Am Samstag, den 05.10.2019 fand wieder eine Wanderung der BfL statt.
Vom Bierweg unterhalb des Schlosses Brake führte der Weg am Felsenkeller vorbei, über den Holsterberg und unterhalb Papierenbentrup über den alten Voßheider Kirchweg zur Walkenmühle. Dort wurde eingekehrt.
Einheitsbuddeln der BfL
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Hainbuche für die Pfadfinder in Brake –
Lemgo. Die Wählergemeinschaft „BfL-Bürger für Lemgo“ hat eine Idee ihres Mitgliedes Dirk Wilmsmeier umgesetzt und sich an der Aktion „Einheitsbuddeln“ beteiligt. Möglichst viele Menschen sollen am Tag der Einheit einen Baum pflanzen und somit ein Zeichen für den Klimaschutz setzen. „Nicht reden sondern machen. Eine solche Aktion zugunsten der Natur und des Klimas unterstützen wir von Herzen“, sagt BfL-Fraktionschef Wolfgang Sieweke.“Denn Bäume sind ein zentraler Bestandteil unseres Ökosystems“. Und so steht jetzt auf dem Gelände der Pfadfinder in Brake eine neue 3,50 m hohe Hainbuche.
Das Foto zeigt neben Dirk Wilmsmeier (mit Spaten) weitere Mitglieder der BfL und Cord Schafmeister als Vertreter der Pfadfinder.
Förderprogramm des Landes NRW: Die Anliegerkosten beim Straßenbau sollen reduziert werden.
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Nur ein Schritt in die richtige Richtung
Mit der in NRW geplanten Entschärfung der Straßenausbaubeiträge möchten sich die „Bürger für Lemgo“ nicht zufrieden geben. Das unterstreicht Fraktionsvorsitzender Wolfgang Sieweke. Seine Fraktion wolle in der Sache „am Ball bleiben“ heißt es weiter. Zuletzt hatten die „Bürger für Lemgo“ nicht nur die totale Abschaffung gefordert, sondern dies auch mit Unterschriftensammlungen in Lemgo vorangetrieben. Die Landesregierung habe nun zwar angekündigt, die Gebühren zu senken. Für Grundstücksbesitzer an Anliegerstraßen etwa von 65 auf 40 Prozent. „Ein Schritt in die richtige Richtung“, wertet Sieweke die neue Staffelung, die nach der Sommerpause Thema werden soll. Allerdings fordert die BfL weiter die Komplettfinanzierung der Erneuerung von Straßen, die durch die Bürger beim Bau schon mal bezahlt worden sind, durch das Land.
Straßenausbaubeiträge: Rat der Alten Hansestadt Lemgo Sitzung vom 08.07.2019
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Mitteilungen:
Herr Dr. Austermann teilt mit, dass die Regierungsfraktionen im Landtag NRW die Eckpunkte für die Reform des Straßenausbaubeitragsrechts vorgestellt und sich auf ein neues Kommunalabgabengesetz (KAG) verständigt hätten. Sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei, werde die Verwaltung die städtischen Satzungen entsprechend den Neuregelungen anpassen. Das Thema werde nach der Sommerpause wieder auf Rat und Verwaltung zurück kommen.
KAG: Entschärfung der Straßenausbaubeiträge
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Nur ein Schritt in die richtige Richtung
Die „Bürger für Lemgo“ waren in ihrer Stadt die ersten, die die Abschaffung der Straßenausbaugebühren gefordert haben. Nun hat die Landesregierung angekündigt, diese Gebühren zwar nicht abzuschaffen, wohl aber zu senken. Die BfL sieht sich in der Vertretung der Bürgerinteressen bestätigt und bewertet das Vorhaben als ersten Schritt in die richtige Richtung. Die Forderung, die Anliegerbeteiligung gänzlich zu streichen und durch eine 100%ige Landesfinanzierung zu ersetzen, bleibt jedoch weiter bestehen. „Wir bleiben in dieser Angelegenheit am Ball“ verspricht der BfL-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Sieweke.
Straßenausbaubeiträge in NRW
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Anliegerkosten sinken
Mit einem neuen Förderprogramm des Landes NRW sollen die Anliegerkosten beim Straßenbau reduziert - aber nicht ganz abgeschafft werden. Es kommt zu Änderungen.
Aus dem Landeshaushalt sollen dafür jährlich 65 Millionen Euro bereitgestellt werden, damit die Kosten für die Modernisierung von Straßen für die Anwohner im Rahmen gehalten werden. Dafür soll ein neues Förderprogramm auferlegt werden, mit dem nicht nur die Anliegerbeiträge reduziert, sondern auch die Einnahmeausfälle der Kommunen ausgeglichen werden sollen. Die bisherigen Anliegerbeiträge sollen neu gestaffelt und die Berechnung vereinfacht werden. Für Lemgo würde dann gelten:
Straßenart
Alt
Neu
Anliegerstraßen
65%
40%
Haupterschließungsstraßen
50%
30%
Hauptverkehrsstraßen
30%
10%
Hauptgeschäftsstraßen
50%
35%
Die Regeln sollen für alle Straußenausbaumaßnahmen ab 1. Januar 2018, also auch rückwirkend gelten.
Als BfL verstehen wir das „Förderprogramm“ wie der Bund der Steuerzahler: Als richtige Weichenstellung, die zügig zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führen kann“, sobald sich finanzielle Spielräume ergeben.