiter. Zuletzt hatten die „Bürger für Lemgo“ nicht nur die totale Abschaffung gefordert, sondern dies auch mit Unterschriftensammlungen in Lemgo vorangetrieben. Die Landesregierung habe nun zwar angekündigt, die Gebühren zu senken. Für Grundstücksbesitzer an Anliegerstraßen etwa von 65 auf 40 Prozent. „Ein Schritt in die richtige Richtung“, wertet Sieweke die neue Staffelung, die nach der Sommerpause Thema werden soll. Allerdings fordert die BfL weiter die Komplettfinanzierung der Erneuerung von Straßen, die durch die Bürger beim Bau schon mal bezahlt worden sind, durch das Land.
Straßenausbaubeiträge: Rat der Alten Hansestadt Lemgo Sitzung vom 08.07.2019
Details
Mitteilungen:
Herr Dr. Austermann teilt mit, dass die Regierungsfraktionen im Landtag NRW die Eckpunkte für die Reform des Straßenausbaubeitragsrechts vorgestellt und sich auf ein neues Kommunalabgabengesetz (KAG) verständigt hätten. Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei, werde die Verwaltung die städtischen Satzungen entsprechend den Neuregelungen anpassen. Das Thema werde nach der Sommerpause wieder auf Rat und Verwaltung zurück kommen.
KAG: Entschärfung der Straßenausbaubeiträge
Details
Nur ein Schritt in die richtige Richtung
Die „Bürger für Lemgo“ waren in ihrer Stadt die ersten, die die Abschaffung der Straßenausbaugebühren gefordert haben. Nun hat die Landesregierung angekündigt, diese Gebühren zwar nicht abzuschaffen, wohl aber zu senken. Die BfL sieht sich in der Vertretung der Bürgerinteressen bestätigt und bewertet das Vorhaben als ersten Schritt in die richtige Richtung. Die Forderung, die Anliegerbeteiligung gänzlich zu streichen und durch eine 100%ige Landesfinanzierung zu ersetzen, bleibt jedoch weiter bestehen. „Wir bleiben in dieser Angelegenheit am Ball“ verspricht der BfL-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Sieweke.
Straßenausbaubeiträge in NRW
Details
Anliegerkosten sinken
Mit einem neuen Förderprogramm des Landes NRW sollen die Anliegerkosten beim Straßenbau reduziert - aber nicht ganz abgeschafft werden. Es kommt zu Änderungen.
Aus dem Landeshaushalt sollen dafür jährlich 65 Millionen Euro bereitgestellt werden, damit die Kosten für die Modernisierung von Straßen für die Anwohner im Rahmen gehalten werden. Dafür soll ein neues Förderprogramm auferlegt werden, mit dem nicht nur die Anliegerbeiträge reduziert, sondern auch die Einnahmeausfälle der Kommunen ausgeglichen werden sollen. Die bisherigen Anliegerbeiträge sollen neu gestaffelt und die Berechnung vereinfacht werden. Für Lemgo würde dann gelten:
Straßenart
Alt
Neu
Anliegerstraßen
65%
40%
Haupterschließungsstraßen
50%
30%
Hauptverkehrsstraßen
30%
10%
Hauptgeschäftsstraßen
50%
35%
Die Regeln sollen für alle Straußenausbaumaßnahmen ab 1. Januar 2018, also auch rückwirkend gelten.
Als BfL verstehen wir das „Förderprogramm“ wie der Bund der Steuerzahler: Als richtige Weichenstellung, die zügig zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führen kann“, sobald sich finanzielle Spielräume ergeben.
Erweiterung Industriegebiet Lieme West
Details
Auszug aus dem Protokoll der BfL-Fraktionssitzung am 13.06.
Zunächst wurde ausführlich die Problematik um das neue Gewerbe-/Industriegebiet der Stadt Lemgo in Lieme dargestellt. Hierzu ist im Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung am 04.06. mehrheitlich gegen die Stimmen der „Grünen“ die Aufstellung des Bebauungsplanes 26 07.05 „Industriegebiet Lieme West“ gemäß § 2 BauGBe in dem geänderten Abgrenzungsbereich beschlossen worden. Die Basiszustimmung hierfür liegt bereits durch Ratsbeschluss aus 2016 vor. Nunmehr erfordert eine räumliche Verlagerung/Veränderung die Beseitigung eines kleinen Wäldchens. Dagegen hat sich eine Gruppe Anwohner vehement ausgesprochen weil der letzte Sichtschutz zum Gewerbegebiet entfällt. Eine durchzuführende Begrünung eines 300 m Streifens wird das fehlende Wäldchen nicht ersetzen können. Geplant sind nunmehr ca. 9 ha Fläche Brutto, hiervon bleiben nach Abzug von Maßnahmen der Infrastruktur und für die Anlage eines Regenüberlaufbeckens Netto noch 3,5 ha zur reinen baulichen Nutzung übrig. Welcher Art die anzusiedelnden Betriebe sind, hängt von der Art ihrer Emissionen ab. In jedem Fall ist die Verwaltung in der Pflicht, stets eine Einzelfallprüfung und eine Abstimmung mit dem Kreis Lippe als Aufsichtsbehörde vorzunehmen. Die Leiterin der Planung, Frau Weber, hatte im Übrigen darauf hingewiesen, dass es aktuell keine zur Verfügung stehenden Freiflächen in Lemgo gibt. Brach liegende Grundstücke werden von diversen Betrieben auf Vorrat „gebunkert“ für eine ggfls. erforderliche Betriebserweiterung! Somit ist der durchzuführende weitere Schritt zwingend, wenn man eine Weiterentwicklung der Flächen als Stabilisierung des Gewerbesteueraufkommens betrachtet.
Dazu ergänzend aus dem Protokoll der Bürgerversammlung in Lieme am 28.03. Das Bauleitverfahren befindet sich noch ganz am Anfang. Die formale Bürgerbeteiligung folgt, wenn die Planungen soweit konkretisiert seien.
Bürgerfragestunde: Anfrage bzgl. Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebieten
Details
Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten
Die Stadt Lemgo ist für die Überwachung und Überprüfung nicht zuständig. Der Kreis Lippe und der Regierungspräsident Detmold sind zwar originär zuständig, es erfolgt jedoch ohne besonderen Anlass keine Prüfung von Hausanschlüssen.
Kitagebühren senken
Details
Alte Hansestadt Lemgo
Herrn Bürgermeister
Dr. Reiner Austermann
Rathaus
32657 Lemgo Lemgo, 13.05.2019
Rat am 03.06.2019
„Neufassung der Satzung der Alten Hansestadt Lemgo über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindetageseinrichtungen in Lemgo“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.
Änderungsantrag Die Beschlussvorlage Drucksache 34/2019 wird dahingehend geändert, dass der Elternfreibetrag auf 22 500 Euro festgelegt wird.
Begründung Erfolgt mündlich
Unbestritten bleibt die negative Auswirkung auf den Haushalt 2020 und folgende. Eine Belastung von 125 000 Euro statt einer viertel Millionen sollte für ihn allerdings tragbar sein. Bei Abwägung aller Argumente ist unser Vorschlag ein Kompromiss, der sowohl von den Politikern des Sozialflügels als auch den Anhängern der Haushaltsdisziplin getragen werden kann.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Die KiTa-Gebühren senken!
Begründung für obigen Beschlussvorschlag:
Unsere Kindergärten sind Bildungseinrichtungen. Deshalb sollte ein kostenfreier Zugang zur frühkindlichen Bildung erreicht werden. Davon sind wir allerdings in NRW noch meilenweit entfernt. Der Wille dafür Geld in die Hand zu nehmen fehlt offensichtlich.
1 Schritt – der Bund Zum 1 Januar 2019 ist der Bund nun zum ersten Mal in die Förderung der frühkindlichen Bildung eingestiegen - mit dem Gute-KiTa-Gesetz Bis 2022 sollen 5,5 Milliarden EUR an die Länder fließen. Was hat die Familienministerin dazu gesagt: „Ein Meilenstein“ sei das Gesetz. „Deutschlands Kitas sollen besser und für Geringverdiener kostenlos werden.“ "Qualität auf der einen Seite und Teilhabemöglichkeit auf der anderen, die Entlastung der Eltern bei den Gebühren, das gehört aus unserer Sicht schon ein Stück zusammen. Man könne viel über Qualität reden, wenn aber Kinder gar nicht in die Kita gehen könnten, weil dies für die Eltern nicht finanzierbar sei, "dann ist das eine Situation, die können wir so nicht lassen". Vor allem für Geringverdiener soll sich die Lage verbessern.
BdSt NRW Der BdSt NRW hat in diesem Jahr erstmalig ermittelt, wie hoch die prozentuale Belastung durch die Elternbeiträge für bestimmte Jahreseinkommen ist. Festgestellt wurde: Gerade Familien mit geringen Einkommen müssten aktuell einen besonders hohen Anteil ihres Einkommens für die Kinderbetreuung ausgeben. Daraus ergab sich dann die logische Forderung: Eine Beitragsfreigrenze von 30.000 Euro sollte NRW-weit eingeführt werden, da die bisherigen Grenzen viel zu niedrig angesetzt wurden.
Schritt – Lemgo Die Stadt Lemgo sollte jetzt den nächsten Schritt gehen. Eins vorweg: Beschlossen wurde im Konzept „Strategische Haushaltskonsolidierung“: „Stufenweise Erhöhung der Kindergartenbeiträge 2013- 2015 um einen Elternanteil in Höhe von 15% zu erreichen.“ Aktuell sind wir bei 16%. Der Landesdurchschnitt in NRW beträgt 13%. Die Maßnahme „Senkung auf 15%“ ist richtig.
Insgesamt fast knapp 14 Mio. EUR betrug bei uns in Lemgo der Jahres-überschuss der Jahre 2014 – 2018. Mit 8 Mio. davon wurden Schulden abgebaut. Jetzt Nach etlichen Jahren guter Konjunktur, sprudelnder Steuereinnahmen und niedriger Zinsen könnte die Gebührenschraube 2019 gelockert werden: Aus diesen Rekordeinnahmen muss wenigstens etwas beim Bürger ankommen.
Die Grundsteuer B wurde 2017, 2018, 2019 nicht erhöht.
Und mit der Umsetzung dieser Maßnahme kommt was an – 50 EUR jeden Monat - und zwar dort, wo es dringend gebraucht wird! In Familien mit geringem Einkommen!
In Detmold müssen Eltern Kita-Gebühren ab einem Einkommen von 25.000 Euro bezahlen. Wie auch in Lippstadt, Gütersloh, Paderborn… Landeshauptstadt Düsseldorf (30 000 €) Diese Städte haben erkannt: Bei den Kindergartenbeiträgen handelt es sich um einen weichen Standortfaktor, der die Attraktivität der Stadt für junge Familien erhöht!!!
Schritt – Land NRW Langfristig muss das Ziel sein die komplette Beitragsfreiheit, welche jedoch durch das Land geregelt werden müsste. Bildung muss beitragsfrei sein. Hier muss das Land für Abhilfe sorgen. Versprechen diesbezüglich gibt es von den Parteien reichlich!
7.2 Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2017 der Alten Hansestadt Lemgo