Lemgos Bürger standen Schlange

Im wahrsten Sinne des Wortes aus den Händen gerissen wurden am Samstag, 09. April die Unterschriftenlisten der BfL gegen Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen.
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Innerhalb von weniger als drei Stunden hatten mehr als 600 besorgte Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift demonstriert, dass die Landesregierung hier ein Gesetz (Landeswassergesetz § 61 a) gegen den Bürgerwillen durchsetzen will.
Im Laufe der Woche werden die Bürger für Lemgo weitere Unterschriften sammeln und diese mit einer Petition dem Landtag übergeben. Am Dienstag, 12. April können weiter Unterschriften während der Öffnungszeit von 16.00-17.30 Uhr im BfL-Büro, Rampendahl 17 geleistet werden.

Dichtheitsprüfung gem. § 61a Landeswassergesetz

in der Stadt Lemgo und in NRW!

 

 

 

Gesetzliche Fakten zur Dichtheitsprüfung!

 

Einfach ausgedrückt:

Auslaufendes Schmutzwasser soll nicht ins Grundwasser gelangen,

um dieses nicht zu verschmutzen. Eindringendes Grundwasser soll nicht ins Schmutzwasser gelangen, um die städtischen Kläranlagen nicht unnötig zu beanspruchen und somit Kosten zu verursachen.

 

Fristen:

Ÿ         Leitungsnetz in Wasserschutzgebieten      bis 31.12.2013

Ÿ         Bestehende Leitungsprüfung                       bis 31.12.2015 (2023)

Ÿ         danach spätestens alle 20 Jahre                                

 

Kosten:

Ÿ         Dichtheitsprüfung zwischen                         ca. 400,- bis 1.100,- EUR

Ÿ         Reparatur pro lfd. Meter                    ca. 1.000,- EUR

Ÿ         weitere Dichtheitsprüfung wieder     ca. 400,- bis 1.100,- EUR

 

Die Bürger für Lemgo (BfL) sind gegen die Durchführung

der Dichtheitsprüfung weil…

 

Ÿ         es keine bundeseinheitliche Regelung gibt

Ÿ         die Folgekosten für den Hausbesitzer nicht absehbar sind

Ÿ         die Gefahr von Folgeschäden durch die Dichtheitsprüfung nicht absehbar sind

Ÿ         die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen nicht gegeben ist

Ÿ         auch öffentliche Leitungen geprüft werden müssen -           STAAT vor PRIVAT

Infostand und Unterschriftenaktion am Samstag, den 09. April 2011 auf der Mittelstrasse

Nachdem die Bürger für Lemgo im Rat der Alten Hansestadt erfolgreich die Vertagung des Beschlussverfahrens über eine Satzung zur Dichtheitsprüfung durchgesetzt haben, besteht kein Grund, das Thema ruhen zu lassen. Die Vorschriften des Paragraphen 61 a Landeswassergesetz sind noch nicht geändert worden, sie sind nach wie vor Rechtsgrundlage für Dichtheitsprüfungen und verursachen enorme Kosten für die Hausbesitzer, auch in Lemgo. Diese Kosten können sich in ungünstigen Fällen auf über 10 000 EUR summieren.

Besonders ärgerlich ist, dass in fast allen anderen Bundesländern die Bürger davon unbehelligt bleiben. Grund genug für die Bürger für Lemgo, über eine Petition den Landtag NRW aufzufordern, die Aussetzung bzw. die Überarbeitung der derzeitigen Rechtslage anzuordnen.
Für den Fall, dass das Gesetz dennoch zur Anwendung kommt, soll der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass die Umsetzung bürgerfreundlich und kostengünstiger erfolgt. Andere Kommunen in NRW haben es vorgemacht und auch aus Lippe werden klare Ansagen an die Landtagsabgeordneten erfolgen.
Die Bürger für Lemgo starten am Samstag, 09. April vormittags auf der Mittelstraße eine Unterschriftenaktion, denn nur ein starkes Signal aus vielen Städten und Gemeinden wird in Düsseldorf gehört. Außerdem werden sie am Info-Stand an der Sparkasse umfassend über das Thema informieren und mit den Bürger/innen diskutieren.

Unterschriftenliste

Durch meine Unterschrift fordere ich den Landtag NRW auf, die Aussetzung bzw. Überarbeitung der derzeitigen Rechtslage zur Dichtheitsprüfung gemäß § 61 a Landeswassergesetz anzuordnen. Sollte dieses Gesetz dennoch zur Anwendung kommen, erwarte ich eine bürgerfreundliche und kostengünstige Umsetzung.

 

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