Antrag an den Gemeinsamen Betriebsausschuss GBA am 26. Mai 2025  

Antrag   

Um das unbefugte Befahren des Friedhofsgeländes mit Kraftfahrzeugen zu erschweren bzw. unmöglich zu machen, wird an der zweiten Einfahrt an der Rintelner Straße in Höhe des Klinikums Lippe-Lemgo (gegenüber der Friedhofskapelle) eine versenkbare abschließbare Einfahrtssperre (Poller) installiert. Alle anderen Zugänge sollen, abgesehen von der noch anzubringenden Beschilderung, unverändert bleiben. 

Der Eingangsbereich in Höhe des Spiegelbergzentrums der Stiftung Eben-Ezer

(Wendehammer) bleibt grundsätzlich verschlossen und kann nur von berechtigten

Personen geöffnet werden. Die bereits bestehende Radwegeverbindung von der Rintelner

Straße (Höhe Rettungswache) bis zur Straße „Hinter dem Friedhof“ bleibt für den Fahrradverkehr erhalten. Allerdings ist es sinnvoll die Beschilderung so zu gestalten, dass diese Regelung unmissverständlich nur für diesen Weg und nicht für das ganze Friedhofsgelände gilt.

Für Besucher, die das Friedhofsgelände mit dem Auto anfahren, steht entlang der Straße „Hinter dem Friedhof“ ein Parkstreifen mit einer maximalen Parkdauer von zwei Stunden zur Verfügung. Zur Erleichterung der Mitnahme von Bearbeitungsutensilien und Bepflanzungsmaterialien werden zudem abschließbare kleine handgeführte Wagen im Innenhof der Friedhofskapelle bereitgestellt. 

Begründung  

In § 6 Absatz 2 der Friedhofssatzung ist festgelegt, dass auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend gehandelt werden soll und das Befahren der Wege mit Fahrzeugen, ausgenommen Kinderwagen, Rollstühle sowie Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und zugelassener Gewerbetreibender, untersagt ist. 

Aktuell besteht jedoch die Möglichkeit, von der Rintelner Straße in Höhe der

Friedhofskapelle auf das Friedhofsgelände zu fahren. Diese Ausnahme führt zu erheblichen Störungen der friedlichen Atmosphäre und beeinträchtigt die Würde des Ortes, da das Befahren mit Fahrzeugen oft unnötigen Lärm und Ablenkung verursacht. 

Viele Besucher des Friedhofs, insbesondere Trauernde, empfinden das Fahren von Fahrzeugen auf dem Friedhofsgelände als störend und im Widerspruch zum ruhigen und respektvollen Charakter eines Friedhofs. 

Am 27. März 2025 fand eine Ortsbesichtigung mit Wolfgang Sieweke (BfL), dem

Seniorenbeauftragten Werner Wahlers sowie Herrn Brinkmann und Herrn Becker von
der Verwaltung (SBL) statt. Schnell einigte man sich darauf, dass die vorgeschlagene Änderung der Zufahrtsregelung für das Friedhofsgelände an der Rintelner Straße am besten im Einklang mit der Friedhofssatzung umgesetzt werden kann.  

gez

Hubert Rolf                                                                          Udo Golabeck  

Wolfgang Sieweke                                                                 esL

Diesem Antrag wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.
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