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Straßenausbaubeiträge abschaffen

Details
Erstellt: 19. September 2018

Bürger für Lemgo unterstützen  die Petition "Strabs-Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen"
Am Samstag, 22. September 2018, haben die Bürgerinnen und Bürger, die in der Alten Hansestadt Lemgo unterwegs sind, die Gelegenheit, eine Petition zu unterstützen. In ganz NRW wird landesweit dafür geworben, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Damit das Thema im Landtag behandelt wird, werden mehr als 29.000 Unterschriften benötigt.
Was soll erreicht werden? Dazu Wolfgang Sieweke, (BfL): Die Erhebung von Straßenbeiträgen belasten einseitig nur die Anlieger, oft in einer existenzbedrohenden Höhe. Gemeindestraßen gehören mit zur allgemeinen Daseinsvorsorge. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht nur auf Anlieger beschränkt. Erneuerung und Ausbau ist daher aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.

Vor dem Rathaus auf der Mittelstraße haben die „Bürger für Lemgo“ (BfL) am nächsten Samstag von 10.00 bis 13.00 Uhr einen Info-Stand aufgebaut. Sie stehen bei einer Tasse Kaffee bereit, über das Thema, vor allem mit betroffenen Haus- und Grundstückseigentümern, zu diskutieren. Aber auch für Mieter ist das Thema hoch aktuell, denn die Mietpreise steigen auch durch Abgaben, die der Vermieter berechtigter Weise an den Mieter weiterleiten kann. Weitere Informationen stehen unter www.strabs-nrw.de

Infos dazu:

STRABS – Straßenausbaubeiträge-Satzung

Straßenausbaubeitrag

Der Straßenbaubeitrag (auch Straßenausbaubeitrag genannt) ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen des Landes NRW und ist deshalb nicht zu verwechseln!!!!!!! mit dem Erschließungsbeitrag nach den Regelungen des (Bundes-) Baugesetzbuches/BauGB. Während der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind neben den landesgesetzlichen Regelungen die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.[1]

Der Straßenausbaubeitrag ist eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz).

Beitragsfähige Baumaßnahmen
Die Gemeinde kann von den Anliegern Straßenausbaubeiträge für folgende Baumaßnahmen erheben:

  • Erneuerung einer Straße oder eines Teilbereiches
  • Bau zusätzlicher Einrichtungen an der Straße, z.B. Parkstreifen, Gehweg, Straßenbeleuchtung
  • Umbau/Verbesserung eines Teils der Straße, z.B. Vergrößerung des Regenwasserablaufs,
                                                                                  Verbesserung der Straßenbeleuchtung.
  • ………………………………..

NRW-CDU Verkehrsminister Herr Hendrik Wüst:
Zitat:
Gefordert wird auch eine Abschaffung der Straßenausbau-Beiträge. Sie werden fällig, wenn bereits bestehende Straßen ausgebaut werden. Nach Angaben von Wüst machen sie jährlich einen Betrag von 120 bis 150 Millionen Euro aus. Dieses Geld müsste dann das Land den Kommunen erstatten.

Bund der Steuerzahler NRW -Vorsitzender Herr Heinz Wirz:
Zitat:
Auch der Bund der Steuerzahler NRW (BdST) setzt sich für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ein. Eine entsprechende Forderung hat er in einem Brief an alle NRW-Landtagsabgeordnete und an Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) formuliert. Bei den Beiträgen werde die finanzielle Leistungsfähigkeit der Anlieger nicht berücksichtigt, hatte der BdST-Vorsitzende Heinz Wirz betont. Zweckgebundene Zuweisungen des Landes könnten die Einnahmeausfälle kompensieren.


Straßenausbau (in Lemgo) – nach KAG (KommunalAbgabenGesetz)
1. Beispiel

Jahr 2019

Straßenerneuerung Wasserfurche

575 000 Euro

Beiträge KAG 270 000 Euro

In Verbindung mit dem Kanal

  1. Beispiel

Jahr 2021

Straßenbau Krumme Straße

275 000 Euro

Beiträge KAG 135 000 Euro

In Verbindung mit dem Kanal

Straßenendausbau – BauGB
1. Beispiel

Straßenendausbau Drosselweg

Jahr 2018

Insgesamt

110 000 Euro

Beteiligung Dritter

 95 000 Euro

Belastung Lemgo

 15 000 Euro

  1. Beispiel

Straßenendausbau Hornscher Weg

Jahr 2018

Insgesamt

845 000 Euro

Beteiligung Dritter

706 000 Euro

Belastung Lemgo

139 000 Euro



Beiträge nach KAG für Straßenbaumaßnahmen 2018 – 2021 (in Lemgo)

2018

2019

2020

2021

 

Wasserfurche

575 000 Euro

Hinter den Pösten
300 000 Euro

     Stiftstraße
    
680 000 Euro

 

 

 

   Krumme Straße
   275 000 Euro

 

 

 

   Twelenkämpe
   420 000 Euro

 

 

 

   Hanken-Jüsken-Straße
   445 000 Euro

       0 Euro

575 000 Euro

300 000 Euro

1 820 000 Euro




 

Zukünftige Baulandpolitik in Lemgo

Details
Erstellt: 09. Juli 2018

BfL-Fraktionssitzung 

Niederschrift: TOP 4 Vortrag Herr Baier                 

Der Fraktionsvorsitzende Wolfgang S. begrüßte den Fachbereichsleiter der AH Stadt Lemgo für den Bereich Bauen recht herzlich.

Dieser gab zunächst einen Rückblick über die bisherige restriktive Planung, welche bislang weitestgehend auf eine städtebauliche Entwicklung von neuen Baugebieten verzichtete, weil die Entwicklung der Bevölkerungszahlen einen Abwärtstrend versprachen. Seit dem Jahre 2012 gibt es jedoch einen kleinen Zuwachs der Zahlen, auch begünstigt durch die Zuwanderer.

Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle, nämlich die Entwicklung Lemgos zu einem wirtschaftlichen Faktor, relativ stabile Arbeitsplätze, eine florierende Hochschule. Das alles stabilisiert die Bevölkerungszahlen der letzten Jahre. Allerdings wirkt sich das stark eingeschränkte Bauvolumen der letzten Jahre nun auf den Baubestand aus, es fehlen in allen Segmenten des Marktes Wohnungen, eine Ausnahme bildet der hochpreisige Mietwohnungsmarkt mit Mieten im Bereich von 10,-- €/m².   

Der kalkulierte aktuelle Bedarf beläuft sich auf ca. 100 Wohneinheiten (WE) im Jahr, erforderlich sind sowohl Mietwohnungen, auch in Mehrfamilienhäusern, als auch Eigentumswohnungen und Häuser im privaten Bereich. Besondere Defizite bestehen im sozialen Wohnungsmarkt, ca. 40 % der Bevölkerung hätten Anspruch auf Leistungen nach dem Wohnbaugesetz, also befinden sich im einkommensschwachen Bereich.  Dieses trifft sowohl die Zuwanderer, aber auch vor allem Rentner und Familien mit 2 - 3 Kindern.

Die größte Wohnungsnot liegt im Bereich der Leistungsempfänger im ALG II-Bereich, weil das Jobcenter des Kreises Lippe lediglich aktuell 4,65 € pro m² fördert.

Die Stadt plant ein kommunales Baulandprojekt. Hierbei werden Bebauungspläne nur dann aufgestellt, wenn der Grundstückseigentümer mindestens 30 % der Fläche an die Stadt veräußert, mit dem Ziel, für den sozialen Wohnungsmarkt anteilige Flächen zur Verfügung stellen zu können. Der Eigentümer kann dann aus einer Mischung von marktüblichen Preisen und einer reduzierten Einnahme von der Verwaltung in Höhe des Bodenrichtwertes noch eine angemessene Einnahme erzielen.

Für Investoren gilt auch eine Möglichkeit der Absicherung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, welcher dann den Erwerb durch die Stadt ersetzt. Im Rahmen der Vorstellung des Vorhabens im WuS hat die Haltung der Verwaltung eine breite Mehrheit erhalten.

Diese Abläufe folgen einer bestehenden Studie, diese wird in einen Plan gekleidet, welcher dann der Politik vorgelegt werden wird.

Nach 3 Jahren ist dann eine Evaluierung geplant.

Ausschuss für Wirtschaft und Stadtentwicklung am 03.07.2018

3.10

Handlungskonzept Wohnen Lemgo

115/2018

Das Handlungsprogramm des Handlungskonzeptes Wohnen sieht für das Handlungsfeld „Weiterentwicklung der Baulandstrategie“ ab Seite 94 folgende Maßnahmen vor, die im September dem Rat der Alten Hansestadt Lemgo zur finalen Beschlussfassung vorgelegt werden soll.

Fortführung der Strategie der Innenentwicklung in der Wohnbauentwicklung und Planvolle Aktivierung von Wohnbaulandreserven mit Fokus auf die Innenentwicklung.

Die Marktaktivierung von Wohnbaulandreserven stellt einen wichtigen Baustein mit folgenden Teilmaßnahmen dar:

Anzuregen ist ein kommunales Baulandmodell, das der Stadt größere Handlungsmöglichkeiten in der passgenauen Baulandbereitstellung ermöglicht. Für Lemgo ist besonders der Weg des kommunalen Zwischenerwerbs privater Grundstücke bei Baulandentwicklungen ab einer nennenswerten Größenordnung von rd. 5.000 m² Bruttofläche zu empfehlen, verknüpft mit dem Ziel, einen relevanten Anteil (z.B. 20 %) der eigenen angebotenen Grundstücke für preisgünstigen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen und somit einkommensschwache Haushalte gezielt versorgen zu können.
Alternativ sollte die Stadt die Möglichkeit haben, mit dem Verkäufer eines privaten Grundstückes einen städtebaulichen Vertrag mit der Verpflichtung abzuschließen, denselben Anteil an Wohnungen im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes NRW zu errichten (siehe S. 97 f. Handlungskonzept Wohnen Lemgo).

Der Einsatz kommunaler Wohnbaugrundstücke für Bedarfe der Zielgruppen ist mit einer Direktvermarktung auf Grundlage sozialer Kriterien oder dem Verkauf an Investoren durch Vergabe nach Konzeptqualität (z.B. Anteil öffentlich geförderter Wohneinheiten für Einkommensschwache (max. 30 Prozent oder weniger) vorgesehen (siehe S. 99 f Handlungskonzept Wohnen Lemgo).

Fahrkarten im Stadtbus

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Erstellt: 06. Juli 2018

BfL fordert modernen Standard

https://www.slg-lemgo.de/media/custom/2340_1_1_g.JPG

Lemgo. Die alten Fahrkartenautomaten in den Stadtbussen streiken häufig. Sie zu reparieren oder zu ersetzen lohnt nicht mehr. Es gibt wohl auch kaum noch Ersatzteile. Doch es soll ab 2019 alles neu werden. So jedenfalls glauben es  die meisten Fahrgäste in unseren Stadtbussen. Der Zuschlag für einen neuen Vertrag, der über acht Jahre laufen soll, steht. Doch noch ist nicht alles in trockenen Tüchern. Es wird weiter über die Linienführung, vor allem der Linien 2 und 5, diskutiert.

Aber auch um die Fahrkartenautomaten ist manche Diskussion entbrannt. Denn wenn es nach der Ausschreibung geht, soll fast alles beim Alten bleiben. Hier sagen die „Bürger für Lemgo“ (BfL): Das kann es doch wohl nicht sein. Jeder Fahrgast, der ein Einzelticket einlösen will, muss auch in Zukunft möglichst passendes Kleingeld bereit halten. Mit Scheinen kann der Kunde auch zukünftig nicht bezahlen. Es bestehe zwar später die Option per Whats-App zu bezahlen. Doch schauen wir uns doch einmal um, welcher ältere Fahrgast wird diese Möglichkeit nutzen?

Die Bürger für Lemgo wollen das nicht hinnehmen und fordern eine verbesserte Service-Leistung. Dazu gehören Fahrscheinautomaten mit der Möglichkeit einer Wechselgeldausgabe, der Bezahlung mit Geldscheinen und des Einsatzes von ec-Karten. Wenn man bedenkt, so Ratsmitglied Karl Horst Puchert, dass die neuen Verträge bis 2026 laufen, muss man sich fragen, ob die Anschaffung nach fast altem Muster zeitgemäß ist. Bis zu Beginn des nächsten Jahres sollen die Änderungen umgesetzt werden und der Stadtbus nach neuem Muster fahren.  Noch ist es Zeit, einiges zu verändern. Doch die Zeit wird allmählich knapp. Am 12. September 2018 fallen erste Beschlüsse oder Empfehlungen im Verkehrsausschuss und Ende des Jahres wird der Rat der Alten Hansestadt Lemgo die endgültigen Entscheidungen treffen.

 

Richtfest am Lemgoer Bauhof

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Erstellt: 13. Juni 2018

BfL sieht positive Aspekte

Lemgo. Den unterschwelligen Stolz konnten die Gäste wohl feststellen, als der Leiter des städtischen Bauhofes Gerhard Reineke die Mitarbeiter der Firmen und Gäste zum Richtfest begrüßte. Ist doch die Planung des neuen Bauhofes nicht ohne seine fachliche Kompetenz entwickelt worden. Dies vor allem, als die Planungen zunächst den finanziellen Rahmen zu sprengen drohten. Aber das ist alles Geschichte. Wolfgang Sieweke und Ulrich Schraer von der Bfl konnten erkennen, hier entsteht ein Zweckbau mit seinen Außenanlagen, der sich sehen lassen kann. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse einer Mittelstadt an einem Standort sehr zentral gelegen und doch nicht lärmmäßig störend für Anwohner. Wahrscheinlich war es auch gut, dass der Kreis Lippe abgesprungen war. Es sei wohl immer wieder gut, Herr im eigenem Hause zu sein, obwohl eine Kooperation viele Vorteile bringen würde.

Richtfest feiern ist eine alte Tradition. Auch dann, wenn das Richten eines Dachstuhle bei einem Flachdach ausfällt. So fehlten hier die Zimmerleute. Ein Richtfest zeigt auch, das mehr als die halbe Wegstrecket geschafft ist . Jetzt kommt die Feinabstimmung. So endete die kleine Feier in der Erwartung, dass alle Arbeiten fristgerecht fertig werden und der neue Bauhof im Herbst bezogen werden kann. Für den Politiker ist dabei wichtig, dass der finanzielle Rahmen nicht gesprengt wird.


Gerhard Reineke, Leiter des alten und neuen Bauhofes bei der Begrüßung der Handwerker und Gäste

 


 Die neue KFZ-Unterstellhalle

 


Zwei Fraktionsvorsitzende im Gespräch und hier wohl gleicher Meinung: „Da entsteht was Gutes“

 

 

Fußgängerüberweg Uferstr. Lemgo-Hörstmar

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Erstellt: 12. Juni 2018

Ergebnis der Ortsbesichtigung durch Frau Astrid Lehre
Fachgebietsleiterin Straßenverkehr Kreis Lippe


Sehr geehrter Herr Sieweke,


ich konnte mir in der letzten Woche gemeinsam mit einer Mitarbeiterin bei einem Ortstermin ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten machen.

Die mir vorliegenden Zahlen zur Anzahl der querenden Personen und die Tatsache, dass es nahezu keine Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt, schränken meinen Ermessenspielraum derart ein, dass die Anordnung eines Fußgängerüberweg nicht zu rechtfertigen ist.

Die Befürchtung, dass die Sicherheit der Schulkinder nicht gewährleistet ist, hat sich bei der Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit nicht bewahrheitet.

Sofern sich durch eine Aktualisierung der Richtlinie R-FGÜ eine neue Rechtslage ergibt, bin ich selbstverständlich gerne bereit, die Örtlichkeit unter neuen Gesichtspunkten zu bewerten.

 

Sportausschuss am 30.05.2018: Antrag der BfL-Fraktion "Sport4Kids"

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Erstellt: 30. Mai 2018

Vorstellung des Projektes durch Herrn Beuys und Herrn Dubbert (Universität Bielefeld)


Herr Krüger begrüßt Herrn Dubbert (Universität Bielefeld) und Herrn Beuys (Kreissportbund Lippe) und geht auf die Entwicklung des Antrags durch die BfL-Fraktion ein. Dann erteilt er beiden das Wort.

Nach dem Vortrag werden aus dem Gremium Fragen an die Vortragenden gestellt.
So schätzen beide, dass für eine professionelle Initiierung und Begleitung des Projektes in Lemgo Kosten von rund 10.000 EURO pro Jahr anfallen könnten. Der Ausschuss bewertet das Projekt als positiv und ist sich einig, dass nun in den Fraktionen beraten werden müsse, wie eine Umsetzung personell und finanziell darstellbar sei.
Die Verwaltung wird beauftragt den Fraktionen zusätzliche Informationen bereitzustellen.

Herr Pawlowski teilt mit, dass der Stadtsportverband das Konzept inhaltlich unterstütze, aber als Projektträger aus personellen Gründen nicht in Frage kommen könne.

 

Lippe-News/newsgo: Ortstermin gegen die Windanlage Brüntorf

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Erstellt: 12. Mai 2018

Windanlage Brüntorf

veröffentlicht am 10. Mai, 2018

Am Standort der geplanten Windkraftanlage weist Alexander Gutsch den Landtagsabgeordneten Matthias Goeken in das Gelände ein. Auf dem Foto von links: Alexander Gutsch, Karl Horst Puchert, Dr. Michael .Beiner, MdL Matthias Gorken, Ralf Bittner, Jan Jansen, Jürgen Krüger

Lemgo/Kirchheide. Spontan kam es am Wochenende zu einem Kurzbesuch des Landtagsabgeordneten Matthias Goeken (CDU) aus dem Kreis Höxter. Dies nahmen Mitglieder des Ortsausschusses und Vertreter der Bürgerinitiative gegen weitere Windkraftanlagen im Raum Kirchheide/Brüntorf zum Anlass, mit dem Landtagsabgeordneten einen Ortstermin durchzuführen. Sie trafen sich am möglichen Standort der von der Firma Ostwind geplanten Windkraftanlage. Alexander Gutsch gab eine Einweisung in das Gelände und erklärte die möglichen Kriterien, vor allem zum Artenschutz und mögliche Gefahrenpotenziale in der Vorrangfläche im Raum Brüntorf.  Matthias Goeken, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Landtages NRW wies auf viele Störfälle im Landkreis Paderborn hin. Kommunen sollten mehr Planungssicherheit haben. Daher wolle die Landesregierung derzeit Änderungen im Landesentwicklungsplan durchsetzen. Aber vor allem müsse aus Berlin ein Signal kommen, dass das Bundesbaugesetz (BBG) geändert wird. Daher empfahl er den Vertretern der Bürgerinitiative, sich auch mit den Abgeordneten des Koalitionspartners SPD in Verbindung zu setzen. Abschließend Karl Horst Puchert: Da die geplante Windkraftanlage noch im Genehmigungsverfahren ist, kann eigentlich nur der Zeitfaktor helfen, die 200 Meter hohe Anlage zu verhindern. Auf der ausgewiesenen Vorrangfläche könnten sonst auf weite Sicht insgesamt drei Anlagen aufgestellt werden.

Bild- und Textquelle: BfL

 

  1. Projekt "Sport4Kids"
  2. Jahresabschlüsse der Jahre 2014 - 2017 der Alten Hansestadt Lemgo
  3. Gedankenaustausch der BfL-Nordlichter
  4. Osterstand 2018
  5. Stadtbusausschreibung
  6. Presseerklärung zum LZ-Artikel: Austermann streitet Reinfall durch Ausfall ab
  7. Alle 600 LED-Straßenlaternen werden umgerüstet
  8. Krügerkamp: „Bürger für Lemgo“ bringen Kreisverkehr ins Spiel
  9. Die BfL bedankt sich bei ihrem Vereinsvorsitzenden
  10. Besuch beim Tierheim Eichenhof
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