Schulausschusssitzung am 12.09.2024 bzw. Ratssitzung am 16.09.2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion stellt folgende Anfrage:
Anfrage: Evaluation des Schülertickets 2024/25
Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung mittlerweile eine „Evaluation“ der Schülerfahrkarten für das Schuljahr 2024/25 erstellt hat. Diese Evaluation der Schülerfahrkarten soll uns im Schulausschuss bzw. Rat vorgetragen werden und zwar unter folgenden Fragestellungen:
Bestellte Tickets - DeutschlandCard mit Anspruch - DeutschlandCard ohne Anspruch - LemGoCard ohne Anspruch Hier sollen die von der Verwaltung angenommenen Zahlen gegenübergestellt werden den tatsächlich gekauften Tickets. Außerdem sollte eine Aufschlüsselung der Zahlen bzgl. der Schulformen und Jahrgangsstufen erfolgen.
Kosten Was hat der Stadt das Modell „Deutschlandticket mit der Eigenanteilslösung“ gekostet im Vergleich zum SchülerTicketWestfalen, kostenfrei für alle Schüler/innen der weiterführenden Schulen? Welche Kosten wären entstanden, wenn die gesetzliche Regelung der Fahrkostenverordnung NRW gegriffen hätte und nur alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ein Schulwegticket ohne Eigenbeteiligung erhalten hätten.
LemGoCard Beim Antrag auf Ausstellung eines Schülertickets konnten nur die Nicht-anspruchsberechtigten Schüler/innen sich entscheiden zwischen einem DeutschlandTicket und einer LemGoCard, die anspruchsberechtigten Schüler konnten das nicht. Sie hatten nur die Option DeutschlandTicket. Das war ein Fehler! Eltern in den Ortsteilen waren zurecht verärgert.
Deshalb hierzu folgende Frage: Welche finanziellen Auswirkungen für den Lemgoer Haushalt hätte das zusätzliche Angebot der LemGoCard für Anspruchsberechtigte Schüler/innen gehabt? Hier sollen 2 Faktoren berücksichtigt werden: a) 10%, 20 %, 30 % möchten dieses Ticket haben b) LemGoCard für Anspruchsberechtigte kostenfrei bzw. bei 2 Euro Eigenanteil
Wolfgang Sieweke Fraktionsvorsitzender nn nn
Prüfantrag: Leerstehende Immobilien der Stadt - eine Möglichkeit für Pop-up Stores
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Prüfantrag zur Ratssitzung am 16.09.2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Die BfL-Fraktion stellt folgenden Prüfantrag:
Prüfantrag: Leerstehende Immobilien der Stadt - eine Möglichkeit für Pop-up Stores
Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird damit beauftragt zu prüfen, welche Verkaufs- und/oder Ausstellungsflächen der Stadt Lemgo geeignet wären, um als Pop-up Store oder Showroom mietfrei genutzt werden zu können.
Es gibt einige Immobilien in der Stadt, die derzeit aus unterschiedlichen Gründen nicht genutzt werden. Mit diesem Antrag möchten wir Firmen und Organisationen, aber auch Jungunternehmer*innen und Künstler*innen unterstützen und Leerstand in geeigneten Immobilien durch temporäre Zwischennutzung vermeiden.
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Lemgo und Lemgo Marketing sollen das Vorhaben unterstützen und dabei helfen, die jeweilige Idee in Lemgo umzusetzen.
Soweit möglich soll der Bewerbungsprozess digital unterstützt werden, zum Beispiel indem die Immobilie auf einer Webseite der Stadt vorgestellt und mögliche Nutzungen beschrieben werden.
Wir bitten Sie zu prüfen, ob die Idee zunächst für 1 Jahr durch ein Pilotprojekt in einer der leerstehenden Immobilien nach Anmietung seitens der Stadt getestet werden kann.
Begründung Pop-up-Stores sind Geschäfte, die für eine begrenzte Zeit in leerstehenden Ladengeschäften eröffnet werden. Sie bieten eine spannende Möglichkeit für Unternehmen, Produkte zu testen, Markenbekanntheit zu steigern oder spezielle Events durchzuführen. In kleinen Städten wie Lemgo können solche Pop-up-Stores besonders wirkungsvoll sein, um Leben in die Innenstadt zu bringen und lokale Gemeinschaften zu stärken.
Für Jungunternehmer und Startups sind Pop-up-Stores die perfekte Plattform, um die eigenen Produkte auf Zeit zu testen. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn sich der Unternehmer selbst noch unsicher ist, ob sein Konzept greift. Da Pop-up-Stores oftmals fernab großer Einkaufstempel eröffnen, kosten sie kaum Geld. Aber auch Firmen wie IKEA oder Organisationen wie die IHK könnten die Räume für einen kurzen Zeitraum nutzen. Hier einige Beispiele: Pop-up-Store "Mode und Design“ Pop-up-Store "Neueinführung von Produkten“ Pop-up-Store "Abverkauf“ Pop-up-Store "Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Umweltschutz“ Pop-up-Store "Kunst“ Pop-up-Store "Balkonkraftwerke - Innung“ Pop-up-Store "Berufsorientierung - IHK“ Pop-up-Store "Show Room - IKEA“
Durch diese Unterstützung sollen einerseits das Potential von frei verfügbaren Gewerbeflächen im Erdgeschoss genutzt und andererseits das Ausprobieren von Geschäftsmodellen mit neuen Produkten und Dienstleistungen als Prototyp ermöglicht werden.
Insgesamt zielt die Förderung darauf ab, dem Erscheinungsbild der Mittelstraße mit leeren Geschäftslokalen und der sich daraus oft entwickelnden Abwärtsspirale - mit wachsender Anzahl weiterer Langzeitleerstände - entgegenzuwirken und idealerweise einen positiven Trend in Richtung Lebendigkeit und Vitalität dieser Bereiche zu initiieren bzw. zu unterstützen.
Wolfgang Sieweke Fraktionsvorsitzender vv vv
BfL-Änderungsantrag zum Schülerticket
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Betr.: Schülerticket
Änderungsantrag zur Ratssitzung am 06.05.2024
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die BfL-Fraktion stellt für die Beschlussvorlage Drucksache 88/2024 „Beschluss zur Bereitstellung von Schülertickets für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden städtischen Schulen in Lemgo“ folgenden Änderungsantrag:
Beschlussvorschlag 1. Für das Schuljahr 2024/25 erhalten anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß Schülerfahrkosten-verordnung NRW auf Antrag, gegen Zuzahlung eines monatlichen Eigenanteils der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler in Höhe von 7,00 Euro, das Deutschlandticket. Die personenbezogene Ausgabe des Tickets erfolgt auf 12 Monate.
Für das Schuljahr 2024/25 erhalten nicht-anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß Schüler-fahrkostenverordnung NRW auf Antrag, gegen Zuzahlung eines monatlichen Eigenanteils der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler in Höhe von 12,00 Euro, das Deutschlandticket. Optional erhalten nicht-anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß Schülerfahrkostenverordnung NRW auf Antrag, gegen Zuzahlung eines monatlichen Eigenanteils der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler in Höhe von 7,00 Euro, die LemGoCard. Die personenbezogene Ausgabe des Tickets erfolgt auf 12 Monate.
Berechnungen der finanziellen Auswirkungen des BfL-Vorschlages:
Zu 1: Schülerinnen und Schüler mit Anspruch = 1.150 SuS
SuS
Monatliche Kosten in €
Jährliche Kosten in €
Jährlicher Eigenanteil in €
Jährliche Kosten in € abzüglich Eigenanteil
1.093 x 49 €
53.557
642.684
91.812
550.872
Zu 2: Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch = 1.205 SuS
SuS
Monatliche Kosten in €
Jährliche Kosten in €
Jährlicher Eigenanteil in €
Jährliche Kosten in € abzüglich Eigenanteil
362 x 49 €
17.738
212.856
52.128
160.728
362 x 28 €
10.136
121.632
30.408
91.224
481 x 0 €
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550.872 € + 160.728 € + 91.224 = 802.824 €
Wolfgang Sieweke Fraktionsvorsitzender
Begründung
Zum Schülerticket gibt es Insgesamt 9 Varianten – 3 davon stehen heute zur Auswahl.
Vorschlag von SPD und den Grünen „WestfalenTicket ohne Eigenbeteiligung“ - wie in den letzten 2 Jahren - ist von der Sache her prinzipiell gut: Für die Schüler/innen, die Eltern und die Lehrer/innen. Wer im Schulausschuss war, kann das so sehen. Aber: Nicht immer ist machbar, was wünschenswert wäre. Die finanzielle Haushaltslage der Stadt hat sich gegenüber 2022 stark verändert. Und zwar gravierend - in die negative Richtung. Deshalb halten auch wir als BfL eine Eigenbeteiligung für notwendig. Bei der Eigenbeteiligung ist jetzt allerdings die Frage: In welchem Ausmaß? Deshalb komme ich jetzt zum Verwaltungsvorschlag bzw. BfL-Vorschlag: Im Gegensatz zum Vorschlag der Verwaltung, die für das DeutschlandTicket nicht-berechtigten Schüler/innen eine Eigenbeteiligung von 20 €/Monat einfordern halten wir 12 € für angemessen und bezahlbar. Insofern ist unsere Variante ein Kompromissvorschlag, in dem die Stadt noch immer soziale Verantwortung übernimmt und sich das auch einiges kosten lässt.: Anspruchsberechtigte Schüler/innen DeutschlandTicket 7 € Nicht-anspruchsberechtigte Schüler/innen DeutschlandTicket 12 € und die LemGoCard 7 € - bei 60%iger Nutzerquote (30%/30%)
Die finanziellen Auswirkungen habe ich in der Anlage aufgeführt WestfalenTicket ohne Eigenbeteiligung: 1,3 Mio. € Verwaltungsvorschlag: 730.000 € BfL-Vorschlag: 800.000 €
1. Wir wollen unseren städtischen Haushalt nicht übermäßig belasten. 2. Wir wollen die Nachhaltigkeit und Effizienz des öffentlichen Verkehrssystems verbessern. 3. Wir wollen sicherstellen, dass die Kosten fair aufgeteilt werden. 4. Wir wollen das DeutschlandTicket für unsere Lemgoer Schüler/innen im Stadtbereich erschwinglicher machen. Ergebnis der Abstimmung Unserem Kompromissantrag wurde mehrheitlich zugestimmt. mm mm
Betr.: Schulbauplanung für die städtischen Grundschulen Lemgo-West, Kirchheide
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Rat am 11.03.2024
Antrag der Fraktionen BfL, SPD, Bündnis 90/Die Grünen Grundschulplanung Lemgo-West und Kirchheide Durchführung von zwei Planungswettbewerben
Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt die Durchführung eines Architektenwettbewerbes für die Schulbauten der Grundschulen Lemgo-West und Kirchheide. Dieser Wettbewerb soll sowohl für die Variante Neubau als auch für die Variante Umbau im Bestand mit Erweiterung und Sanierung durchgeführt werden. Eine Festlegung auf eine der beiden Varianten wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen. Sollten Neubaugrundstücke im unmittelbaren Umfeld der bestehenden Standorte zur Verfügung stehen, ist auch ein solches Szenario zu berücksichtigen. Zur Umsetzung für den Planungswettbewerb ist zügig ein Arbeitskreis aus Verwaltung, Schulen und Politik zusammenzustellen, um die Wettbewerbsaufgabe zu definieren. Außerdem wird die Unterstützung einer externen Verfahrensbetreuung ausgeschrieben und beauftragt.
Ergänzend hierzu das Statement des BfL-Vorsitzenden Wolfgang Sieweke Was wollen wir als BfL - was wollen wir nicht? Wir wollen nicht die Variante Anbau ohne echten Umbau im Bestand. Wir wollen auch nicht mehr unbedingt 2 Neubauten Nach dem überzeugenden Fachvortrag der Architektin Frau Dern im GBA am 19.02., in dem sie zum Thema Wettbewerbsverfahren Varianten sowohl für Umbauten im Bestand als auch für einen Neubau fachkompetent vorgestellt hat, wollen wir einen Planungswettbewerb. Einen offenen Planungswettbewerb mit der ganzen Palette Neubau, Umbau, Erweiterung, Sanierung. Am Ende soll der Architekt den Wettbewerb gewinnen, der uns einen Plan vorstellt, der die beiden wichtigsten Komponenten Funktionalität (insbesondere die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes) und die Wirtschaftlichkeit ausgewogen und bestmöglich berücksichtigt hat!!! cc vv
Elektrifizierung des Lemgoer Stadtbusses
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Rat am 19.02.2024 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt, die Stadtwerke zu beauftragen, den Stadtbusbetrieb im laufenden Verkehrsvertrag mit dem Betreiber SLG Stadtbus Lemgo GmbH (mit seinen Gesellschaftern zu je 50 % - Karl Köhne Omnibusbetriebe GmbH und Omnibusbetrieb Linke Lemgo GmbH) im Rahmen der durch die SLG Stadtbus Lemgo GmbH beantragten und von der Förderstelle bewilligten Mittel für die Fahrzeugbeschaffung und Ladeinfrastruktur zum 01.01.2026 auf E-Busbetrieb für 14 Busse umzustellen.
Hierzu das Statement des BfL-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Sieweke Es gibt viele Gründe für eine Elektrifizierung des Lemgoer Stadtbusses
4,1 Mio. € Förderung gibt es jetzt – danach wahrscheinlich nie wieder.
So ziemlich alle Kommunen/Städte um uns herum stellen ebenfalls auf E-Busse um, als notwendige Maßnahme für einen klimafreundlichen CO2-freien Stadtbusverkehr.
Die Umstellung auf E-Busse im Jahr 2026 ist genau der richtige Zeitpunkt. Die Batterien sind mittlerweile auf dem technischen Stand, dass Ausfälle der E-Busse sehr unwahrscheinlich sind.
Zusammengefasst bedeutet das für uns als BfL: Wenn nicht jetzt, wann dann?!
Der Beschlussvorschlag wurde angenommen. Gegenstimmen gab es nur von FDP und AFD. nn nn
Rat am 19.02.2023 Interkommunale Zusammenarbeit Forstwesen: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Lemgo und Bad Salzuflen
Beschlussvorschlag 1. Der Rat stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Alten Hansestadt Lemgo und der Stadt Bad Salzuflen über die Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Landesforstgesetz NRW („Interkommunale Stadtforsten“) zu.
Aufgrund eines Ergänzungsantrages der BfL wurde der Beschlussvorschlag um folgende Punkte ergänzt: a) Es wird kein Neubau für die IKZ Forst errichtet. Kosten für jegliche Räumlichkeiten werden nicht gegenseitig gesondert in Rechnung gestellt. b) Bei kostenpflichtiger Inanspruchnahme von Maschinen und Geräten ist die Wirtschaftlichkeit zu prüfen und mit privatwirtschaftlichen Preisen zu vergleichen. c) Das Einvernehmen vor der Beschaffung von Sachmitteln für die IKZ ab einem Auftragswert von 25.000 € wird durch den Kämmerer hergestellt. d) Auch weiterhin werden externe Unternehmer eine bedeutende Säule bei den Arbeiten im Forst darstellen.
Einstimmiger Beschluss bei 0 Enthaltung(en) ,, ,,
Baumaßnahme Lagesche Straße
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Die Bürger für Lemgo (BfL) stellen fest: Baumaßnahme Lagesche Straße Die Anlieger werden nicht an den Kosten beteiligt!
Am 03.01.2024 berichtete die LZ über den Umbau der Lageschen Straße und stellte fest, dass sich die Anlieger an den Kosten der Baumaßnahme beteiligen müssten. Richtig ist, dass die Finanzplanung der Stadt Lemgo KAG-Beiträge in Höhe von 360.000 € beinhaltet. Richtig ist aber auch, dass das NRW-Landeskabinett am 17. Oktober 2023 den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet und dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeleitet hat. Als Bürger für Lemgo (BfL) haben wir 2018 mit dazu beigetragen, dass durch Unterschriftensammlungen auf der Mittelstraße die „Volksinitiative zur Abschaffung der Anliegerbeiträge“ die erfolgreichste in der NRW Landesgeschichte war. 2020 hatte dann die Landesregierung von NRW ein Förderprogramm geschaffen, dass die Beiträge der Anwohner zu 100% übernahm. Über den vom Straßenbau betroffenen Anwohnern schwebte jedoch immer die Ungewissheit, ob das Land die Förderung nicht eines Tages aus Geldmangel kürzt oder auslaufen lässt. Mit dem Gesetzentwurf des letzten Jahres hat diese Unsicherheit nun zum Glück ein Ende. Als BfL gehen wir fest davon aus, dass der Gesetzentwurf letztendlich Anfang diesen Jahres auch beschlossen wird und somit zukünftig die Kommunen keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben dürfen. Diese bisher vom Anlieger zu zahlenden KAG-Beiträge werden dann vom Land NRW übernommen. Somit werden die Anlieger der Lageschen Straße nicht an den Kosten der „Baumaßnahme Lagesche Straße“ beteiligt werden können. n nn