HFA am 23.10.2023: Beschlussvorschlag der Verwaltung
Die unten aufgeführte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Alten Hansestadt Lemgo (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.
Grundsteuer
Gewerbe-
A
B
steuer
Derzeitige Hebesätze der Alten Hansestadt Lemgo in 2023
253 v. H
480 v. H
435 v. H
Hebesätze gem. Gemeindefinanzierungsgesetz 2024
259 v. H.
501 v. H.
416 v. H.
Durchschnittliche Hebesätze der 4 größten lippischen Städte
285 v. H.
542 v. H.
443 v. H.
Durchschnittliche Hebesätze in Lippe =
von der Verwaltung vorgeschlagene Hebesätze für Lemgo in 2024
276 v. H.
542 v. H.
446 v. H.
Sichtweise der BfL zu den geplanten Steuererhöhungen Als BfL können und werden wir den im Beschlussvorschlag aufgeführten Erhöhungen der Grundsteuern A und B bzw. der Gewerbesteuern definitiv so nicht zustimmen. Es muss Alternativen geben.
Grundsteuer B Die zukünftige Haushaltssituation sieht laut Prognose unseres Beigeordneten Herrn Limpke schlecht aus, sehr schlecht. Dafür gibt es viele Gründe, die allen bekannt sind. Deshalb muss der Hebesatz für die Grundsteuern, die in unserer Stadt seit 2016 die niedrigsten in Lippe sind und seitdem nicht mehr erhöht wurden, angehoben werden. Aber nicht für 2024 um 13% von 480 Prozentpunkten auf 542 Punkte. Die Realsteuerhebesätze können für ein Kalenderjahr oder mehrere Kalenderjahre festgesetzt werden. Angesichts der aktuell hohen Inflation und der damit einhergehenden deutlichen Kostensteigerung in allen Lebensbereichen halten wir es im Sinne der Lemgoer Bürgerinnen und Bürger für angebracht, in dieser Zeit der wirtschaftlichen Unsicherheit, die Grundsteuer B erstens moderat und zweitens in 2 Schritten zu erhöhen. Für das Jahr 2024 schlagen wir eine Erhöhung von 480 auf 501 Punkte vor (das wäre der fiktive Hebesatz gem. GFG 2024), 2025 dann auf 522 Punkte. Für den nächsten HFA am 20.11.23 werden wir dazu auch den entsprechenden Änderungsantrag vorlegen.
Gewerbesteuer Für die Erhöhung der Gewerbesteuer, die ebenfalls in 2 Schritten vollzogen werden sollte, werden wir einen ähnlichen Änderungsantrag stellen.
Beschluss vom HFA (Haupt und Finanz Ausschuss) am 04.12.2023: Die Grundsteuer B wird von 480 auf 525 Punkte erhöht.
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Betr.: Schulbauplanung für die städtischen Grundschulen Lemgo-West, Kirchheide und am Schloss
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Schulausschuss am 30.11.2023
TOP 2: Anfragen
Sehr geehrter Herr Kremming,sehr geehrte Damen und Herren
Anfrage: Betr.: Schulbauplanung für die städtischen Grundschulen Lemgo-West, Kirchheide und am Schloss
Fragen: 1. Ist es richtig, dass alle Baumaßnahmen im OGS-Bereich bis zum 31. Dezember 2027 vollständig abgeschlossen sein müssen, um dann alle geförderten Maßnahmen bis zum 30.Juni 2028 gegenüber dem Bund abrechnen zu können?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die aktuelle Qualität der Bausubstanz der 3 Grundschulen?
3. Wann ist mit einem späteren Umbau + Sanierung im Bestand zu rechnen, wenn man sich für die OGS-Erweiterung mit oder ohne Fachräume (Szenario A oder B) entscheiden würde?
4. Würde sich mit diesen Baumaßnahmen lediglich die Bausubstanz verbessern oder sind bei diesem Umbau auch Ergänzungen im Raumprogramm eingeplant, die Funktionalität des OGS-Bereiches entscheidend verbessern würde (s. Punkt Ergänzung)?
5. Ist es richtig, dass Sanierungsaufwendungen, auch energetische Sanierungen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz und nicht dem Zweck der Schaffung oder des Erhalts von OGS-Plätzen dienen nicht förderfähig sind?
6. Sind die vom Beigeordneten Herrn Limpke im letzten Schulausschuss genannten in Aussicht gestellten 1,2 Mio. Euro der Höchstbetrag an Fördersumme für das zusätzliche Raumerfordernis aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag?
Gibt es die Möglichkeit durch Förderanträge noch weitere Mittel – z.B. für die Variante C (Umbau + Sanierung + Erweiterung) bzw. Variante D (Neubau) – zu beantragen?
7. Nach den Allgemeinen Planungshinweisen zur Modernisierung von Altbauschulen sollen die Toiletten über die Geschosse verteilt sein. In den Varianten C und D sehen das die Pläne auch so vor. Im Plan „Neubau“ sind sogar 6 WC-Anlagen geplant, im Erdgeschoß 3 und im Obergeschoß ebenfalls 3. In den Varianten A + B ist nur ein Toiletten-Trakt geplant. Ist dies nicht aus Gründen des Kinderschutzes (Kinder können nicht beaufsichtigt werden) ein bedeutsames Risiko für die Sicherheit der Kinder und deshalb mit einem umfassenden Kinderschutzkonzept nicht vereinbar.
Wie gedenkt die Stadt Lemgo ihres Schutzauftrages nachzukommen?
Ergänzung: Bewertungsmatrix in Gewichtung Funktionalität
Variante A OGS Erweiterung
Variante B OGS Erweiterung+ Fachräume
Variante C Umbau+ Sanierung+ Erweiterung
Variante D Neubau
Nachweis des Raumprogrammes
15
45
60
75
Umsetzung des pädagogischen Konzeptes
20
20
50
50
Erfüllung der funktionalen Anforderungen
10
10
30
50
Wolfgang Sieweke Max-Henry Brehmeier
Fraktionsvorsitzender Ausschussmitglied
Alle Fragen inklusive der Antworten finden Sie hier. vv bb
Campingplatz Lemgo
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GBA (Gemeinsamer Betriebsausschuss) am 24.10.2023
Beschlussvorschlag der Verwaltung
Der Gemeinsame Betriebsausschuss beschließt für die Investitionsmaßnahme Campingplatz eine von den 4 unten aufgeführten Varianten (die ausgewählte Variante wird nach der Beschlussfassung ergänzt.) Variante 1: Die Baumaßnahme Campingplatz wird wie geplant vollumfänglich durchgeführt. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.350.000 € (netto) werden im Wirtschaftsplan 2023 bzw. 2024 der Gebäudewirtschaft Lemgo (GWL) bereitgestellt. Variante 2.1: Anstelle des Campingplatzes wird im vorderen Teil des Campingplatzgeländes ein Wohnmobilhafen ohne Strom- und Wasserversorgung errichtet. Den potentiellen Pächtern werden ihre bisherigen Aufwendungen/Kosten erstattet. Variante 2.2: Anstelle des Campingplatzes wird im vorderen Teil ein Wohnmobilhafen mit Strom- und Wasserversorgung errichtet. Den potentiellen Pächtern werden ihre bisherigen Aufwendungen/Kosten erstattet. Variante 3: Ein Campingplatz bzw. Wohnmobilhafen wird nicht realisiert. Es erfolgt ein weiterer Rückbau einschließlich Abrisses des Tankstellengebäudes und des kleinen Sanitärgebäudes. Den potentiellen Pächtern werden ihre bisherigen Aufwendungen/Kosten erstattet.
Einstimmiger Beschluss für Variante 1
Stellungnahme der BfL Der Stellenwert des Campingplatzes ist enorm wichtig. Herr Jäger hat Recht, wenn er sagt: „Der Campingplatz gehört zum touristischen Angebot unserer Stadt unbedingt dazu. Er ist, wenn man so will, unser größtes Hotel“.
Variante 3 war für uns indiskutabel. Variante 2.1. ebenso. Es muss eine Anlage gebaut werden, die den heutigen Ansprüchen eines Wohnmobilisten entspricht. Ein Wohnmobilhafen ohne Versorgungsanschlüsse erfüllt diese Vorgaben jedenfalls nicht. Also blieben nur die beiden Varianten 2.2. und 3.
Wir haben uns in der BfL gefragt, „Welche Stadt hat einen Campingplatz so nah zur Innenstadt und direkt neben dem Freizeitbad Eau-Le“ und sind deshalb zum Ergebnis gekommen, für die Variante 1 „Baumaßnahme wie geplant“ zu stimmen. Auch weil wir davon überzeugt sind, dass sich diese Investitionsmaßnahme zeitnah amortisieren wird. mm mm
Ausbau der Solarenergie im historischen Stadtkern
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Gemeinsamer Antrag von: BfL - Die Grünen - SPD - esL
Antrag an den Stadtentwicklungsausschuss vom 20.Juni 2023
Die Alte Hansestadt erleichtert den Ausbau der Solarenergie im historischen Stadtkern. Im Bereich der Gestaltungssatzung und des Denkmalschutzes werden folgende Punkte umgesetzt:
1. Im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Alten Hansestadt Lemgo vom 07.05.2008 wird die Formulierung des § 5 (4) Satz 3 geändert: Der Grundsatz zur Einhaltung eines Abstandes von mindestens 90 cm vom First, von der Traufe und von den Ortgängen wird ersatzlos aufgehoben.
2. Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden werden weitestgehend ermöglicht: Für Anlagen, welche der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde nach § 9 Denkmalschutz Gesetz NRW vom 13.04.2022 bedürfen, ist der Erlass der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, vom 08.11.2022 "Entscheidungsrichtlinien für Solaranlagen auf Denkmälern" anzuwenden.
Begründung:
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss zügig vorangehen. Das gilt nicht nur aufgrund des Lemgoer Klimaschutzkonzeptes, sondern auch aufgrund der alarmierenden Zahlen des aktuellen IPCC-Berichts. Deshalb muss auch Lemgo konsequent die Nutzung der Solarenergie auf Dächern fördern – außerhalb und auch innerhalb des historischen Stadtkerns. Dabei sollten Antragsteller*innen auf neue Entwicklungen (z.B. rote Module) hingewiesen werden.
Für den Denkmalschutz gelten seit dem Erlass vom 8.11.22 Vorgaben zur Ermöglichung von Klimaschutzmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden. Unter anderem sind „Solaranlagen, die nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, in der Regel zu erlauben“; „Solaranlagen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind, sind regelmäßig dann zu erlauben, wenn sie reversibel sind, nur minimal in die Substanz eingreifen und mit dem Erscheinungsbild des Denkmals denkmalfachlich vereinbar sind und damit nur geringfügig in das Erscheinungsbild eingreifen“ (DSchG Nordrhein-Westfalen; Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern).
Gez.
Wolfgang Sieweke Dr. Burkhard Pohl Alexander Baer Udo Golabeck BfL Die Grünen SPD esL nn nn
Abbindung der Campusallee im Osten – Straßenplanung 2023
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Planung der Verwaltung: Im Osten - im Kreuzungsbereich der Campusallee mit der Bunsenstraße - soll imZuge der Baumaßnahme die Abbindung der Straße durch zwei Pollerreihen erfolgen.
Stellungnahme der BfL zu dieser Maßnahme, vorgetragen im Verkehrsausschuss am 28.11.2022 durch unseren Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Sieweke:
Was hat vor 6 Jahren Herr Berghahn von der SPD gesagt: „Die Bunsenstraße ist das Einfahrttor zum Campus“. Äußerungen von Herrn Austermann (CDU) und Herrn Baier damals gingen in die gleiche Richtung: „Eine der wichtigsten Infrastrukturmaßnahmen“ bzw. „Bunsenstraße = Entlastung der Liebigstraße“
Nun ist durch eine Abbindung im Osten der Campusallee geplant, dass das Einfahrttor zum Campus gesperrt wird. Alle Parkplatzbenutzer des südlichen Hochschulgebietes, die von der Bunsenstraße als Haupterschließungsstraße kommen, müssen nun vollständig um die Hochschule herumfahren, also die Liebigstraße Richtung Westen fahren, um dann vom Westen her in die Campusallee einzubiegen. Gegebenenfalls, bei erfolgloser Parkplatzsuche, müssen sie den gleichen Weg noch mal zurückfahren.
Das wollen wir als BfL nicht! Das kann niemand wollen, für den das Verhindern von vermeidbarer Belastung von CO2 bzw. unnötigem Verkehr wichtig ist. Insofern war für uns naheliegend, den Vorschlag der „Mittigen Abbindung“ ins Gespräch zu bringen. Alternativ sollte auf eine Abbindung vollständig verzichtet werden.
Wir wollen, dass man von beiden Seiten, also sowohl vom Westen als auch vom Osten, in die Campusallee – für die das Prinzip des "Verkehrsberuhigten Bereiches" gelten soll - reinfahren und auch wieder rausfahren kann!
Verkehrsausschuss am 22.03.2023:
BfL-Vorschlag: Die Campusallee soll zumindest für eine befristete Probezeit offen bleiben. Von CDU und SPD abgelehnt! vvvv Entschieden wurde: Die Campusallee wird verkehrsberuhigt und im Osten für den Durchgangsverkehr gesperrt. Nach einem Jahr soll überprüft werden, wie es läuft!
Zufrieden sind wir als BfL mit dieser Entscheidung nicht.
Aber sie ist immer noch besser als der Verwaltungsvorschlag: Der Verkehrsausschuss beschließt die Abbindung der Campusallee am Ostboulevard - und zwar endgültig! nn j
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Haushaltsrede 2023
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1. Haushalt und Finanzen Das Ergebnis Im Haushalt 2021 ergab ein Plus von 5,4 Mio. Euro. Die aktuelle Prognose im Haushalt 2022 lautet plus 3,5 Mio. Im Haushaltsentwurf 2023 rechnet unser Kämmerer Herr Limpke nun mit 4,5 Millionen Euro Schulden. Eigentlich sind es sogar 8,4 Mio. Diesmal glaube auch ich – zum ersten Mal - , dass unser Haushalt 2023 nicht ausgeglichen werden kann, obwohl sich unsere Steuereinnahmen und auch die Zuwendungen nicht verschlechtert haben.
Es gibt einfach immer mehr Krisen und Veränderungen, die wir nicht beeinflussen können. ........................................................
Die komplette Haushaltsrede für 2023 kann hier nachgelesen werden. ccc ccc
Haushalt 2023 „Sickermulden“
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Haushalt 2023 Lemgo, 12.11.2022
„Sickermulden“
Die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.
Beschlussvorschlag:
In der Stadt Lemgo und den Ortsteilen sollen Sickermulden naturnah geplant und gestaltet werden. Bei Neubau von Quartieren oder Umgestaltungsmaßnahmen soll die Versickerung von Regenwasser oder die Regenwasserrückhaltung in naturnaher und insektenfreundlicher Bauweise erfolgen, sofern möglich. Im Rahmen der Beschlüsse zu den Baumaßnahmen soll die Konzeption transparent dargestellt, sowie z.B. Gründe für andere Entwässerungsvarianten erläutert werden.
Begründung:
Sickermulden dienen der Entlastung der Kanalsysteme. Oberflächenwasser kann von Straßen oder Parkplätzen wieder dem Grundwasser zugeführt werden, anstatt oberflächlich in den Kanal abzufließen. Bei der Gestaltung gibt es allerdings mehr Möglichkeiten als Einheitsgrün mit Rasen.
Stattdessen können mit Wieseneinsaaten oder Staudenpflanzungen wertvolle Flächen für den Arten- und Naturschutz geschaffen werden. Hummeln, Bienen und Schmetterlinge brauchen Blüten, um sich zu ernähren. In der Kulturlandschaft werden solche Nahrungsquellen leider immer seltener. Außerdem haben die so gestalteten Sickermulden einen wesentlich stärkeren Kühleffekt als Rasenflächen. Ein nicht ganz unwichtiger Nebeneffekt.schaffen werden. Hummeln, Bienen und Schmetterlinge brauchen Blüten, um sich zu ernähren. In der Kulturlandschaft werden solche Nahrungsquellen leider immer seltener. Außerdem haben die so gestalteten Sickermulden einen wesentlich stärkeren Kühleffekt als Rasenflächen. Ein nicht ganz unwichtiger Nebeneffekt.