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Kommunalwahl 2025 BfL-Wir machen weiter!

Details
Erstellt: 22. April 2025

Unsere Wählergemeinschaft hat sich verjüngt und erneuert!



Frischer Wind trifft auf Erfahrung
Wir sind nicht mehr die „Altherrenriege“.
Junge dynamische Köpfe bringen frische Ideen und neue Impulse ein.
Gemeinsam mit der Erfahrung und Weitsicht der langjährigen Mitglieder bilden wir eine starke Einheit, die sowohl auf bewährtes Wissen als auch auf zukunftsorientierte Perspektive setzt.

Warum setzen wir als BfL unseren Weg fort?
Zur Kommunalwahl im September ist es wichtig, den Lemgoer Bürgerinnen und Bürgern eine starke weitere Wahlmöglichkeit zu den etablierten Parteien mit ihren ideologischen Ansätzen zu bieten. Unser Motto lautet: „Bürgernah und sozial – sachbezogen und unabhängig. Wir hören zu! Ihre Meinung zählt!“

Warum gibt es die BfL?
Die BfL hat sich zu einer wichtigen Konstante in der Lemgoer Kommunalpolitik entwickelt. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir für die richtigen Anliegen kämpfen – nämlich für die Interessen der Lemgoer Bürgerinnen und Bürger.

cc

BfL beantragt Änderung beim ‚Schülerticket‘

Details
Erstellt: 25. Februar 2025
Rat am 17.02.2025
Ai Generiert, Bus, Schulbus, Schule

WestfalenTicket ohne Eigenbeteiligung? – 

Verwaltungsvorschlag mit zu hoher Eigenbeteiligung?

 

Unser durchdachter BfL-Kompromiss!

Der Vorschlag von SPD und Grünen, das WestfalenTicket für Alle ohne Eigenbeteiligung anzubieten, ist grundsätzlich eine gute Idee. Vor 2 Jahren haben wir noch dafür gestimmt. Allerdings hat sich die finanzielle Haushaltslage der Stadt seit 2022 drastisch verschlechtert. Angesichts dieser angespannten Situation halten auch wir als BfL eine Eigenbeteiligung für notwendig.

Die entscheidende Frage ist: In welchem Umfang?

Bereits im letzten Jahr haben wir durch einen Änderungsantrag zum Verwaltungsvorschlag eine finanzielle Entlastung der Schülerinnen und Schüler erreicht:  

Nicht anspruchsberechtigte SuS:

o DeutschlandTicket für 12 € statt 20 €
o LemgoCard für 7 €

Um unser Modell weiter zu verbessern, haben wir nun auch eine Wahlmöglichkeit für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler vorgeschlagen. Unser zweiter Änderungsantrag sieht folgende Regelung vor:      

Anspruchsberechtigte SuS

o DeutschlandTicket für 7 €
o LemgoCard für 2 €

Unser Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen!

Sogar der Bürgermeister hat dafür gestimmt. Das spricht für die Qualität und Durchdachtheit unseres Modells, das selbst bei SPD und Grünen auf Anerkennung stieß.
Als BfL-Fraktionsvorsitzender sehe ich es als meine Verantwortung an, mich für die Bürgerinnen und Bürger – in diesem Fall die Schülerinnen und Schüler Lemgos – einzusetzen. Mein Ziel ist es, auf Grundlage fundierter und überprüfbarer Zahlen die beste Lösung für das Schülerticket zu finden.

Mit unserem Modell für das kommende Schuljahr haben wir einen ausgewogenen Kompromiss entwickelt, der drei zentrale Ziele vereint:

  1. Erschwinglichkeit – Das Schülerticket für Lemgoer Schülerinnen und Schüler wird finanziell tragbar.
  2. Haushaltsverantwortung – Die Stadt wird nicht übermäßig belastet.
  3. Nachhaltigkeit & Effizienz – Der öffentliche Nahverkehr wird gestärkt und attraktiver gemacht.

Wir sind überzeugt: Dieses Modell ist ein sinnvoller und tragfähiger Kompromiss für das Schuljahr 2025/26.

Was wäre andernfalls passiert?

Die Stadt wäre ihrer „Pflichtaufgabe“ nachgekommen und hätte nur noch den berechtigten SuS das DeutschlandTicket bezahlt.

Das hätte zur Folge gehabt: SuS aus anderen Kommunen mit einem längeren Anfahrtsweg hätten das DeutschlandTicket erhalten – finanziert aus dem Haushalt der Stadt Lemgo. Jedoch hätten 70% der Lemgoer SuS, die schulortnah wohnen, es nicht bekommen können – für 12 €/Monat = 144 €/Jahr.

Sie hätten das Ticket für 696 € (58 € x 12 Monate) selbst kaufen müssen. Wer würde sich das leisten können oder wollen?
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Schülerticket für 2025/26

Details
Erstellt: 21. Januar 2025

Betr.: Schülerticket                                               05.01.2025

Änderungsantrag zum Schulausschuss am 13.02.2025

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrter Herr Kremming,

die BfL-Fraktion stellt für die Beschlussvorlage Drucksache 243/2024
„Beschluss zur Bereitstellung von Schülertickets für die Schülerinnen und Schüler
der weiterführenden Schulen in Lemgo“ folgenden Änderungsantrag:

Beschlussvorschlag

1.
Für das Schuljahr 2025/26 erhalten anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß Schülerfahrkostenverordnung NRW auf Antrag, gegen Zuzahlung eines monatlichen Eigenanteils der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler in Höhe von 7,00 Euro, das Deutschlandticket. Optional erhalten anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß Schülerfahrkostenverordnung NRW auf Antrag, gegen Zuzahlung eines monatlichen Eigenanteils der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler in Höhe von 2,00 Euro, die LemGoCard. Die personenbezogene Ausgabe des Tickets erfolgt auf 12 Monate.

2.
Für das Schuljahr 2025/26 erhalten nicht-anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß
Schülerfahrkostenverordnung NRW auf Antrag, gegen Zuzahlung eines monatlichen Eigenanteils der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler in Höhe von 12,00 Euro, das Deutschlandticket. Optional erhalten nicht-anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß Schülerfahrkostenverordnung NRW auf Antrag, gegen Zuzahlung eines monatlichen Eigenanteils der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler in Höhe von 7,00 Euro, die LemGoCard. Die personenbezogene Ausgabe des Tickets erfolgt auf 12 Monate.

Begründung
Beim Antrag auf Ausstellung eines Schülertickets konnten nur die Nicht-anspruchsberechtigten Schüler/innen sich entscheiden zwischen einem DeutschlandTicket und einer LemGoCard, die anspruchsberechtigten Schüler konnten das nicht. Sie hatten nur die Option DeutschlandTicket. Das war ein Fehler! Einige, wenige Eltern waren zurecht verärgert. Warum sollen sie z.B. für ihr Kind, das die 5. oder 6. Kasse einer weiterführenden Schule in Lemgo besucht, ein DeutschlandTicket kaufen. Dieser Ansicht konnte sich auch unser Bürgermeister
Herr Baier anschließen. Am 25./26. Mai 2024 äußerte er sich konkret dazu mit der Aussage:
„Die LemGoCard als Option, gegebenenfalls auch für 2 Euro für die anspruchsberechtigten Schüler/innen, damit könnte ich gut leben. Allerdings müsste das in den politischen Gremien weiter beraten werden.“ Genau dies mache ich mit meinem Änderungsantrag.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Wolfgang Sieweke                                                                 Max-Henry Brehmeier
Fraktionsvorsitzender                                                       Mitglied im Schulausschuss
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Kauf des Bödeker Hauses Mittelstraße 127/129

Details
Erstellt: 21. Januar 2025

BfL (Bürger für Lemgo) nehmen Stellung zum Kauf des Bödeker Hauses Mittelstraße 127/129

Für uns als BfL war wichtig, dass die Stadt nicht als eigenständiger Investor auftritt. Für eine umfassende Sanierung des Bödeker Hauses wären Kosten in Höhe von 4-5 Mio. Euro erforderlich, was aus finanziellen Gründen aktuell nicht umsetzbar ist.

Ein Zwischenerwerb des Bödeker Hauses für 388.000 Euro wurde unsererseits befürwortet, mit dem Ziel, einen Investor zu finden, der ein eigenes Konzept entwickelt und umsetzt.

Vorstellbar wäre in den Bereichen des Vorderhauses und des Saals die Realisierung von Wohnraum. Darüber hinaus befindet sich nach Abriss des Gebäudes Mittelstraße 129, zwischen Bödeker Haus und EUZ, ein attraktives Neubaupotential. Für die Scheune könnte ebenfalls das Konzept der Wohnraumnutzung verfolgt werden, alternativ aus Kostengründen lediglich eine einfache Außensanierung. Die Stadt könnte dann die Scheune z.B. für kleine Veranstaltungen nutzen.

Für die Umsetzung dieses Konzepts sollte die Stadt denkmalpflegerische Kompromissbereitschaft zeigen, um eine wirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Dann sind wir als BfL überzeugt, dass sich zeitnah ein Käufer für dieses Objekt finden lässt. Idealerweise verfügt dieser Investor nicht nur über die finanziellen Mittel, sondern auch über Erfahrung in den Bereichen Sanierung, Modernisierung und Bau.
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Haushaltsrede 2024/25

Details
Erstellt: 27. Dezember 2024
Haushaltsrede 2024 für 2025/26

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Rates,

zunächst möchte ich ein herzliches Dankeschön an Herrn Limpke und Frau Kugelmann
aussprechen. Ihre fachliche Expertise im Bereich des Haushalts und ihre Bereitschaft, weitere
Fragen zu beantworten, haben unsere Klausurtagung im November erheblich bereichert.
Es ist mittlerweile Tradition, meine Haushaltsrede mit einer Frage zu beginnen. Auch in
diesem Jahr möchte ich daran festhalten: Frage: Ist unsere Stadt im Krisenmodus?
Ich sage: Nein! Allerdings mit dem Zusatz – noch nicht!
Unser Kämmerer, Herr Limpke, hat zwar kein „Weltuntergangsszenario“ gezeichnet, doch
seine Prognose eines Defizits von knapp 42 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren klingt
besorgniserregend.

Die ganze Haushaltsrede können Sie hier nachlesen...



Haushalt 2025/26 Hochwasserschutz Vossheide

Details
Erstellt: 11. November 2024

Haushalt 2025/26                                                   Lemgo, 08.11.2024

 

Hochwasserschutz Vossheide

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.

Beschlussvorschlag:

Für den Hochwasserschutz in Voßheide sollen in den Haushalt 2025/26
2 x 50.000.-€ eingestellt werden.

 

Begründung:

Am 22.08.2023 wurden im Umwelt- und Klimaschutz Ausschuss UKA einige Maßnahmen zur Optimierung des Hochwasserschutzes an der Passade in Voßheide beschlossen – einstimmig, ohne Gegenstimme.
Folgende Punkte sollten 2024 in Angriff genommen werden:
1. Das Abschlagsbauwerk am Mühlengraben sowie das Brückenbauwerk
     in Voßheide.
2. Den Voßheider Bürgern sollten für ihren zu leistenden punktuellen
    Objektschutz ein Beratungsangebot angeboten werden.
3. 30.000 Euro sollten im Wirtschaftsplan 2024 SEL berücksichtigt werden.

Im OA Vossheide am 18.09.2024 beantwortete Herr Hagenow von der SEL die Frage, wie denn der aktuelle Stand bzgl. der Umsetzung dieser Maßnahmen sei, mit der Feststellung, dass die unter 1 aufgeführten Punkte bisher noch nicht umgesetzt seien und sich noch in der Planungsphase befinden würden. Deshalb machte Herr Hagenow den Vorschlag, „im Haushalt 2025/26 der Alten Hansestadt Lemgo 2 x 50.000,- € für die Planung des Hochwasserschutzes in Voßheide zu beantragen“. Dieser Vorschlag wurde als Beschlussvorschlag vom OA einstimmig angenommen.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Wolfgang Sieweke

Fraktionsvorsitzender
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Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Stadt Lemgo

Details
Erstellt: 23. August 2024

Ratssitzung am 16.09.2024

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die BfL-Fraktion stellt folgenden Antrag:


Ratssitzung am 16.09.2024

Antrag zur Tagesordnung

Auf die Tagesordnung der Ratssitzung soll ein TOP aufgenommen werden:
Auswirkungen der Grundsteuerreform auf die Stadt Lemgo

Begründung
Auswirkungen der Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige Bewertungsmodell für die Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt. Also musste ein neues her:

 

                                                    Grundsteuermessbetrag 01.01.2025  X  Hebesatz 2025

    Jährliche Grundsteuer  =      ------------------------------------------------------------------    

                                                                                         100

Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben vom zuständigen Finanzamt einen „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag – Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025“ erhalten. Der dort mitgeteilte Grundsteuermessbetrag wird mit dem durch die Stadt Lemgo festgelegten Hebesatz multipliziert und durch 100 geteilt. Das Ergebnis ist die jährliche an die Stadt zu zahlende Grundsteuer.

Der Grundsteuermessbetrag ist für jedes Grundstück vom Finanzamt individuell festgelegt und nicht veränderbar. Von Bedeutung ist demnach der Hebesatz, den die Stadt Lemgo 2025 und Folgejahre erhebt. 4 Modelle sind in Lemgo möglich:

  1. Der aktuelle Hebesatz des Jahres 2024 von 525% wird für das Jahr 2025 beibehalten.
    Dies würde allerdings erhebliche Mindereinnahmen für die Stadt Lemgo bedeuten.

  2. Der von der Finanzverwaltung NRW für Lemgo vorgeschlagene einkommensneutrale Hebesatz von 706% wird für das Jahr 2025 übernommen. Dies würde bedeuten, dass Lemgo über die Grundsteuer die gleichen Steuereinnahmen wie 2024 erhält.

  3. Der Rat der Stadt Lemgo beschließt einen Hebesatz zwischen 525% und 706%. Die Finanzverwaltung hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.

  4. Es gibt auch noch die Möglichkeit, 2 verschiedene Hebesätze zu beschließen. Einen für Wohn-Grundstücke (586%) und einen zweiten für Nichtwohn-Grundstücke (1100%). Allerdings wären bei dieser differenzierten Hebesatzerhebung die verfassungsrechtlichen Risiken erheblich. Klagen von Wohneigentümern gegen entsprechende Bescheide der Stadt wären unausweichlich.

  5. Zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Grundsteuerreform würde sicherlich auch beitragen, wenn die Verwaltung an 3 Beispielen für ein niedrig-, mittel- und hochpreisiges Gebiet der Stadt Lemgo (Dorf, Stadtgebiet, Spiegelberg) mögliche finanzielle Auswirkungen darlegt.

Insofern: Fragen über Fragen.
Deshalb halten wir als BfL es für sinnvoll, sich mit dieser Thematik im Rat am 16.09.2024 zu befassen, um dann gegebenenfalls bereits in dieser oder einer der folgenden Sitzungen die Verwaltung damit zu beauftragen, der Politik zeitnah einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu einer Hebesatzsatzung 2025 vorzulegen, der dann in Ruhe beraten und beschlossen werden kann.

Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
mm
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  1. Anfrage: Evaluation des Schülertickets 2024/25
  2. Prüfantrag: Leerstehende Immobilien der Stadt - eine Möglichkeit für Pop-up Stores
  3. BfL-Änderungsantrag zum Schülerticket
  4. Betr.: Schulbauplanung für die städtischen Grundschulen Lemgo-West, Kirchheide
  5. Elektrifizierung des Lemgoer Stadtbusses
  6. Mein Lemgo: Interkommunale Zusammenarbeit Forstwesen
  7. Baumaßnahme Lagesche Straße
  8. Haushaltsrede 2023/24
  9. Verzicht auf den Bega-Balkon" im Auenpark
  10. Steuererhöhungen in 2024
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