Rat am 19.02.2023 Interkommunale Zusammenarbeit Forstwesen: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Lemgo und Bad Salzuflen
Beschlussvorschlag 1. Der Rat stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Alten Hansestadt Lemgo und der Stadt Bad Salzuflen über die Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Landesforstgesetz NRW („Interkommunale Stadtforsten“) zu.
Aufgrund eines Ergänzungsantrages der BfL wurde der Beschlussvorschlag um folgende Punkte ergänzt: a) Es wird kein Neubau für die IKZ Forst errichtet. Kosten für jegliche Räumlichkeiten werden nicht gegenseitig gesondert in Rechnung gestellt. b) Bei kostenpflichtiger Inanspruchnahme von Maschinen und Geräten ist die Wirtschaftlichkeit zu prüfen und mit privatwirtschaftlichen Preisen zu vergleichen. c) Das Einvernehmen vor der Beschaffung von Sachmitteln für die IKZ ab einem Auftragswert von 25.000 € wird durch den Kämmerer hergestellt. d) Auch weiterhin werden externe Unternehmer eine bedeutende Säule bei den Arbeiten im Forst darstellen.
Einstimmiger Beschluss bei 0 Enthaltung(en) ,, ,,
Baumaßnahme Lagesche Straße
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Die Bürger für Lemgo (BfL) stellen fest: Baumaßnahme Lagesche Straße Die Anlieger werden nicht an den Kosten beteiligt!
Am 03.01.2024 berichtete die LZ über den Umbau der Lageschen Straße und stellte fest, dass sich die Anlieger an den Kosten der Baumaßnahme beteiligen müssten. Richtig ist, dass die Finanzplanung der Stadt Lemgo KAG-Beiträge in Höhe von 360.000 € beinhaltet. Richtig ist aber auch, dass das NRW-Landeskabinett am 17. Oktober 2023 den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet und dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeleitet hat. Als Bürger für Lemgo (BfL) haben wir 2018 mit dazu beigetragen, dass durch Unterschriftensammlungen auf der Mittelstraße die „Volksinitiative zur Abschaffung der Anliegerbeiträge“ die erfolgreichste in der NRW Landesgeschichte war. 2020 hatte dann die Landesregierung von NRW ein Förderprogramm geschaffen, dass die Beiträge der Anwohner zu 100% übernahm. Über den vom Straßenbau betroffenen Anwohnern schwebte jedoch immer die Ungewissheit, ob das Land die Förderung nicht eines Tages aus Geldmangel kürzt oder auslaufen lässt. Mit dem Gesetzentwurf des letzten Jahres hat diese Unsicherheit nun zum Glück ein Ende. Als BfL gehen wir fest davon aus, dass der Gesetzentwurf letztendlich Anfang diesen Jahres auch beschlossen wird und somit zukünftig die Kommunen keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben dürfen. Diese bisher vom Anlieger zu zahlenden KAG-Beiträge werden dann vom Land NRW übernommen. Somit werden die Anlieger der Lageschen Straße nicht an den Kosten der „Baumaßnahme Lagesche Straße“ beteiligt werden können. n nn
Haushaltsrede 2023/24
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Rat am 11.12.2023
Ich denke, Sie sind heute ein wenig überrascht, wenn ich meine Haushaltsrede mit der Frage beginne: „Ist die Stadt Lemgo im Krisenmodus?“
Denn in meinen bisherigen Haushaltsreden habe ich des Öfteren vom „Licht am Ende des Tunnels“ gesprochen. 2018 habe ich festgestellt: “Ein berechenbarer und verlässlicher Haushaltsplan ist gekennzeichnet durch dauerhaften Haushaltsausgleich, nachhaltigen Schuldenabbau und gezielte Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.“ Und nun stelle ich die Frage: Ist das zu Recht wahrgenommene Licht am Ende des Tunnels schon wieder erloschen?
In der mittelfristigen Finanzplanung beschäftigen uns nicht nur die angesammelten Kosten der Corona-Pandemie, die den städtischen Haushalt ab 2025 über jährliche Abschreibungen zusätzlich belasten werden. Sondern weitere Belastungen durch die aktuellen Krisen, geringerer Schlüsselzuweisungen, höherer Kreisumlage, gestiegener Personalkosten sowie der zukünftig erforderlichen Investitionstätigkeit kommen da noch oben drauf. So hat insbesondere die mittelfristige Finanzplanung schon was von einem Blick in die Kristallkugel. Unser Kämmerer Herr Limpke ist da nicht zu beneiden. Er kommt jedenfalls für die nächsten 4 Jahre auf einen Fehlbetrag in Höhe von 10 Mio. €/Jahr.
Für die letzten 4 Jahre hatte unser Beigeordneter ein Minus von 8,6 Mio. € prognostiziert. Die echten Jahresergebnisse ergaben aber ein Plus von insgesamt ca. 30 Mio. €. Insofern glaube ich nicht, dass dieses Horror-Szenario – Minus 40 Mio. € für die geplanten Jahresergebnisse 2024 -2027 - eintreffen wird. Trotzdem ist bei dem aktuellen HH-Plan 2024 und Folgejahre die Gefahr eines Haushaltes mit Fehlbeträgen im Ergebnis und somit negativen Auswirkungen für die Ausgleichsrücklage realer geworden.
Deshalb muss die Frage gestellt werden: Was ist zu tun? ..........................................................
die BfL-Fraktion im Rat der Alten Hansestadt Lemgo stellt folgenden Antrag.
Beschlussvorschlag:
Auf die Maßnahme „Bega-Balkon“ im Auen Park Lemgo wird verzichtet.
Begründung:
Der Rat hat am 04.10.2021 die Ergänzung zum integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) um die Maßnahme „Bega-Balkon“ im Auen Park Lemgo beschlossen. Für diese Maßnahme war ein Investitionsaufwand von 395.000 € vorgesehen. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass diese Summe bei weitem nicht ausreicht. Im Haushalt 2024 sind dafür jetzt 665.000 € (428.300 € Belastung Stadt Lemgo und 236.700 € Beteiligung Dritter) veranschlagt. Angesichts der aktuellen katastrophalen Haushalts-prognosen unseres Kämmerers Herrn Limpke für die kommenden 4 Jahre sollte man besser auf dieses „Nice to have“ Projekt Bega-Balkon verzichten.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Sieweke
Fraktionsvorsitzender
Einstimmiger Beschluss vom HFA (Haupt- und Finanzausschuss) am 04.12.2023:
Die Umsetzung des Bega-Balkons wird nicht länger als „Balkonausführung“ verfolgt.
nn nn
Steuererhöhungen in 2024
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HFA am 23.10.2023: Beschlussvorschlag der Verwaltung
Die unten aufgeführte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Alten Hansestadt Lemgo (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.
Grundsteuer
Gewerbe-
A
B
steuer
Derzeitige Hebesätze der Alten Hansestadt Lemgo in 2023
253 v. H
480 v. H
435 v. H
Hebesätze gem. Gemeindefinanzierungsgesetz 2024
259 v. H.
501 v. H.
416 v. H.
Durchschnittliche Hebesätze der 4 größten lippischen Städte
285 v. H.
542 v. H.
443 v. H.
Durchschnittliche Hebesätze in Lippe =
von der Verwaltung vorgeschlagene Hebesätze für Lemgo in 2024
276 v. H.
542 v. H.
446 v. H.
Sichtweise der BfL zu den geplanten Steuererhöhungen Als BfL können und werden wir den im Beschlussvorschlag aufgeführten Erhöhungen der Grundsteuern A und B bzw. der Gewerbesteuern definitiv so nicht zustimmen. Es muss Alternativen geben.
Grundsteuer B Die zukünftige Haushaltssituation sieht laut Prognose unseres Beigeordneten Herrn Limpke schlecht aus, sehr schlecht. Dafür gibt es viele Gründe, die allen bekannt sind. Deshalb muss der Hebesatz für die Grundsteuern, die in unserer Stadt seit 2016 die niedrigsten in Lippe sind und seitdem nicht mehr erhöht wurden, angehoben werden. Aber nicht für 2024 um 13% von 480 Prozentpunkten auf 542 Punkte. Die Realsteuerhebesätze können für ein Kalenderjahr oder mehrere Kalenderjahre festgesetzt werden. Angesichts der aktuell hohen Inflation und der damit einhergehenden deutlichen Kostensteigerung in allen Lebensbereichen halten wir es im Sinne der Lemgoer Bürgerinnen und Bürger für angebracht, in dieser Zeit der wirtschaftlichen Unsicherheit, die Grundsteuer B erstens moderat und zweitens in 2 Schritten zu erhöhen. Für das Jahr 2024 schlagen wir eine Erhöhung von 480 auf 501 Punkte vor (das wäre der fiktive Hebesatz gem. GFG 2024), 2025 dann auf 522 Punkte. Für den nächsten HFA am 20.11.23 werden wir dazu auch den entsprechenden Änderungsantrag vorlegen.
Gewerbesteuer Für die Erhöhung der Gewerbesteuer, die ebenfalls in 2 Schritten vollzogen werden sollte, werden wir einen ähnlichen Änderungsantrag stellen.
Beschluss vom HFA (Haupt und Finanz Ausschuss) am 04.12.2023: Die Grundsteuer B wird von 480 auf 525 Punkte erhöht.
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Betr.: Schulbauplanung für die städtischen Grundschulen Lemgo-West, Kirchheide und am Schloss
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Schulausschuss am 30.11.2023
TOP 2: Anfragen
Sehr geehrter Herr Kremming,sehr geehrte Damen und Herren
Anfrage: Betr.: Schulbauplanung für die städtischen Grundschulen Lemgo-West, Kirchheide und am Schloss
Fragen: 1. Ist es richtig, dass alle Baumaßnahmen im OGS-Bereich bis zum 31. Dezember 2027 vollständig abgeschlossen sein müssen, um dann alle geförderten Maßnahmen bis zum 30.Juni 2028 gegenüber dem Bund abrechnen zu können?
2. Wie beurteilt die Verwaltung die aktuelle Qualität der Bausubstanz der 3 Grundschulen?
3. Wann ist mit einem späteren Umbau + Sanierung im Bestand zu rechnen, wenn man sich für die OGS-Erweiterung mit oder ohne Fachräume (Szenario A oder B) entscheiden würde?
4. Würde sich mit diesen Baumaßnahmen lediglich die Bausubstanz verbessern oder sind bei diesem Umbau auch Ergänzungen im Raumprogramm eingeplant, die Funktionalität des OGS-Bereiches entscheidend verbessern würde (s. Punkt Ergänzung)?
5. Ist es richtig, dass Sanierungsaufwendungen, auch energetische Sanierungen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz und nicht dem Zweck der Schaffung oder des Erhalts von OGS-Plätzen dienen nicht förderfähig sind?
6. Sind die vom Beigeordneten Herrn Limpke im letzten Schulausschuss genannten in Aussicht gestellten 1,2 Mio. Euro der Höchstbetrag an Fördersumme für das zusätzliche Raumerfordernis aufgrund des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz im Offenen Ganztag?
Gibt es die Möglichkeit durch Förderanträge noch weitere Mittel – z.B. für die Variante C (Umbau + Sanierung + Erweiterung) bzw. Variante D (Neubau) – zu beantragen?
7. Nach den Allgemeinen Planungshinweisen zur Modernisierung von Altbauschulen sollen die Toiletten über die Geschosse verteilt sein. In den Varianten C und D sehen das die Pläne auch so vor. Im Plan „Neubau“ sind sogar 6 WC-Anlagen geplant, im Erdgeschoß 3 und im Obergeschoß ebenfalls 3. In den Varianten A + B ist nur ein Toiletten-Trakt geplant. Ist dies nicht aus Gründen des Kinderschutzes (Kinder können nicht beaufsichtigt werden) ein bedeutsames Risiko für die Sicherheit der Kinder und deshalb mit einem umfassenden Kinderschutzkonzept nicht vereinbar.
Wie gedenkt die Stadt Lemgo ihres Schutzauftrages nachzukommen?
Ergänzung: Bewertungsmatrix in Gewichtung Funktionalität
Variante A OGS Erweiterung
Variante B OGS Erweiterung+ Fachräume
Variante C Umbau+ Sanierung+ Erweiterung
Variante D Neubau
Nachweis des Raumprogrammes
15
45
60
75
Umsetzung des pädagogischen Konzeptes
20
20
50
50
Erfüllung der funktionalen Anforderungen
10
10
30
50
Wolfgang Sieweke Max-Henry Brehmeier
Fraktionsvorsitzender Ausschussmitglied
Alle Fragen inklusive der Antworten finden Sie hier. vv bb
Campingplatz Lemgo
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GBA (Gemeinsamer Betriebsausschuss) am 24.10.2023
Beschlussvorschlag der Verwaltung
Der Gemeinsame Betriebsausschuss beschließt für die Investitionsmaßnahme Campingplatz eine von den 4 unten aufgeführten Varianten (die ausgewählte Variante wird nach der Beschlussfassung ergänzt.) Variante 1: Die Baumaßnahme Campingplatz wird wie geplant vollumfänglich durchgeführt. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.350.000 € (netto) werden im Wirtschaftsplan 2023 bzw. 2024 der Gebäudewirtschaft Lemgo (GWL) bereitgestellt. Variante 2.1: Anstelle des Campingplatzes wird im vorderen Teil des Campingplatzgeländes ein Wohnmobilhafen ohne Strom- und Wasserversorgung errichtet. Den potentiellen Pächtern werden ihre bisherigen Aufwendungen/Kosten erstattet. Variante 2.2: Anstelle des Campingplatzes wird im vorderen Teil ein Wohnmobilhafen mit Strom- und Wasserversorgung errichtet. Den potentiellen Pächtern werden ihre bisherigen Aufwendungen/Kosten erstattet. Variante 3: Ein Campingplatz bzw. Wohnmobilhafen wird nicht realisiert. Es erfolgt ein weiterer Rückbau einschließlich Abrisses des Tankstellengebäudes und des kleinen Sanitärgebäudes. Den potentiellen Pächtern werden ihre bisherigen Aufwendungen/Kosten erstattet.
Einstimmiger Beschluss für Variante 1
Stellungnahme der BfL Der Stellenwert des Campingplatzes ist enorm wichtig. Herr Jäger hat Recht, wenn er sagt: „Der Campingplatz gehört zum touristischen Angebot unserer Stadt unbedingt dazu. Er ist, wenn man so will, unser größtes Hotel“.
Variante 3 war für uns indiskutabel. Variante 2.1. ebenso. Es muss eine Anlage gebaut werden, die den heutigen Ansprüchen eines Wohnmobilisten entspricht. Ein Wohnmobilhafen ohne Versorgungsanschlüsse erfüllt diese Vorgaben jedenfalls nicht. Also blieben nur die beiden Varianten 2.2. und 3.
Wir haben uns in der BfL gefragt, „Welche Stadt hat einen Campingplatz so nah zur Innenstadt und direkt neben dem Freizeitbad Eau-Le“ und sind deshalb zum Ergebnis gekommen, für die Variante 1 „Baumaßnahme wie geplant“ zu stimmen. Auch weil wir davon überzeugt sind, dass sich diese Investitionsmaßnahme zeitnah amortisieren wird. mm mm