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Haushaltsrede 2023/24

Details
Erstellt: 21. Dezember 2023

Rat am 11.12.2023

Ich denke, Sie sind heute ein wenig überrascht, wenn ich meine Haushaltsrede mit der Frage beginne: „Ist die Stadt Lemgo im Krisenmodus?“

Denn in meinen bisherigen Haushaltsreden habe ich des Öfteren vom „Licht am Ende des Tunnels“ gesprochen. 2018 habe ich festgestellt: “Ein berechenbarer und verlässlicher Haushaltsplan ist gekennzeichnet durch dauerhaften Haushaltsausgleich, nachhaltigen Schuldenabbau und gezielte Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.“ Und nun stelle ich die Frage: Ist das zu Recht wahrgenommene Licht am Ende des Tunnels schon wieder erloschen?

In der mittelfristigen Finanzplanung beschäftigen uns nicht nur die angesammelten Kosten der Corona-Pandemie, die den städtischen Haushalt ab 2025 über jährliche Abschreibungen zusätzlich belasten werden. Sondern weitere Belastungen durch die aktuellen Krisen, geringerer Schlüsselzuweisungen, höherer Kreisumlage, gestiegener Personalkosten sowie der zukünftig erforderlichen Investitionstätigkeit kommen da noch oben drauf. So hat insbesondere die mittelfristige Finanzplanung schon was von einem Blick in die Kristallkugel. Unser Kämmerer Herr Limpke ist da nicht zu beneiden. Er kommt jedenfalls für die nächsten 4 Jahre auf einen Fehlbetrag in Höhe von 10 Mio. €/Jahr.

Für die letzten 4 Jahre hatte unser Beigeordneter ein Minus von 8,6 Mio. € prognostiziert. Die echten Jahresergebnisse ergaben aber ein Plus von insgesamt ca. 30 Mio. €. Insofern glaube ich nicht, dass dieses Horror-Szenario – Minus 40 Mio. € für die geplanten Jahresergebnisse 2024 -2027 - eintreffen wird.
Trotzdem ist bei dem aktuellen HH-Plan 2024 und Folgejahre die Gefahr eines Haushaltes mit Fehlbeträgen im Ergebnis und somit negativen Auswirkungen für die Ausgleichsrücklage realer geworden.

Deshalb muss die Frage gestellt werden: Was ist zu tun? ..........................................................

Die komplette Haushaltsrede lesen Sie hier: Haushaltsrede 2023/2024
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Verzicht auf den Bega-Balkon" im Auenpark

Details
Erstellt: 16. Dezember 2023

Antrag zum Haushalt 2024

die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.

Beschlussvorschlag:

Auf die Maßnahme „Bega-Balkon“ im Auen Park Lemgo wird verzichtet.

Begründung:

Der Rat hat am 04.10.2021 die Ergänzung zum integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) um die Maßnahme „Bega-Balkon“ im Auen Park Lemgo beschlossen. Für diese Maßnahme war ein Investitionsaufwand von 395.000 € vorgesehen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass diese Summe bei weitem nicht ausreicht. Im Haushalt 2024 sind dafür jetzt 665.000 € (428.300 € Belastung Stadt Lemgo und 236.700 € Beteiligung Dritter) veranschlagt. Angesichts der aktuellen katastrophalen Haushalts-prognosen unseres Kämmerers Herrn Limpke für die kommenden 4 Jahre sollte man besser auf dieses „Nice to have“ Projekt Bega-Balkon verzichten.

Weitere Begründungen erfolgen mündlich.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Sieweke                                                                   

Fraktionsvorsitzender             


Einstimmiger Beschluss vom HFA (Haupt- und Finanzausschuss)
am 04.12.2023:

Die Umsetzung des Bega-Balkons wird nicht länger als „Balkonausführung“ verfolgt. 

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Steuererhöhungen in 2024

Details
Erstellt: 27. Oktober 2023

HFA am 23.10.2023: Beschlussvorschlag der Verwaltung


Die unten aufgeführte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Alten Hansestadt Lemgo (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.

 

Grundsteuer

Gewerbe-

 

A

B

steuer

Derzeitige Hebesätze der
Alten Hansestadt Lemgo in 2023

253 v. H

480 v. H

435 v. H

Hebesätze gem. Gemeindefinanzierungsgesetz 2024

259 v. H.

501 v. H.

416 v. H.

Durchschnittliche Hebesätze der
4 größten lippischen Städte

285 v. H.

542 v. H.

443 v. H.

Durchschnittliche Hebesätze in Lippe =

von der Verwaltung vorgeschlagene Hebesätze für Lemgo in 2024

276 v. H.

542 v. H.

446 v. H.

Sichtweise der BfL zu den geplanten Steuererhöhungen
Als BfL können und werden wir den im Beschlussvorschlag aufgeführten Erhöhungen der Grundsteuern A und B bzw. der Gewerbesteuern definitiv so nicht zustimmen. Es muss Alternativen geben.

Grundsteuer B
Die zukünftige Haushaltssituation sieht laut Prognose unseres Beigeordneten Herrn Limpke schlecht aus, sehr schlecht. Dafür gibt es viele Gründe, die allen bekannt sind. Deshalb muss der Hebesatz für die Grundsteuern, die in unserer Stadt seit 2016 die niedrigsten in Lippe sind und seitdem nicht mehr erhöht wurden, angehoben werden.
Aber nicht für 2024 um 13% von 480 Prozentpunkten auf 542 Punkte.
Die Realsteuerhebesätze können für ein Kalenderjahr oder mehrere Kalenderjahre festgesetzt werden. Angesichts der aktuell hohen Inflation und der damit einhergehenden deutlichen Kostensteigerung in allen Lebensbereichen halten wir es im Sinne der Lemgoer Bürgerinnen und Bürger für angebracht, in dieser Zeit der wirtschaftlichen Unsicherheit, die Grundsteuer B erstens moderat und zweitens in 2 Schritten zu erhöhen.
Für das Jahr 2024 schlagen wir eine Erhöhung von 480 auf 501 Punkte vor (das wäre der fiktive Hebesatz gem. GFG 2024),
2025 dann auf 522 Punkte.
Für den nächsten HFA am 20.11.23 werden wir dazu auch den entsprechenden Änderungsantrag vorlegen.

Gewerbesteuer
Für die Erhöhung der Gewerbesteuer, die ebenfalls in 2 Schritten vollzogen werden sollte, werden wir einen ähnlichen Änderungsantrag stellen.

Beschluss vom HFA (Haupt und Finanz Ausschuss) am 04.12.2023:
Die Grundsteuer B wird von 480 auf 525 Punkte erhöht. 

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52

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Betr.: Schulbauplanung für die städtischen Grundschulen Lemgo-West, Kirchheide und am Schloss

Details
Erstellt: 16. Dezember 2023

Schulausschuss am 30.11.2023

TOP 2: Anfragen

 

Sehr geehrter Herr Kremming,sehr geehrte Damen und Herren

Anfrage:
Betr.: Schulbauplanung für die städtischen Grundschulen Lemgo-West, Kirchheide und am Schloss

 

Fragen:
1. Ist es richtig, dass alle Baumaßnahmen im OGS-Bereich bis zum 31. Dezember 2027 vollständig abgeschlossen sein müssen, um dann alle geförderten Maßnahmen bis zum 30.Juni 2028 gegenüber dem Bund abrechnen zu können?
  
2. Wie beurteilt die Verwaltung die aktuelle Qualität der Bausubstanz der 3 Grundschulen?

3. Wann ist mit einem späteren Umbau + Sanierung im Bestand zu rechnen, wenn man sich für die OGS-Erweiterung mit oder ohne Fachräume (Szenario A oder B) entscheiden würde?

4. Würde sich mit diesen Baumaßnahmen lediglich die Bausubstanz verbessern oder sind bei diesem Umbau auch Ergänzungen im Raumprogramm eingeplant, die Funktionalität des OGS-Bereiches entscheidend verbessern würde (s. Punkt Ergänzung)?

5. Ist es richtig, dass Sanierungsaufwendungen, auch energetische Sanierungen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz und nicht dem Zweck der Schaffung oder des Erhalts von OGS-Plätzen dienen nicht förderfähig sind?

6. Sind die vom Beigeordneten Herrn Limpke im letzten Schulausschuss genannten in Aussicht gestellten 1,2 Mio. Euro der Höchstbetrag an Fördersumme für das zusätzliche Raumerfordernis aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag?

Gibt es die Möglichkeit durch Förderanträge noch weitere Mittel – z.B. für die Variante C (Umbau + Sanierung + Erweiterung) bzw. Variante D (Neubau) – zu beantragen?

7. Nach den Allgemeinen Planungshinweisen zur Modernisierung von Altbauschulen sollen die Toiletten über die Geschosse verteilt sein. In den Varianten C und D sehen das die Pläne auch so vor. Im Plan „Neubau“ sind sogar 6 WC-Anlagen geplant, im Erdgeschoß 3 und im Obergeschoß ebenfalls 3. In den Varianten A + B ist nur ein Toiletten-Trakt geplant. Ist dies nicht aus Gründen des Kinderschutzes (Kinder können nicht beaufsichtigt werden) ein bedeutsames Risiko für die Sicherheit der Kinder und deshalb mit einem umfassenden Kinderschutzkonzept nicht vereinbar.

Wie gedenkt die Stadt Lemgo ihres Schutzauftrages nachzukommen?


Ergänzung: Bewertungsmatrix in Gewichtung
Funktionalität      

 

Variante A
OGS
Erweiterung

Variante B
OGS
Erweiterung+
Fachräume

Variante C
Umbau+
Sanierung+
Erweiterung

Variante D
Neubau

Nachweis des Raumprogrammes

15

45

60

75

Umsetzung des pädagogischen Konzeptes

20

20

50

50

Erfüllung der funktionalen Anforderungen

10

10

30

50

Wolfgang Sieweke                                                     Max-Henry Brehmeier

Fraktionsvorsitzender                                                  Ausschussmitglied



Alle Fragen inklusive der Antworten finden Sie hier.
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Campingplatz Lemgo                              

Details
Erstellt: 27. Oktober 2023

GBA (Gemeinsamer Betriebsausschuss) am 24.10.2023

Beschlussvorschlag der Verwaltung

Der Gemeinsame Betriebsausschuss beschließt für die Investitionsmaßnahme Campingplatz eine von den 4 unten aufgeführten Varianten (die ausgewählte Variante wird nach der Beschlussfassung ergänzt.)
Variante 1:
Die Baumaßnahme Campingplatz wird wie geplant vollumfänglich durchgeführt. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.350.000 € (netto) werden im Wirtschaftsplan 2023 bzw. 2024 der Gebäudewirtschaft Lemgo (GWL) bereitgestellt.
Variante 2.1:
Anstelle des Campingplatzes wird im vorderen Teil des Campingplatzgeländes ein Wohnmobilhafen ohne Strom- und Wasserversorgung errichtet. Den potentiellen Pächtern werden ihre bisherigen Aufwendungen/Kosten erstattet.
Variante 2.2:
Anstelle des Campingplatzes wird im vorderen Teil ein Wohnmobilhafen mit Strom- und Wasserversorgung errichtet. Den potentiellen Pächtern werden ihre bisherigen Aufwendungen/Kosten erstattet.
Variante 3:
Ein Campingplatz bzw. Wohnmobilhafen wird nicht realisiert. Es erfolgt ein weiterer Rückbau einschließlich Abrisses des Tankstellengebäudes und des kleinen Sanitärgebäudes. Den potentiellen Pächtern werden ihre bisherigen Aufwendungen/Kosten erstattet.

Einstimmiger Beschluss für Variante 1

Stellungnahme der BfL
Der Stellenwert des Campingplatzes ist enorm wichtig.
Herr Jäger hat Recht, wenn er sagt: „Der Campingplatz gehört zum touristischen Angebot unserer Stadt unbedingt dazu. Er ist, wenn man so will, unser größtes Hotel“.

Variante 3 war für uns indiskutabel.
Variante 2.1. ebenso. Es muss eine Anlage gebaut werden, die den heutigen Ansprüchen eines Wohnmobilisten entspricht. Ein Wohnmobilhafen ohne Versorgungsanschlüsse erfüllt diese Vorgaben jedenfalls nicht.
Also blieben nur die beiden Varianten 2.2. und 3.

Wir haben uns in der BfL gefragt, „Welche Stadt hat einen Campingplatz so nah zur Innenstadt und direkt neben dem Freizeitbad Eau-Le“ und sind deshalb zum Ergebnis gekommen, für die Variante 1 „Baumaßnahme wie geplant“ zu stimmen. Auch weil wir davon überzeugt sind, dass sich diese Investitionsmaßnahme zeitnah amortisieren wird.
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Ausbau der Solarenergie im historischen Stadtkern

Details
Erstellt: 26. Mai 2023

Gemeinsamer Antrag von: BfL - Die Grünen - SPD - esL


Antrag an den Stadtentwicklungsausschuss vom 20.Juni 2023

Die Alte Hansestadt erleichtert den Ausbau der Solarenergie im historischen Stadtkern. Im Bereich der Gestaltungssatzung und des Denkmalschutzes werden folgende Punkte umgesetzt:

  • 1. Im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Alten Hansestadt Lemgo vom 07.05.2008 wird die Formulierung des § 5 (4) Satz 3 geändert:
    Der Grundsatz zur Einhaltung eines Abstandes von mindestens 90 cm vom First, von der Traufe und von den Ortgängen wird ersatzlos aufgehoben.
  • 2. Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden werden weitestgehend ermöglicht: Für Anlagen, welche der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde nach § 9 Denkmalschutz Gesetz NRW vom 13.04.2022 bedürfen, ist der Erlass der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, vom 08.11.2022 "Entscheidungsrichtlinien für Solaranlagen auf Denkmälern" anzuwenden.

Begründung:

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss zügig vorangehen. Das gilt nicht nur aufgrund des Lemgoer Klimaschutzkonzeptes, sondern auch aufgrund der alarmierenden Zahlen des aktuellen IPCC-Berichts.
Deshalb muss auch Lemgo konsequent die Nutzung der Solarenergie auf Dächern fördern – außerhalb und auch innerhalb des historischen Stadtkerns. Dabei sollten Antragsteller*innen auf neue Entwicklungen (z.B. rote Module) hingewiesen werden.

Für den Denkmalschutz gelten seit dem Erlass vom 8.11.22 Vorgaben zur Ermöglichung von Klimaschutzmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden. Unter anderem sind „Solaranlagen, die nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, in der Regel zu erlauben“; „Solaranlagen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, sind regelmäßig dann zu erlauben, wenn sie reversibel sind, nur minimal in die Substanz eingreifen und mit dem Erscheinungsbild des Denkmals denkmalfachlich vereinbar sind und damit nur geringfügig in das Erscheinungsbild eingreifen“ (DSchG Nordrhein-Westfalen; Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern).

Gez.

Wolfgang Sieweke      Dr. Burkhard Pohl       Alexander Baer       Udo Golabeck
         BfL                          Die Grünen                   SPD                        esL
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Abbindung der Campusallee im Osten – Straßenplanung 2023

Details
Erstellt: 23. März 2023

Planung der Verwaltung: Im Osten - im Kreuzungsbereich der Campusallee mit der Bunsenstraße - soll im Zuge der Baumaßnahme die Abbindung der Straße durch zwei Pollerreihen erfolgen.


campusallee

Stellungnahme der BfL zu dieser Maßnahme, vorgetragen im Verkehrsausschuss am 28.11.2022 durch unseren Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Sieweke:

Was hat vor 6 Jahren Herr Berghahn von der SPD gesagt: „Die Bunsenstraße ist das Einfahrttor zum Campus“. Äußerungen von Herrn Austermann (CDU) und Herrn Baier damals gingen in die gleiche Richtung: „Eine der wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen“ bzw. „Bunsenstraße = Entlastung der Liebigstraße“

Nun ist durch eine Abbindung im Osten der Campusallee geplant, dass das Einfahrttor zum Campus gesperrt wird. Alle Parkplatzbenutzer des südlichen Hochschulgebietes, die von der Bunsenstraße als Haupterschließungsstraße kommen, müssen nun vollständig um die Hochschule herumfahren, also die Liebigstraße Richtung Westen fahren, um dann vom Westen her in die Campusallee einzubiegen. Gegebenenfalls, bei erfolgloser Parkplatzsuche, müssen sie den gleichen Weg noch mal zurückfahren.

Das wollen wir als BfL nicht! Das kann niemand wollen, für den das Verhindern von vermeidbarer Belastung von CO2 bzw. unnötigem Verkehr wichtig ist. Insofern war für uns naheliegend, den Vorschlag der „Mittigen Abbindung“ ins Gespräch zu bringen. Alternativ sollte auf eine Abbindung vollständig verzichtet werden.

Wir wollen, dass man von beiden Seiten, also sowohl vom Westen als auch vom Osten, in die Campusallee – für die das Prinzip des "Verkehrsberuhigten Bereiches" gelten soll - reinfahren und auch wieder rausfahren kann!

Verkehrsausschuss am 22.03.2023:

BfL-Vorschlag: Die Campusallee soll zumindest für eine befristete Probezeit offen bleiben.
                         Von CDU und SPD abgelehnt!
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Entschieden wurde:
Die Campusallee wird verkehrsberuhigt und im Osten für den Durchgangsverkehr gesperrt.
Nach einem Jahr soll überprüft werden, wie es läuft!

Zufrieden sind wir als BfL mit dieser Entscheidung nicht.

Aber sie ist immer noch besser als der Verwaltungsvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Abbindung der Campusallee am Ostboulevard - und zwar endgültig!
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  1. Haushaltsrede 2023
  2. Haushalt 2023 „Sickermulden“
  3. Schließung der Orthopädie und der Unfallchirurgie am Klinikum in Lemgo
  4. Schülerticket Westfalen für alle Schüler/innen der Sek I und Sek II
  5. BfL-Antrag: Beibehaltung der Verkehrsführung „Abknickende Vorfahrt – in und aus dem Vogelsang"
  6. BfL-Osterstand mit aktuellen Informationen zu Straßenausbaukosten
  7. Beabsichtigte Straßenausbaumaßnahmen nach KAG 2022 – 2026
  8. Osterstand am 16.April: BfL informiert über Straßenausbaubeiträge nach KAG
  9. Antrag: Tempo 30 auf der Liebigstraße
  10. Lemgoer Politik einig gegen Krieg
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